Ich wurde angezeigt von meinem Vermieter weil ich mir hier Hilfe gesucht habe und angegeben habe (was vom Mieterverein bestärkt wurde), dass er fahrlässig Fehler in Mietvertrag und sonstigem begangen hat. Wie ist es bitte möglich, dass man seine freie Meinung nicht äußern kann und für Hilfesuche sogar angezeigt werden kann?
Anzeige weil ich mir HIER Hilfe geholt habe...
Antworten (15)
-
4Antwort von
AzurasSternAzurasStern
Du hast doch gar keine Namen oder so genannt, wie soll er dann wissen dass es um ihn geht? Und warum kennt dein Vermieter deinen Nicknamen???
-
2Antwort von
jockljockl
Hallo, bitte nicht übel nehmen aber diese Anzeige würde mich brennend Interessieren. Da vor allem die Begründung. Rein gefühlsmässig bekomme ich bereits jetzt schon einen Ast vor lauter Lachen.
-
2Antwort von
DerIndianer12DerIndianer12
Der hat sie nicht alle ! Es sei denn du hast seinen Namen angegeben, dann sieht das anders aus ....Verfahren wird sowieso eingestellt 100 %
-
-
1Antwort von
XtraDryXtraDry
In einem Mietvertrag kann es keine Fehler geben, da ein Mieter einen Mietvertag, der von den gemeinsamen Vereinbarungen abweicht, nie unterschreiben würde...
-
1Antwort von
blackcat007blackcat007
hallo saarai81,ich habe mir die vorige Frage durchgelesen.Wie kommt Dein Vermieter an Deinen Nicknamen?In Deiner Frage hier hast Du nur wesentlich über das Problem gesprochen,ohne Angaben von Wohnort,Namen etc.Er kann Dir infolgedessen nichts anhaben.Aber ich sehe massiven Ärger mit Deinem Vermieter.Du solltest Dich nicht scheuen einen Rechtsanwalt aufzusuchen.LG
-
1Antwort von
norbi21norbi21
bleib ruhig, damit kommt er doch nicht durch! Das Verfahren wird mit Sicherheit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Aber dein Vermieter weiß nun das er mit dir nicht machen kann was er will. Das könnte zu deinem Vorteil sein!
Kommentar von
saarai81 Wie meinst du das? Habe ich jetzt die Möglichkeit auf fristlose Kündigung und Schmerzensgeld? Der Mann hat einen Brief vom Mieterverein bekommen wo auf alle Dinge, die falsch sind, hingewiesen wurde. Er hat selbstverständlich nicht geantwortet sondern tyrannisiert mich Tag und Nacht. Wann ist der Tatbestand der Belästigung und Stalking eigentlich erfüllt?
-
1Antwort von
kaesefusskaesefuss
Er hat Strafanzeige gegen dich als Mieter gestellt? Fahrlässige Fehler im Mietvertrag gibt es nicht, nur unwirksame Klauseln.
Kommentar von
saarai81 Er hat mich angezeigt, weil ich seine Tochter beleidigt habe (ich habe keine Namen, NICHTS erwähnt) Seine Tochter hat mich vor Zeugen beleidigt und ich habe von einer Anzeige abgesehen. Ich weiß nicht mehr was ich denken soll. Er hat zig Fehler im Mietvertrag gemacht und der Mieterverein hat ihn sogar darauf hingewiesen, aber nein, ich krieg die Anzeige und ständig Post wo mir gedroht wird
Kommentar von
Alexa0126Alexa0126 Das ist dann vielleicht doch ein bisschen was anderes als Du oben geschrieben hast.
Kommentar von
saarai81 Wie meinst du das?
-
-
1Antwort von
shirtsshirts
hast du daten veröffentlicht?
Kommentar von
saarai81 Ich habe weder Namen noch Ort noch sonstiges angegeben. Ich werde hier echt noch verrückt. Dieser Mensch betreibt schlimmsten Terror und ich werde angezeigt??? Was kann ich denn tun?
-
0Antwort von
CoboldtCoboldt
Ganz schön viele Schlaumeier hier! Ich denke mal, er hat dich wegen übler Nachrede angezeigt. Du darfst natürlich sagen, dass er unzulässige Klauseln im Mietvertrag hat, nur - das darfst du nicht so ohne weiteres öffentlich tun, ohne die weiteren Beteiligten zu anonymisieren...
Insoweit: Viel Spaß mit dem Ast, lieber jockl!
-
0Antwort von
universalCoach Weswegen hat er Dich denn angezeigt? Oder droht er bloß? Vielleicht ein Choleriker? Reinkarnation von Rumpelstilzchen? Warte erstmal ab: wenn es wirklich eine Anzeige gegen Dich geben sollte, kriegst Du in den nächsten Wochen einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem Du darüber informiert wirst und gebeten, Dich dazu zu äußern. Ist bis jetzt überhaupt nix Schlimmes. Es sollen ja schließlich beide Seiten gehört werden. Meine heimliche Vermutung ist allerdings daß a) der vielleicht bei der Polizei war und wenn die da solchen KiKa-Kindergartenkram hören, versuchen sie gleich, demjenigen mehr oder weniger schonend bei zu bringen, daß es Quatsch und dazu noch aussichtslos ist. Die deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften sind auch so schon genügend ausgelastet / überlastet. Wenn er trotzdem weiter auf seine Anzeige besteht, müssen sie sie halt aufnehmen, dann das Schreiben an Dich, s.o. b) er hat bestenfalls von seinem großen Auftritt bei der Polizei geträumt, aber will Dich unter Druck setzen und Dich womöglich davon abhalten, Dir Beistand zu suchen - das ist dann tatsächlich eine Straftat: VON IHM (versuchte NÖtigung, viell. auch Erpressung, Bedrohung, Beleidigung-müßte man prüfen) !!! Und dafür könntest Du ihn anzeigen! Er soll also mal schön den Ball flach halten, sonst könnte es für ihn ungemütlich werden. Und Du läßt Dich nicht kirre machen! Dabei wünsche ich Dir viel Glück!!!
Kommentar von
saarai81 Kann er mir was? Mittlerweile habe ich so eine Wut, ich kann damit einfach nicht mehr klarkommen...
Kommentar von
universalCoach Für die Wut kaufste Dir nen Punching-Ball oder rennst zehn Runden um den Block. Aber NIEMALS an Deinem Vermieter ablassen, denn dann kann er Dir wirklich was! Bleib cool. Und gucke Dich lieber nach ner gemütlicheren Wohngegend um...
Kommentar von
saarai81 und rechtlich? Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich?
-
0Antwort von
outfreynoutfreyn
Würde mich mal interessieren, welcher Tatbestand der Anzeige zugrundeliegt?
Kommentar von
saarai81 hmm, der Polizist meinte wegen Beleidigung und übler Nachrede... Merkwürdig ist, dass unser Rechner die letzte Woche gehackt wurde. Ob das damit zu tun hat?
-
0Antwort von
kernstelkernstel
Freu dich doch ,er hat den Fehler gemacht und soll dafür Gerade Stehen. Nur so Lernen die Abzocker was Recht und was Unrecht ist .Behalte dir . eine Gegenklage vor.
-
0Antwort von
railanrailan
Tja, wir haben so eine Art Rechtsstaat und da kann jeder den anderen wegen irgendwas anzeigen. Hast du denn hier seinen Namen o.ä. genannt?
Interessant, dass der Mieterverein was anderes sagt. Mein Mietvertrag hat Klauseln, die unwirksam sind. Die Bestimmungen, die er als Individualvereinbarungen deklariert sind, widersprechen geltendem Mietrecht und sind daher unwirksam ergo sind Fehler im Mietvertrag. Er wurde bereits vom Mieterverein angeschrieben aber hat leider noch keine Antwort abgegeben... Und kein Mieter ist so gut informiert, dass er jede Klausel auswendig kennt. Wir haben auf Gut und Glauben unterschrieben, weil das nette Menschen waren und wir miteinander klar kamen. Seit dem Einzug der Tochter hat dieser Terror angefangen...
Interessant an deiner Formulierung finde ich vielmehr, dass du mir im vorhergehenden Post (Sondervereinbarungen) sogar Recht gegeben hast... Interessant
Entschuldige Bitte, dass ich mir nicht merke, wem ich welche Antwort gegeben habe...
Mal abgesehen davon habe ich bereits zuvor nicht geschrieben, dass die Klausel ein "Fehler" ist, sondern dass sie unwirksam ist. Ein "Fehler " im Wortsinn würde z.B. vorliegen, wenn Dein Name falsch geschrieben wäre oder eine Klausel nicht den vorherigen Absprachen entsprechen würde, aber das würdest Du ja dann auch nie unterschreiben...
Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall, die Klausel verstößt lediglich gegen das AGB-Gesetz und ist somit rechtwidrig und unwirksam. Eine unwirksame Klausel muss aber weder mutwillig sein, nocht ist sie wie Du das hier fast darstellst ein Verbrechen, sie ist schlicht ein Irrtum aus Unkenntnis, genau wie bei Dir auch. Und genau hier könnte auch die Berechtigung einer Anzeige wegen übler Nachrede liegen...
Ach, und übrigens: Auch kein Vermieter ist so gut informiert, dass er die Rechtskonformität jeder Klausel prüfen kann, das sind noch nicht mal darauf spezialisierte Anwälte, sonst bräuchten wir keine Gerichtsverfahren mehr. Da dies Verbraucher i.d.R. jedoch noch weniger können, gibt es ja auch ein AGB-Gesetz. Mal abgesehen davon gilt noch immer das Prinzip, dass jede Vertragspartei sich vor Unterschrift eines Vertrags selbst informieren muss, was Recht und Gesetz ist, und dieses Versäumnis nicht hinterher der anderen Vertragspartei anhängen kann...
Ich habe über niemanden schlecht geredet, nie im öffentlichem Raum. Es sind nicht 2-3 Fehler die sich mal hineingeschlichen haben, es sind mittlerweile soviele Klauseln unwirksam, dass der Mieterverein im Schreiben dazu verfasst hat. Aber ignoriert wird gern alles. Im Umkehrschluss hätte sich der Vermieter über geltendes Recht informieren sollen und einen Vertrag so aufsetzen, dass es nicht zu seinen Gunsten ausfällt. Ich werde hier keine Details nennen, weil ich mich an Datenschutz halten muss. Von welcher Klausel sprichst du? Du kannst unsere Unterlagen ja nicht kennen, daher ist die Formulierung "...die Klausel verstößt lediglich gegen das AGB-Gesetz und ist somit rechtwidrig und unwirksam" interessant formuliert. "Da dies Verbraucher i.d.R. jedoch noch weniger können, gibt es ja auch ein AGB-Gesetz. Mal abgesehen davon gilt noch immer das Prinzip, dass jede Vertragspartei sich vor Unterschrift eines Vertrags selbst informieren muss, was Recht und Gesetz ist, und dieses Versäumnis nicht hinterher der anderen Vertragspartei anhängen kann..."
Wenn das stimmen würde, wären Mietervereine obsolet und Anwälte ja auch, weil, hey ich hätte es ja besser wissen müssen. Überdenke mal deinen Kommentar.
... was absolut nichts heißt, denn Mietervereine verfassen den ganzen Tag Schreiben, wenn der Tag lang ist (und das ist er eigentlich immer), das ist ihr Job. Über die Rechtmäßigkeit sagt das genau Null-Komma-Nichts aus, darüber entscheidet zum Glück im Zweifelsfall noch immer ein Gericht, und nicht der Mieterverein...
Nein, warum denn, das wäre völlig absurd? Es ist in einer Marktwirtschaft sogar die Aufgabe jedes Vertragspartners, egoistisch zu sein und möglichst viele seiner eigenen Interessen durchzusetzen, das ist ihr Funktionsprinzip. Das wird eben nur dann eingeschränkt, wenn beide Vertragspartner unterschiedliche Machtpositionen haben, wie z.B. Großunternehmen, Banken etc. und Verbraucher oder Großvermieter und Mieter, genau das macht das AGB-Gesetz. Das ändert aber nichts daran, dass Vertragsfreiheit gilt und Egoismus in der Vertragsgestltung völlig legitim und gewollt ist. Ich galube, Du hast das Prinzip der Marktwirtschaft noch nicht verstanden...
Wie schon geschrieben, wir haben in Deutschland grundsätzlich Vertragsfreiheit, jeder darf in einer Vertragsverhandlung Sachen verlangen, die ihm zum Vorteil gereichen und dem anderen zum Nachteil und niemand zwingt den Verhandlungspartner, den Vertrag so abzuschließen. Im Gegenteil muss jeder Vertragspartner sich grundsätzlich selbst über seine Rechte informieren, der andere Vertragspartner ist doch nicht zur Rechtsberatung verpflichtet...
Natürlich wird die Vertragsfreiheit in Deutschland auch per Gesetz eingeschränkt (z.B. Mietrecht, AGB-Gesetz etc.), aber auch der Gesetzgeber muss dabei darauf achten, dass er dadurch die Vertragsfreiheit nicht zu sehr einschränkt und dadurch ein Gesetz verfassungswidrig wird, denn immerhin ist die Vertragsfreiheit verfassungsmäßig garantiert, und jeder Vertragspartner hat dies gegen sich rechnen zu lassen...
Ich beziehe mich dabei auf Deine vorherige Frage, denn diese Klausel kenne ich ja...
Mietervereine machen den ganzen Tag nichts anderes, als Verträge auf Verstöße gegen die oben genannten Einschränkungen der Vertragsfreiheit zu überprüfen, exakt das ist Ihr Job und dafür braucht man sie auch, denn diese Einschränkungen kann und muss niemand alle kennen (auch der Vermieter übrigens nicht, das ist genausowenig seine Pflicht wie die des Mieters auch, sonst wäre dies ein Straftatbestand). Das ändert aber noch immer nichts an dem grundsätzlichen Prinzip der Vertragsfreiheit, und daran, dass derjenige, der in der Pflicht steht, zunächst mal der Vertragspartner selbst ist, und nicht der Gesetzgeber oder ein Mieterverein, da brauche ich überhaupt nichts zu überdenken...
You wrote so much but still did not get the main point. Please do yourself a favor and stop writing about stuff in which you denounce your own previous comments.
Du erscheinst mir gerade sehr unglaubwürdig, weil du die Fakten durcheinander wirbelst. Aber mir kann das Recht sein, ich habe die Fakten überprüfen lassen, es sind viel zu viele Fehler.
Und damit beende ich dieses Thema
Inwiefern? Eine Aussage ohne Begründung ist ebenfalls Null-Komma-Nichts wert...
Ich werde auf solche Aussagen keine Antworten mehr geben. Du kannst ja weiterhin Ratschläge geben aber bitte keine für mich. Ich finde deine Aussagen nicht glaubwürdig, weil widersprüchlich.
Na dann...