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Anzeige wegen Vorsätzliche Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt.

Frage von NoName74 NoName74

Hallo Leute, ich bräuchte dringend mal euren rat.

Ich hatte mit meiner Frau am Samstag den 13 Oktober Streit. Wir waren mit unserer Tochter (1 Jahr alt) bei unseren Freunden. Ich habe meine Frau und das Kind gegen 23:50 nach Hause gebracht, bin aber noch raus gegangen. Kamm später um 01:50 nach Hause. Ich war angetrunken. Meine Frau hat stress gemacht, da ich abgehauen bin. Gegen 02:05 rief meine Frau die Polizei an, sagte das ich sie geschlagen habe, die Polizei hat mich zu Wache gebracht, ich habe 10 Tage Hausverbot bekommen und eine Anzeige wegen Vorsätzliche Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt gemacht. Ich hab sie aber nicht geschlagen. Meine Frau war auch beim Rechtsmediziner, sie konnten nicht feststellen. Meine Frau hat noch am Dienstag bei der Polizei angerufen und gefragt ob ich nicht früher nach Hause kommen kann, der Polizist sagte, erst wenn die Zehn Tage um sind. Zehn Tage sind um, wir haben uns wieder vertragen. Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen. Was passiert jetzt? Kann meine Frau die Anzeige zurückziehen? Wie soll ich am besten jetzt vorgehen?

Vielen Dank im Voraus.

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von juergen04 juergen04

    Und jetzt mal eine Antwort vom Juristen: Das Verfahren wird höchstwahrscheinlich gem. § 170 II StPO eingestellt werden. Entweder mit der Begründung, daß wegen der Körperverletzung Aussage gegen Aussage steht oder weil es an einem öffentl. Interesse für eine Strafverfolgung fehlt.

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    Antwort von frank1979b frank1979b

    Deine Frau hat bei der Polizei angerufen und behauptet du hättest sie geschlagen. Die Polizei hat dich einkassiert und dir Hausverbot erteilt. Die Anzeige hat die Polizei erstattet, nicht deine Frau, das ist eine öffentliche Sache, es sei denn deine Frau hätte die Anzeige persönlich unterschrieben, woran ich nicht glaube. In diesem Fall wäre es möglich die Anzeige zurückzunehmen.

    Anderenfalls würde ich mir einen Anwalt nehmen, und den fragen womit ihr günstiger wegkommt, denn in die Scheiße geritten habt ihr euch auf jeden Fall. Entweder du kriegst das Verfahren wegen häuslicher Gewalt mit vorsätzlicher Körperverletzung, oder deine Frau bekommt das Verfahren gemacht wegen vortäuschen einer Straftat, was dazu führen würde, das deine Frau wahrscheinlich die Einsatzkosten ebenfalls tragen müsste, weil ja niemals wirklich was passiert ist.

    Heikle Sache das, klärt das am besten zusammen mit einem Anwalt, alles andere wäre unsinn....

    Kommentar von NoName74 NoName74

    Ich hatte Heute mein Anwalt angerufen, er sagte mir es werden min. 500 € Anwaltskosten auf mich zukommen, wenn er mich vertreten soll, weil Rechtschutzversicherung übernimmt es nicht. Und das Geld habe ich nicht um eine Anwalt zu nehmen.

    Kommentar von NoName74 NoName74

    Meine Frau wusste auch nicht in dem Moment was sie machen soll, die Polizisten haben Ihr gesagt sie soll eine Anzeige machen, das hat sie dann auch gemacht und Unterschrieben.

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    Antwort von Dohalta Dohalta

    (1) Zu Deiner Frage ( ... Kann meine Frau die Anzeige zurückziehen ? ...) NEIN. Eine Strafanzeige bei häuslicher Gewalt kann sie nicht zurückziehen. Sie kann aber den Strafantrag zur Körperverletzung zurückziehen.

    (2) Zu Deiner Frage ( ...Wie soll ich am besten jetzt vorgehen? ...) NICHT zur Vernehmung der Polizei gehen.

    Zur Familienberatung gehen und über eine Gewalttherapie nachdenken.


    Zu (1): Der geschilderte Sachverhalt ist unglaubwürdig. Die Volkspolizei bringt niemanden zur Polizeiwache und erteilt 10 Tage Rückkehrverbot, wenn nichts vorgefallen ist. Des Weiteren wird kein Rechtsmediziner zur Lebendbegutauchtung geholt, wenn angeblich nichts ist. Weiter: die 10 Tage Rückkehrverbot dienen dem Schutz der Frau. Und die Polizei wird bestimmt nicht Dein Wohnrecht einschränken, wenn die Frau anruft. Das würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Zum Strafantrag: normalerweise ist Körperverletzung ein Antragsdelikt, also nur verfolgbar nach Strafantrag. Bei häuslicher Gewalt vor Kindern erfolgt seitens der Polizei ein Strafantrag von Amts wegen - dies dient dem Schutz der Kinder: die sollen derartige Gewaltszenen nicht sehen oder ertragen müssen. Somit kann Deine Frau den Strafantrag zurückziehen. Der Vorgang geht dann seitens der Polizei zum Staatsanwalt, der entscheidet über die weitere Vorgehensweise.

    Nebenbei bemerkt: wenn die Volkspolizei richtig gearbeitet hat, ist eine Information zum Sachverhalt an das Jugendamt gegangen. Ist auch richtig so. Weil: kein Kind soll sich derartige Vorfälle ansehen müssen. Das schadet der Entwicklung des Kindes (Kindeswohlgefährdung durch Erleben häuslicher Gewalt gegen die Mutter).


    Also: geht zur Familientherapie und Du mache eine Gewalttherapie. Kein Mann auf der Welt hat das Recht, seine Frau zu schlagen. Der Vorfall bleibt, auch bei evtl. Verfahrenseinstellung, in den Polizeiakten und in den Akten des Jugendamtes. Wenn sich derartige Vorfälle häufen (und die Frau jedesmal den Strafantrag zurückzieht, weil alles wieder gut ist und alle sich vertragen haben), wird das Jugendamt einschreiten müssen ! Und der Staatsanwalt wird irgendwann keine Lust mehr haben, das öffentliche Interesse nicht zu sehen, und Du bekommst einen Erziehungsgong.

    Kommentar von Stan82 Stan82Stan82

    Mit Verlaub, wie denkst du, beurteilt die Polizei solche Fälle? Die Aussage des mutmaßlichen Opfers hat großes Gewicht. Übrigens hat die Volkspolizei seinerzeit ganz andere Sachen angestellt...

    Kommentar von Dohalta DohaltaDohalta

    Wie die Polizei das beurteilt: (ich kann da aber nur mutmaßen): die Polizei wird tagtäglich durch Notruf oder entsetzte Nachbarn zu häuslicher Gewalt gerufen. Bei ca. 70% schlichtet die Polizei und beendet die Gewalt gegen die Frau, muss dann aber zur Kenntnis nehmen, dass die gepeinigte Ehefrau/Partnerin keine Anzeige machen will (warum auch immer nicht). Wenn ein Kind bei Schlägen gegen die Frau dabei war, wird durch die Polizei von Amts wegen eine Anzeige gemacht, ob die Frau will oder nicht.

    Von den 30% Strafanzeigen der Frauen wird bei ca. der Hälfte der Strafantrag zurückgenommen. Sicherlich spielen da Bedrohung und sozialer Zwang in der Beziehung eine wichtige Rolle.

    Sicherlich hat der Zustand der geschlagenen Frau eine hohe Aussagekraft (Beweismittel blaue Flecken). Die Polizei beurteilt nicht die Fälle. Sie führt Interventionen/Hilfe nach Notruf durch und setzt das aktuelle Opferschutzgesetz durch und kann (je nach PolGesetz des Bundeslandes) ein zeitlich begrentes Rückkehrverbot aussprechen (Grundsatz: Wer schlägt geht). So soll die Frau Zeit für gerichtliche Schritte (einstweilige Verfügung o.ä.). bekommen und Frieden im sozialen Lebensmittelpunkt haben. Wenn die Frau das nicht will, kann das Rückkehrverbot nicht durch die Polizei von Amts wegen ausgesprochen werden. Die Polizei ist kein Schiedsrichter im Ehekrieg. Des Weiteren bietet die Polizei einen proaktiven Part an (standardisierte Datenübermittlung an Frauenhäuser/Frauenschutzorganisationen), die dann zurückrufen und Hilfe anbieten (deshalb proaktiv). Zum Schluss muss die Polizei bei Verdacht Kindeswohlgefährdung entweder Sofortmaßnahmen erreichen (Eildienst Jugendamt) oder zeitnah das Jugendamt informieren.


    Volkspolizei ist übrigens ein nettes Wort.

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    Antwort von angelika2604 angelika2604

    Naja, deine Frau hat eine Falschaussage gemacht und muss sich dafür verantworten, sobald sie ihre Anzeige zurückzieht. Man beschäftigt nicht einfach mal die Behörde. Sie scheint mir einwenig unüberlegt zu sein und was wollte sie mit dieser Aktion erreichen, dass du künftig besser auf sie hörst? Ist nicht ganz einfach und du solltest überlegen, ob du in Zukunft soetwas brauchst. Peinlich ist das ganz auf jeden Fall und es wird so oder so Konsequenzen haben

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    Antwort von NoName74 NoName74

    Danke Leute für die Hilfe.

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    Antwort von Miroir Miroir

    Hallo, deine Frau kann die Anzeige selbstverständlich jederzeit zurücknehmen und all ihre Aussagen widerrufen!

    Jedoch bin ich mir als Außenstehende (!) nicht wirklich darüber im Klaren, ob damit auch all eure Probleme gelöst wären! Vielmehr entsteht bei mir der Eindruck, dass ihr ganz dringend Hilfe von außen benötigt - etwa in Form einer Eheberatung.

    Dies solltet ihr ganz dringend tun - nicht zuletzt im Sinne eures Kindes!

    Kinder leiden viel mehr als ihre Eltern - nur leider ist dies den Eltern oft nicht klar, weil sie viel zu viel mit sich selbst beschäftigt sind!

    Denkt an euer Kind! Dann denkt an euch - und handelt!

    Kommentar von NoName74 NoName74

    Ich war am Montag bei Caritas Eheberatungsstelle, wir haben jetzt in einer Woche einen gemeinsamen Termin mit meiner Frau auch.

    Kommentar von Miroir MiroirMiroir

    Prima, viel Glück euch!

    Kommentar von Dohalta DohaltaDohalta

    Eine Strafanzeige kann sie nicht zurücknehmen, wohl aber den Strafantrag zur Körperverletzung.

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    Antwort von ginatilan ginatilan

    Kann meine Frau die Anzeige zurückziehen?

    die Anzeige liegt jetzt beim Staatsanwalt, zu spät zum zurück ziehen.

    warum hat denn deine Frau diese Anzeige gemacht wenn nichts vorgefallen sein soll?

    Kommentar von NoName74 NoName74

    Dass kann ich auch nicht verstehen :(

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    nicht deine Frau hat dich angezeigt, sondern die Polizei.

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    Antwort von Kyokushinkai Kyokushinkai

    Deine Frau sollte, wenn ihr euch wieder vertragen habt, die Anzeige zurück ziehen! Das ist gar kein Problem!

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    Antwort von FcSchalke041904 FcSchalke041904

    Jaaa kann sie:) nur ob sie keine strafe bekommt ist vom bearbeiter abhängig:)

    Kommentar von NoName74 NoName74

    Der Sachbearbeiter ist seht sehr Unfreundlich.

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    Antwort von Terezza Terezza

    es wird gar nix passieren. wenn keine verletzung festgestellt wurde, landet die anzeige im papierkorb vom staatsanwalt. es wird kein verfahren geben können, weil für ein solches verfahren wegen körperverletzung eine verletzung vorliegen muß.

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    Antwort von Bluffer79 Bluffer79

    Deine Frau könnte wenn sie wollte die Anzeige zurückziehen. Wenn sie dich fälschlicher Weise angezeigt hat bekommt sie eine Anzeige wegen vortäuschens einer Straftat. Da wird sie nicht drumrum kommen.

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