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Anzeige weil ich meinzimmernicht bezahlt habe

Frage von Obdachloser Obdachloser

Hey leute. Ich hab mir vor ein paar wochen für 14 tage ein zimmer genommenhab aber nur die ersten 3 tage bezahlt. Nach den 2 wochen bin ich dann einfach gegangen. (ich weiß es war falsch >.<) Soo jetzt schreibt mir grad mein bester kumpel das bei ihm die Polizei angerufen hatt (die haben sich sein kennzeichen gemerkt) das ich es zahlen soll oder ich bekommne anzeige. Aber das kann ich mir nicht leisten. Nun 2 Fragen: 1. Welche anzeige wäre das. Also wegen betrug, diebstahl oder ähnliches? 2. Was kann diestrafe dafür sein. (zimmer kostete 20 € die nacht)

Danke schonmalfür die Antworten

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Antworten (13)

  • 10
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Das wäre Eingehungsbetrug, und wenn Du Dir kein Zimmer leisten kannst, solltest Du in keines einziehen.

    Strafanzeige? Recht so!

  • 5
    Antwort von altermann58 altermann58

    Mietbetrug -> Geldstrafe und alle Auslagen der Gegenpartei (das wird noch deutlich mehr sein als die ausstehende Miete)!

  • 4
    Antwort von hutschachtel hutschachtel

    An deiner Stelle würde ich mich umgehend mit der Pension/Hotel in Verbindung setzen und die berechtigte Forderung zahlen. Eine aufrichtige Entschuldigung sollte nicht fehlen, besser noch eine überzeugende Erklärung. Vielleicht sieht der Besitzer dann von einer Strafverfolgung ab, da kein öffentliches Interesse besteht, wäre das möglich.

    Kommentar von FuerDenFall FuerDenFallFuerDenFall

    Betrug ist KEIN Antrags-, sondern ein Offilzialdelikt. Der Anzeigende hat KEINEN Einfluss auf den Verlauf der Ermittlungen.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Stimmt FuerDenFall! Die Herrin des Strafverfahrens ist immer noch die Staatsanwaltschaft, und die entscheidet über den weiteren Verlauf oder die Einstellung einer Strafanzeige - niemals der Anzeigenerstatter oder der Geschädigte.

    IdS

    MrDirekt

  • 4
    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Ich denke mal, das gäbe eine Anklage wegen Betrug. Was auch immer, es wird dich teurer kommen, als das Zimmer!

  • 3
    Antwort von MrDirekt MrDirekt

    Hallo Obdachloser,

    ... Du schuldest dem "Zimmeranbieter" also noch 220 Euro, und hast Dich vor (D)einer vertraglichen Verpflichtung gedrückt. Die logische Konsequenz in solchen Fällen -> ein Straf- (Einmietebetrug, § 263 StGB) und ein Zivilklageverfahren.

    Das ist der normale Weg der Institutionen und diesen kannst und wirst Du nicht verhindern. Aber vielleicht erträglicher machen ... wie?

    Nun, gehe mal in Dich, und überlege, wie Du Schadensbegrenzung oder Schadensbegleichung gegenüber dem "Zimmeranbieter" machen kannst. Stelle Dir einfach vor, Du wärest derjeniege selbst. WAS würdest Du von einem erwarten, der DIR Geld schuldet und dieses nicht auf einmal bezahlen kann? Na?

    So ein kluges Kerlchen wie Du wird diesen einfachen Gedankengang doch noch selbst zustande bringen, oder? Nein! Nun, dann kann ich Dir erfahrungsgemäß versichern, wirst Du die strafrechtlichen Folgen (Freiheitsstrafe, da eine Geldstrafe zwar normal, aber bei Dir womöglich nicht umsetzbar ist) und die Zivilrechtskosten eigenverantwortlich tragen müssen. Auf gut Deutsch: "Der Kopf wird Dir zwar nicht abgerissen, aber ein paar Haare wirst Du lassen müssen!"

    IdS

    MrDirekt

    PS: Ach so ... je früher Du mit dem Nachdenken anfängst, desto besser.

  • 3
    Antwort von FuerDenFall FuerDenFall

    Nur mal so allgemein: Wenn eine Anzeige erstattet ist, dann führen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in der Reihenfolge die Ermittlungen / das Verfahren durch. STA und Gericht können die Ermittlungen einstellen. Die Strafe orientiert sich am Gesetz - bei Betrug im Normalfall max. 3 ? Jahre. Die STrafe wird dann auf den jeweiligen Fall und die Person des Täters angemessen. Das gilt für alle Delikte, außer Delikten, wo der Geschädigte einen eigenen Verfolgungswillen zeigen muß (Strafantragsdelikte wie Beleidigung, Sachbeschädigung). Aber auch da kann verfolgt werden, wenn öffentliches Interesse vorliegt.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi FuerDenFall ... Deine Antwort ist ja sowas von zutreffend. Schade, dass die rechtlich versierte DH-Fraktion dies nicht zu schätzen weiß :-))))

    Von mir kriegste wenigstens den ersten DH. Weiter so!

    IdS

    MrDirekt

  • 3
    Antwort von FuerDenFall FuerDenFall

    Eingehungsbetrug? Was ist denn das? Betrug, §263 StGB Aber nur mit Folgen, wenn das beim Abschluss des Vertrages so geplant war. Wenn zwischendruch das Geld ausgegangen ist, wäre das rein zivilrechtlich zu regeln. Strafen wegen Blödheit sind nicht zu erwarten ... schade, daß es sowas nicht gibt ;-)

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi FuerDenFall,

    ... Eingehungsbetrug (von: Vertrag eingehen und nicht einhalten) ist der Oberbegriff für Einmietebetrug oder Brechzellerei, ähhh. Zechprellerei. Weitere Infos unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

    IdS

    MrDirekt

  • 2
    Antwort von Narinta Narinta

    Es war falsch in ein Hotel zu gehen, wenn man sich das Zimme rnicht leisten kann. dafür musst du leider die kosequenzen tragen. Wieso bist du denn nicht bei einem Freund untergekommen wenn du nicht wusstest wohoin? Wieso in ein Hotel gehen? Du wirst wohl eine Anzeige wegen Betrug bekommen und eine saftige Geldstrafe, vielleicht noch mehr als das Zimmer gekostet hätte. Da kommen vielleicht noch anwaltskosten und sonst was mit drauf. Zur Not Freunde um Hilfe fragen oder Familie. Versuch das Geld aufzitreiben, dann kommst du da vielleicht gut raus. Wenns ganzs chlimm kommt gehts vor Gericht. Drum wie gesagt, versuch das Geld aufzutreiben.

    Kommentar von Obdachloser Obdachloser

    Wenns ginge wäre ich bestimmtnichtinso einrattenloch gegangen...

  • 2
    Antwort von jimmini jimmini

    Man, dann leih's Dir halt. Betrug kann 6 Monate Bewährung geben. Das ist doch Mist und Du hast zeit Lebens ne Vorstrafe an der Backe. Deine Haltung find ich echt sch.... wird auch nicht das Letzte sein, was Du tust, wenn Du nicht von allein auf die Idee kommst das mal fix zu begleichen, wenigstens in Raten.

    Kommentar von altermann58 altermann58altermann58

    vorbestraft: ab 1 Jahr!

  • 1
    Antwort von Kleintier Kleintier

    Ich denke einfach mal, dass Du so gehandelt hast um zu überleben, und deshalb finde ich es - zumindestens moralisch - ok.

    Was Du jetzt machen sollst? - Ich finde hutschachtel hat Dir da schon eine gute Antwort gegeben. Ansonsten kannst Du ja auch mal mal bei der Polizei nachfragen was jetzt passiert und was Du evt. machen solltest. Die Polizei kennt die Örtlichkeiten und sie wird Dir vielleicht auch andere Beratungsstellen nennen, schliesslich bist Du ja bereit Deine Situation zu ändern und Du bist ja auch erst 19 Jahre alt!

    Deshalb: Mach den Schritt nach vorne!!!

    Ausserdem: Wenn ich mir Deine andere Frage durchlese, dann sehe ich, dass Du Dein Handeln durchaus sehr gut begründen kannst. Deshalb lass Dich hier nicht verrückt machen!

  • 0
    Antwort von Obdachloser Obdachloser

    Ich hätte ja auch auf der straße pennen können so is es nich....ich hatte ja das geld...aber ich muss irgendwas essen und trinken...und ka. Is ja auch egal ich wollt nich wissen wie blöd ich bin denn das weiß ich noch selber...aber danke für die hilfreichen antworten...

  • 0
    Antwort von Antica Antica

    War Dein Kumpel auch mitbeteiligt ("die haben sich sein kennzeichen gemerkt")? Anzeige wegen Einmietbetrug. Hab auch schon solche Konsorten wie Dich gehabt.

    Kommentar von Obdachloser Obdachloser

    Eig hatt meinkumpel ja nur dort geparkt...

  • 0
    Antwort von user761 user761

    Das ist vorsätzlicher Betrug und wenn du darauf schon Vorbestraft bist kannst mit paar Monaten Knast rechnen und die offene Rechnung mußt auch bezahlen.

    Kommentar von Obdachloser Obdachloser

    Es hatt schon seine gründe für mein verhalten...ich seh auch ein das ichmistgebaut habe...ichkanns nich ändern. Aberwenn icheuchhier meine gesamtsituation erklären würde (das wäre eine ganzes buch) dann könntenmich evtl einige hier verstehen.

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Aber Computer kannst dir schon leisten, gell?!

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