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Anzeige wg. Beleidigung bekommen - welche Folgen?

Frage von mexdome mexdome

Hallo,

mir ist gestern ein Brief der Polizei zugestellt worden mit dem Betreff eines Termines zur Vernehmung wegen angeblicher Beleidigung.

Ich hatte Streit mit der Familienkasse und habe die Beamten der Familienkasse mit "Arschlöcher" bezeichnet, dass es mich sehr verleitet Ihnen eine die die Fresse zu hauen und sowieso alle Beamten gleich wären und Schweine wären und solche Sachen.

Zu dieser Mail, die ich der Familienkasse habe zukommen lassen hat mich bewogen, dass wir 600 Euro zurück zahlen mussten die für uns nur schwer aufbringbar waren und jeglicher Kontakt mit der Familienkasse auf taube Ohren gestoßen ist.

Heute erhielt ich wie bereits erwähnt einen Brief mit Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung § 185 StGB.

Vor nicht ganz einem halben Jahr bin ich wegen Betruges, was auch gestimmt hatte, zu einer Geldstrafe von ca. 1300 Euro verdonnert worden. Gilt dies bereits als Vorstrafe?

Ich habe jetzt seit etwa 6 Wochen endlich wieder Arbeit, nach über einem Jahr Arbeitslosigkeit.

Meine Fragen nun lauten:

Gilt die o. g. Geldstrafe als Vorstrafe? Welche Strafen muss ich nun nach der Anzeige befürchten? - kommt eine weitere Geldstrafe auf mich zu oder muss ich gar eine Haftstrafe absitzen? Gibt es Möglichkeiten die Angelegenheit außergerichtlich zu behandeln und abzuschließen? Schon mal danke im Vorraus!

Liebe Grüße

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Antworten (8)

  • 3
    Antwort von KriLu KriLu

    1.: Du kannst dich bei der Familienkasse entschuldigen, jetzt ist es noch in der Zeit und die Anklage kann zurückgezogen werden. Ist erst mal ein Richter eingeschaltet, wird das schwieriger 2.: Ja, das ist eine Vorstrafe, aber wegen ihr wirst du nicht dafür in den Knast kommen. Höchstens auf Bewehrung (falls überhaupt), aber absitzen ist unwahrscheinlich 3.: Sprich mit einem Anwalt!

    Kommentar von mexdome mexdome

    Danke! Tolle Antwort. Werde micht gleich mal durch die Punkte 1. und 2. durcharbeiten =) Danke!!!

    Kommentar von Kapstadt KapstadtKapstadt

    Die ziehen nie und nimmer die Anzeige zurück.

    Kommentar von mexdome mexdome

    Die Anzeige nicht, die ist bereits erfolgt. Aber die Anklage vor dem zuständigen Amtsgericht evtl. Werde mich zunächst einmal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

    Kommentar von etmundi etmundietmundi

    Nur bei mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Guten Morgen mexdome; Du hattest die Frage gestern schon mal gestellt; die 1.300 Euro Gelstrafe setzen sich aus einer Anzahl von Tagessätzen zusammen; eine Eintragung dieser Angelegenheit im Bundeszentralregister ist daher sicher; somit bist Du vorbestraft; wenn es nicht mehr als 90 Tagessätze sind und noch kein Eintrag im BZR vorliegt, wird diese Strafe in einem Führungszeugnis nicht angegeben; mit einer Haftstrafe brauchst Du nicht rechnen; aussergerichtlich kannst Du es nicht mehr regeln, da der Behördenleiter bereits Anzeige wegen Beleidigung gestellt hat; Du kannst allerdings den Antrag stellen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße (an eine gemeinnützige Organisation; die Auswahl erfolgt durch das Gericht) nach §§ 153 ff StGB eingestellt wird; bei der Vernehmung brauchst Du keine Angaben zur Sache machen; wenn an dem Sachverhalt nichts zu rütteln ist, dann ist es natürlich immer gut, wenn man sich entschuldigt und die näheren Umstände anführt, die zu dieser Beleidigung geführt haben; lies Dir nochmal die Antworten von gestern durch; da sind einige gute Aspekte dabei; Gruß

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48
    1. es ist ja nicht unbekannt, daß man niemanden, vora llemm nicht Bedienstete des Staates, beleidigen darf

    2. gerade Menschen, wie du, die andere in einer Trivialkultur beschimpfen, sind doch die größten Sensibelchen, wenn ihnen gleiches passiert

    3. wie du feststellen kannst, habe ich absolut kein Verständnis

    4. die erwähnte Vorstrafe spielt im Moment keine Rolle

    5. Probleme der unterschiedlichsten Art haben sich noch nie durch verbale Entgleisungen schriftliche oder handgreifliche Gewalt lösen lassen..im Gegenteil

    Kommentar von Kapstadt KapstadtKapstadt

    DH ! Auch ich habe für solche Entgleisungen kein Verständnis. Da fehlt einfach "die gute Kinderstube".

    Kommentar von mexdome mexdome

    Och wie süüüüß.... Ihr habt euch immer an die Gesetze gehalten?

    Noch nie beim Autofahren telefoniert? Noch nie jemandem einen Stinkefinger gezeigt? Habt noch nie jemanden angelogen? Eure Zigarettenstummel immer in den Eimer geworfen? Die Scheiben eures Autos immer komplett freigekratzt?

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    Sorry, aber wahrscheinlich bist du irgendwie nicht lernfähig...denn das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun..und ich habe in meinem Leben die einfache Erfahrung gemacht, da´man mit Freundlichkeit und Verständnis meist am allerweitesten kommt..im Gegensatz zu dir..

    Kommentar von mexdome mexdome

    Wohl genau so wenig lernfähig wie du?

    Oder so manch anderer hier? Ich habe lediglich darum gebeten mir meine Fragen zu beanworten, mehr nicht. Wenn ich dich was zur Farbe Rot frage, bringt es mir nichts wenn du mir alles über Grün erzählst... Freundlich war deine letzte Mitteilung zum Beispiel auch nicht gerade, vielleicht solltest du noch einige Erfahrungen sammeln.

    Kommentar von Kapstadt KapstadtKapstadt

    Was sind denn das für Beispiele ?

    Kommentar von mexdome mexdome

    Wenigstens eine meiner Frage hast du beantwortet. danke

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    Antwort von Brainsaw Brainsaw

    Nein, durch die Geldstrafe, bist du nicht vorbestraft!

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Ergänzend der Hinweis, dass Du einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten musst! Es empfiehlt sich in der Regel sogar, eine solche Vorladung zu ignorieren und abzuwarten. Schlimmer kann es dadurch nicht mehr werden... Und auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!

    Kommentar von mexdome mexdome

    Okay, vielen Dank! =) Ich denke dann werde ich mich als allererstes mal mit meinen Anwalt in Verbindung setzen. Danke! =)

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    Antwort von Grautvornix Grautvornix

    Ob du Vorbestraft bist hängt von der Anzahl der Tagessätze ab die du damals als Strafe bekommen hast. Ins gefängniss must ganz bestimmt nicht deswegen. Ansonsten Anwalt! Wenn du kein Geld hast, Prozeß- kostenhilfe beantrgen.

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    Antwort von uedding uedding

    Als Beschuldigter hast Du doch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Warum also was Sagen?

    Außerdem würde ioh Dir dringend einen Anwalt empfehlen. Falls Du kein Geld hast gibt es dafür staatliche Hilfe die Du in Anspruch nehmen kannst.

    Sind die Mitarbeiter überhaupt Beamte? Oder nur Angestellte. Zumindest ist es dann keine Beamtenbeleidigung.

    Kommentar von Luzi4 Luzi4Luzi4

    Es gibt in D keinen Straftatbestand der Beamtenbeleidigung.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    einen speziellen Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht; warum sollte man Beamte auch anders behandeln als andere Mitbürger;

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    eine blödsinnige Antwort...

    Kommentar von mexdome mexdome

    ebenfalls blödsinnige Antwort

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    Antwort von Kapstadt Kapstadt

    Da gibt es einen schönen Spruch: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Ich denke nicht, daß man die Angelegenheit außergerichtlich noch regeln kann. Deine Beleidigungen, den Beamten gegenüber, waren wohl ein wenig zu hart und aggressiv. Auch Beamte machen nur ihren Job. Mal mehr, mal weniger gut.

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