Hallo Obdachloser,
... Du schuldest dem "Zimmeranbieter" also noch 220 Euro, und hast Dich vor (D)einer vertraglichen Verpflichtung gedrückt. Die logische Konsequenz in solchen Fällen -> ein Straf- (Einmietebetrug, § 263 StGB) und ein Zivilklageverfahren.
Das ist der normale Weg der Institutionen und diesen kannst und wirst Du nicht verhindern. Aber vielleicht erträglicher machen ... wie?
Nun, gehe mal in Dich, und überlege, wie Du Schadensbegrenzung oder Schadensbegleichung gegenüber dem "Zimmeranbieter" machen kannst. Stelle Dir einfach vor, Du wärest derjeniege selbst. WAS würdest Du von einem erwarten, der DIR Geld schuldet und dieses nicht auf einmal bezahlen kann? Na?
So ein kluges Kerlchen wie Du wird diesen einfachen Gedankengang doch noch selbst zustande bringen, oder? Nein! Nun, dann kann ich Dir erfahrungsgemäß versichern, wirst Du die strafrechtlichen Folgen (Freiheitsstrafe, da eine Geldstrafe zwar normal, aber bei Dir womöglich nicht umsetzbar ist) und die Zivilrechtskosten eigenverantwortlich tragen müssen. Auf gut Deutsch: "Der Kopf wird Dir zwar nicht abgerissen, aber ein paar Haare wirst Du lassen müssen!"
IdS
MrDirekt
PS: Ach so ... je früher Du mit dem Nachdenken anfängst, desto besser.
Betrug ist KEIN Antrags-, sondern ein Offilzialdelikt. Der Anzeigende hat KEINEN Einfluss auf den Verlauf der Ermittlungen.
Stimmt FuerDenFall! Die Herrin des Strafverfahrens ist immer noch die Staatsanwaltschaft, und die entscheidet über den weiteren Verlauf oder die Einstellung einer Strafanzeige - niemals der Anzeigenerstatter oder der Geschädigte.
IdS
MrDirekt