Hi, kann man neben einem theoretischen Strafprozess oder einer Schadensersatzklage bei Tatbeständen wie Mobbing zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Menschenrechte einreichen. Denn eines besagt, dass Diskriminierung verboten ist?
Ist natürlich nur ein Beispiel. Bei den anderen Artikeln wäre es ähnlich.
Naja, das war nur ein Bespiel. Bei gewissen Tatbeständen der Körperverletzung kann man sich darauf berufen, dass gegen Artikel 5 verstoßen wurde. Dann hätte man einmal ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung und eines wegen Verstoß gegen Artikel 5: Niemand darf der Folter oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.
Es geht nicht um diesen einen konkreten Fall. Nur, ob es grundsätzlich möglich ist in dieser Hinsicht anzeige zu erstatten. Mal davon abgesehen wie aufwändig und nervenaufreibend es ist.