1

Anzeige wegen verkauftem Fund?

Frage von JustOleg JustOleg

Das ist mein Problem:

Ich habe abends ein Fahrrad gefunden als ich mit meinem Hund raus ging. Dann war das Fahrrad halt 1 Woche in meinem Keller am stehen.

Nach einer Woche als ich keine Zettel oder ähnliche Vermissten Anzeigen gesehen habe, entschied ich mich das Fahrrad an einen guten Freund zu verkaufen.

Als der dann zur Arbeit fuhr, wurde er von einer älteren Dame angehalten und wurde beschuldigt das Fahrrad geklaut zu haben! Als die Polizei eintraf sagte er hätte es von mir und nannte meine Daten...

Jetzt habe ich ein paar Sorgen:

  • Ob ich einen Brief kriege?
  • Ob ich alleine zur Wache darf?
  • Ob mir die Polizei meine Geschichte auch glaubt?
  • Ob ich nicht im enteffekt als Täter dahstehe und eine Strafe oder ähnliches kriege?
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (20)

  • 17
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Du kriegst eine Anzeige wegen Fundunterschlagung. Eigentlich sollte man wissen, das man Gefundenes nicht einfach weiterverkaufen darf.

  • 4
    Antwort von tergenna tergenna

    Tut mir leid, wie FINDET man denn ein Fahrrad? Nur weil es irgendwo liegt, kann ich es doch nicht mitnehmen!!!
    Wenn es 2 Wochen dort liegt, dann kannst du es zum Fundbüro bringen, aber in den eigenen Keller---für mich ist das Diebstahl

    Kommentar von Babsi82 Babsi82Babsi82

    Für mich auch, sorry aber kein Mitleid für Dich

  • 4
    Antwort von blackpanic blackpanic

    Du kannst doch nichts verkaufen, was dir nicht gehört!

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    ... dadurch wurde die Weltwirtschaftkrise ausgelöst. Dort nennt man das "Nullverkäufe". Er hat wenigstens noch ein Fahrrad geliefert!

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Gute Erläuterung. :-)

  • 3
    Antwort von anjanni anjanni

    Warum hast Du das Fahrrad nicht ordnungsgemäß beim Fundbüro abgegeben? Wenn es nicht abgeholt worden wäre, wäre es ganz rechtmäßig Deins geworden. - Jetzt bist Du in Beweisnot, ja sogar im Unrecht...

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    was du gemacht hast , war Fundunterschlagung, das ähnlich wie Diebstahl gehandhabt wird. Natürlich darf man gefundene Sachen niemals behalten oder gar verkaufen. Fundsachen müssen beim Funbüro abgegeben werden. Ansonsten ist es strafbar. Du wirst auch wohl kaum glaubbar machen können, daß du das Fahrrad nicht gestohlen hast. Aber auch alleine die Fundunterschlagung wird eine Anzeige nachsichziehen

  • 1
    Antwort von sarrex sarrex

    Brief ja...verdacht des diebstahls/unterschlagung...du kannst alleine zur wache oder mit nem anwalt oder familienmitglied...ob dir die polizei glaubt wird sich zeigen ob deine story schlüssig ist...und in deutschland gilt die unschuldsvermutung...jeder ist solange unschuldig bis die schuld bewiesen ist

  • 1
    Antwort von rebertho rebertho

    schon mal daran gedacht, dass man einen solchen FUND - wie du deine linke Tat bezeichnest - melden kann/muss

  • 1
    Antwort von Bellator Bellator

    Dumm sowas .. Fundstücke sind dem Fundamt zu übergeben ... die kümmern sich darum und Du bekommst einen Finderloh oder das Fahrrad nach einer gewissen Zeit. Rechtlich gesehen ist der Verkauf eine Straftat.

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    Gefundenes mußt du doch zur Fundsammelstelle bringen, immer! Niemals behalten oder verkaufen.

  • 1
    Antwort von Tumba Tumba

    Du bist nicht Eigentümer des Fahrrades gewesen, also kannst Du es auch nicht verkaufen.

    Da wird Dein Freund wohl das Geld von Dir zurückverlangen.

    Strafrechtlich wirst Du sicherlich von der Polizei hören und die können Dir auch nähere Angaben machen.

  • 1
    Antwort von Pumukl Pumukl

    Na ja, wenn du es nicht geklaut hast, dann war es zumindest Fundunterschlagung und das ist auch nicht lustig.

  • 1
    Antwort von JackBauerCTU JackBauerCTU

    Du wirst sicherlich Probleme bekommen, da selbst ich dir diese Story nicht abkaufe...

  • 1
    Antwort von Onnlein Onnlein

    Du BIST Taeter und bekommst Strafe.

    Dein Freund auch, wenn er die Umstaende kennt oder sich denken konnte.

    Kommentar von JustOleg JustOleg

    Mit welchen folgen ist zurechnen??

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Geldstrafe und Schadenersatz an den Eigentümer des Rades, also Kosten für ein gleichwertiges Rad. Falls das alte Rad nicht wiederzubeschaffen ist.

    Kommentar von Onnlein OnnleinOnnlein

    vorbestraft? wiederholungstaeter?

    Kommentar von JustOleg JustOleg

    Das Fahrrad ist immer noch in dem Zustand wie ich es Fand. Wie hoch die Geldstrafe circa?

    Nein hatte noch nie was mit Polizei zu tun!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    vielleicht gibt es noch Arbeitsstunden, Sozialstunden oder Knast. Wie hoch die Strafe ausfällt entscheidet alleine der Richter. Das heißt die Verfahrens, Anwalts und Gerichtskosten wirst du auf jeden Fall bezahlen müssen, wenn das Verfahren nicht zuvor eingestellt wird

    Kommentar von JustOleg JustOleg

    Aber ist es Möglich dass das Verfahren eingestellt wird weil ich zum ersten Mal was mit der Polizei zu tun habe und ich mich bei der Frau entschuldige?

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    im zuge des TAO(täter-opfer-ausgleich) gäbe es die möglichkeit ohne verfahren davon zu kommen

    Kommentar von JustOleg JustOleg

    das erleichtert mich wenigstens etwas...

  • 1
    Antwort von doris11 doris11

    das ist eindeutig Fundunterschlagung,und ist STrafbar!

  • 0
    Antwort von donfuego donfuego

    Mein Tipp: Sofort zur Polizei, sagen wie das passiert ist. Noch nicht mal die Anzeige abwarten, die kommt bestimmt. Macht sich besser, wenn Du schon vor der Anzeige dort warst. Mismid hat geschrieben: "..oder Knast." Also das ist der größte Schwachsinn, den ich gelesen habe. Gericht + Sozialstunden ableisten könnte sein, aber beim einem "Ersttäter" mit 16 wegen eines Fahrrades, da brauchste keine Angst haben. Vielleicht Geldbuße, vielleicht Sozialstunden ableisten. Schadet nichts, wird Dir aber zu denken geben. Nochmal: Sofort zur Polizei, denen das erzählen und immer schön bescheiden wirken, wenn Du verstehst was ich meine.

  • 0
    Antwort von Baernie Baernie

    Du kannst von Glück reden, daß das Fahrrad einer älteren Dame gehört und nicht mir. Wenn Du mein Fahrrad geklaut hättest, könnte ich für nichts garantieren...

  • 0
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann
    1. bist Du Strafmündig somit steht ausser Frage, dass Du eine Anzeige erhalten wirst
    2. Einen Gegenstand zu finden und ihn in den Keller zu stellen berechtig noch lange nicht zum Verkauf, da trotz allem der Gegenstand nicht dir gehört
    3. wäre es deine Pflicht gewesen, das gefundene Fahrrad bei der Polizei oder dem Fundamt abzugeben, wahrscheinlich war die Frau dort und hat ihr fahrrad gesucht
    4. würd ich an deiner Stelle eiligst zu meinen Eltern gehen und mit denn auf die Polizei und mich stellen - dann wird die Strafe nicht so shclimm - ich schätze Sozialdienst einige Stunden
  • 0
    Antwort von Trinchen2001 Trinchen2001

    sorry, aber das klingt ja eindeutig nach diebstahl, wenn ich was finde dann bring ichs ins fundbüro oder zu die polizei

    hab vor einigen jahren mal ein offenes auto (samt schlüssel) gefunden , hätt ich ja nach deiner sichtweise auch verkaufen können - und ich dusseltier hab da nen zettel dran gemacht das es den schlüssel bei der polizei gibt und die kiste abgeschlossen und den schlüssel abgeliefert

    Kommentar von JustOleg JustOleg

    Das kann man nicht vergleichen. Ein Auto mit Schlüssel das locker 1000€ Wert ist und ein Fahrrad das maximum 200€ wert war...

    Ich weiß das man Gefundene Sachen immer abgeben muss! Ich habe auch eine Zeit lang gewartet und ich sah weit und breit keine Zettel oder ähnliches woraus jemand ein Fahrrad verloren hat...

    Kommentar von Trinchen2001 Trinchen2001Trinchen2001

    die karre war noch mehr wär (allein der inhalt schon) aber das hat nix mit der tatsache zu tun das ich das was ich finde nicht einfach behalten kann, rede mit deinen eltern, erklär es ihnen, zeige dich reuig und warte ab wieviele stunden sozialdienst du bekommst, du hast den fund unterschlagen indem du ihn von allen anderen entfernt im keller versteckt hast - und übrigens niemand wird ein fahrrad per zellel suchen, wenns fahrrad weg ist geh ich zur polizei und erstatte anzeige wegen diebstahl

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    muss man zettel schreiben,nein....jetzt lass dich net verrückt machen...nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird

  • 0
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Mit 16 Jahren fällst du unter das Jugendstrafrecht. In jedem Fall sollte hier ein Strafverteidiger ran, der auch die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden führt und Dir die richtigen Ausreden in den Mund legt! Dass ist m.E ein Fall von Fundunterschlagung und Betrug. Beides keine Kavaliersdelikte aber auch kein Beinbruch!

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    warum betrug?

  • 0
    Antwort von Onnlein Onnlein

    Gefunden = Das Schloss ging mit einem einfachen Brecheisen zu oeffnen?

    Was Lernen wir daraus? Hehlerware laenger aufbewaren, unidentifizierbar machen und weiter weg vertickern! Das Kleinkriminellenleben ist nicht so lustig, wie Du Dir das denkst.

    Kommentar von JustOleg JustOleg
    1. Ich habe ich das Fahrrad wirklich hinter einem Busch zufällig gefunden!
    2. Ich bin und will auch nicht kriminell werden!
    Kommentar von Mismid MismidMismid

    du warst ja schon kriminell, als du das Rad verkauft hast!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Schon vorher: Das Rad einfach einzubunkern, ist nicht der richtige Weg.

    Wenn mir ein Fahrrad wegkommt, würde ich auf dem Fundbüro nachfragen...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.