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Anzeige wenn man Parkplatz weg nimmt.

Frage von ochlamon ochlamon

Habe heute folgende Szene gesehen: Ein alter man war etwas schneller mit seinem Wagen und hat die freie Parklücke am öffentlichen Parkplatz besetzt als der anderer Fahrer, der diesen Platz schon früher anvisiert hat, war aber langsamer. Dann hat er den alten angebrüllt, verlangte von ihm den Platz frei zu machen, sonst drohte er mit einer Anzeige. Der Alter hat nur drauf geschießen und ging weg. Der andere Fahrer griff tatsächlich zum Handy und hat demonstrativ jemanden angerufen. Ich habe das ganze Theater beobachtet und möchte die Community fragen: Weiß jemand ob es ein Gesetz, Rechtssprechung oder so gibt um eine Anzeige zu machen?

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Antworten (11)

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    §5 Strassenverkehrsordnung

    (5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    §12 meinte ich

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    Es gibt eine StvO. Die gilt auch bei der Parkplatzsuche. Wie bei jedem Verstoß gegen die StvO kann man auch dies anzeigen. Ob wirklich ein Verstoß vorlag, ist eine andere Frage.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Rechtlich ist meine Antwort sicher nicht abgesichert. Aber wenn ich sehe, es wird ein Parkplatz frei und ich blinke, weil ich da rein will, dann sehe ich es als meinen Parkplatz an!

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    Antwort von romeo27 romeo27

    der schnellere hat eben den parkplatz, was sollte der grund einer anzeige sein ?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    als schneller gilt der der als erster den Parkplatz erreicht und nicht der der als erster drin ist!

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    Antwort von Unique69 Unique69

    Wer zuerst drinn ist, hat den Platz Aber Asozial ist das schon!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    naja stimmt so nicht ganz! Aber die Polizei wird da trotzdem nichts machen. Es zählt nicht wer als erster drin war, sondern wer als erster vor dem Parkplatz stand und den Blinker gesetzt hat um in den Parkplatz herein zu kommen

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    Antwort von amdros amdros

    Das ist absolut kein Grund zur Anzeige, glaube auch kaum,daß die Polizei eingreifen würde. Der Schnellste mach das Rennen

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    Antwort von FWSTU FWSTU

    also normalerweise hat der, der rückwärts einparken will, das recht dazu. dann kann niemand einfach normal reinfahren. ich glaube das kann man schon anzeigen.

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    da kann der soviel telefonieren wie er will,es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz,wer zu erst kommt,den belohnt das Leben

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ne, ganz so ist es eben nicht! Der andere war ja zuerst da. Es gilt nicht wer als erster drin ist!

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    Antwort von moon73 moon73

    Nein gibt es nicht, öffentliche Parkplätze stehen allen zur Verfügung und da gilt: Wer zuerst kommt, hat den Parkplatz.

    Anzeigen könnte man nur denjenigen, der auf einem Privatparkplatz widerrechtlich parkt, oder auf einem Behindertenparkplatz widerrechtlich parkt.

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    Antwort von Agathalyos Agathalyos

    Kein Scherz: Wer zuerst kommt mahlt zuerst!

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    Antwort von fabio24 fabio24

    Haha das ist so ein schwachsinn wenn der alte schneller war hat der andere Pech =)

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