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Anzeige wegen Verstoß gegen Menschenrechte.

Frage von mofo8 mofo8

Hi, kann man neben einem theoretischen Strafprozess oder einer Schadensersatzklage bei Tatbeständen wie Mobbing zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Menschenrechte einreichen. Denn eines besagt, dass Diskriminierung verboten ist?

Ist natürlich nur ein Beispiel. Bei den anderen Artikeln wäre es ähnlich.

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Antworten (4)

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    Antwort von Rooon Rooon

    Kurz und knapp: NEIN.

    Denn an die Menschenrechte und Grundrechte ist in erster Linie die Staatsgewalt gebunden. Sie muss sicherstellen, dass deine Rechte zur Geltung kommen - das sichert sie über strafrechtliche Verfolgung von Verstößen und Schadensersatz im Verletzungsfall.

    Nur falls der Staat deine Menschenrechte und Grundrechte nicht schützt (z.B. indem ein Gericht die Ausstrahlungswirkung eines solchen missachtet) kannst du gegen dieses verkennen vorgehen. Falls es sich um ein Grundrecht des GG handelt bis zum BVerfG, falls es sich um ein EU-Grundrecht handelt sogar bis zum EuGH.

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    Antwort von ALinkToThePast ALinkToThePast

    Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen, welche gegen Diskriminierung schützen. Wurde gegen diese verstoßen, so kannst du einen Anwalt mit der Wahrung deiner Rechte beauftragen.

    Die gerichtliche Durchsetzung dieser Rechte ist oft schwierig, zum Beispiel wegen der Beweislage und / oder der Kosten. Deswegen solltest du vorher andere Möglichkeiten ausschöpfen.

    Fazit: Möglich ist das somit! Aber immer sinnvoll?

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    Antwort von Ichbinduin2tage Ichbinduin2tage

    Ja kannst du bzw. ich weiß nicht ob vor Gericht aber da kann man sich ja mal bei amnesty informieren,wenns dir wirklich wichtig ist.Aber ob das wirklich soo gut ist? So ein Prozess braucht viele Nerven auf und dauert unheimlich lange.Man sollte überlegen, ob man sowas wirklich bei leichtem Mobbing machen sollte...

    Kommentar von mofo8 mofo8

    Naja, das war nur ein Bespiel. Bei gewissen Tatbeständen der Körperverletzung kann man sich darauf berufen, dass gegen Artikel 5 verstoßen wurde. Dann hätte man einmal ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung und eines wegen Verstoß gegen Artikel 5: Niemand darf der Folter oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.

    Es geht nicht um diesen einen konkreten Fall. Nur, ob es grundsätzlich möglich ist in dieser Hinsicht anzeige zu erstatten. Mal davon abgesehen wie aufwändig und nervenaufreibend es ist.

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    Antwort von ternes3 ternes3

    Das kann lange dauern..... (der Prozess)

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