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Anzeige wegen "Verdacht" auf Sachschaden?!

Frage von mulms mulms

Hallo liebe Member!

Ich wurde von einem meiner Ex-Kunden angezeigt.

Hintergrundinfo: Gegen diesen Kunden habe ich wegen einer ausständigen Rechnung, die Er mir nicht bezahlt hat, vor Gericht geklagt... leider bekomme ich da kein Geld mehr! Laut Polizei wurde ich nun von diesem Kunden wegen Verdacht auf Sachschaden zweier PKW´s, angezeigt.

Die Polizei sagt: ich hätte ein Motiv, da der Kunde mir noch 17.000,00€ schuldet und ich diese nie bekommen werde (Info: Kunde hat kein Geld). Nun geht die Polizei davon aus, dass ich diese "Autokratzaktion" gemacht habe...was aber nicht stimmt!!!

Der Ex-Kunde hat keine Beweise dafür, dass ich es war (Fotos,Zeugen, etc. sind keine vorhanden), sonder er vermudet es bzw. hat mich bei der Polizei als Verdächtigten mit Motiv angezeigt. Auch wird mir vorgeworfen, dass ich den Ex-Kunden ausgekundschaftet habe was der oberhammer ist, ich habe im Ort in dem ich wohne ein Malergeschäft und bin viel bei Kunden, auch in der Nähe des Ex-Kunden der mich angezeigt hat, unterwegs. Er sagte bei der Polizei ich fuhr da nur rum um ihn auszukundschaften...lächerlich. Dafür habe ich auch Zeugen das ich niemanden auskundschafte, sondern Baustellen die in der Nähe sind angeschaut habe. Ich war am Dienstag, 4 Tage nach der Aktion/Anzeige, bei der Polizei und wurde dort sehr aggresive ausgefragt und ich wurde fast schon gezwungen es zuzugeben das ich es war! Dann fragten sie mich ob ich rauche und ich sagte nur ganz selten. Sie wollten auch die Marke wissen die ich rauche(ich gehe davon aus das am Tatort eine Ziggi gefunden wurde) . Die Polizei fragte mich wo ich Freitag auf Samstag Nacht war. Ich gehe davon aus das der Sachschaden Samstag Früh gemacht wurde. Ich habe aber ein Alibi für diese Zeit da ich in der Zeit in der die Sache passiert sein soll, nicht mal ansatzweise in der Nähe dieser beiden Autos war. Ich habe auch Zeugen dafür das ich den ganzen Freitag Abend und Samsatg morgen zusammen mit Freunden in der Disco war. Also wie geht es nun weiter? Die wollen nun DNA nehmen was mir egal ist was ich auch sagte. Mein RA sagt die Polizei kann nichts gegen mich machen, da Sie keine Beweise haben. Muss ich eine DNA Probe abgeben? Also ich würde das schon machen aber die Frage ist muss ich das?

Dann will mich die Polizei mit Fingerabdrücken und Foto in Ihrem System festhalten was ich nicht verstehe, da ich nie was mit der Polizei zu tun hatte. Muss ich das???

Die Polizei hat bisher auch noch keine Zeugen, die ich angegeben hatte, befragt... bis auf meine Frau an der Türschwelle, die mir natürlich mein Alibi bestätigte.

Bei der Polizei wurde schon verzweifelt mit allen Tricks versucht mir ein Geständnis einzureden. Auch wollte die Polizei das ich auf Wache eine rauche (warum nur???)... Ich sagte das ich es nicht war, keine rauchen werde und mich an meinen Anwalt wende. Ob nun eine Anzeige gegen mich oder Unbekannt läuft weiss ich nicht, da nun drei Tage nix mehr kam. Dazu bin ich deutscher in Österreich^^

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Antworten (7)

  • 4
    Antwort von Astroprofiler Astroprofiler

    Der Kläger, ist in der Beweispflicht.

    Die Polizei beurteilt nur die Situation, Sie kann schlecht sagen machen Sie sich mal keine Sorgen, dass ist nur die Retourkutsche weil Sie Herrn B verklagt haben.

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Polizeibeamten bekommen Sternchen für ihre Aufklärungsquote, deshalb dieser oft übertriebene Eifer bei Bagatellen (ladendiebstahl) und mangelnde Einsatzbereitschaft bei komplexeren Fällen, von Millonenbetrug.

  • 3
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Wenn Du damit nichts zu tun hast, dann erstatte Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung.

    Und wenn Du vor Gericht gewonnen hast, dann hast Du einen Titel und kannst ihn jederzeit pfänden lassen.

    In DE 30 Jahre lang.

    Kommentar von mulms mulms

    Das werde ich machen!

  • 2
    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Mein RA sagt die Polizei kann nichts gegen mich machen, da Sie keine Beweise haben. Muss ich eine DNA Probe abgeben?

    Aber warum fragst Du denn jetzt hier ?

    Hast Du denn Deinen Anwalt nicht gefragt ?

    Kommentar von mulms mulms

    nur telefonisch...wenn ich den RA einschalte muss ich das aus eigener Tasche zahlen, da die rechtschutz bei vorsätzlichen dingen nicht einspringt....

    Kommentar von mulms mulms

    aber sollte es zu einer gerichtsverhandlung kommen werde ich natürlich einen RA beauftragen mich zu unterstützen....

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    nur telefonisch

    Und, wenn Du ihn telefonisch gefragt hast...was hat er denn geantwortet ?

  • 1
    Antwort von Benjamin666 Benjamin666

    Die Frage ist so komplex, die wird dir wohl nur dein RA beantworten können. Aber so ist die Justiz. Sie suchen so lange, bis sie was gefunden haben. Und wenn sie nichts finden, wird was an den Haaren herbei gezogen. Schlimm ist das!

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Dass Problem ist nicht die Justiz, das Problem sind die Gebühreneinsacker namens Anwälte.

    Diese treiben es immer auf die Spitze, mit ihren Auslegungen.

    Kommentar von mulms mulms

    davor habe ich auch angst das es dabei nur ums geld geht.... aber wird so was nicht eingestellt wenn aussage gegen aussage steht?

  • 1
    Antwort von Det1965 Det1965

    Keine Beweise, keine Gefahr für dich. Aber die DNA Probe und die Fingerabdrücke mußt du vermutlich abgeben, wenn der Staatsanwalt/Richter? das anordnet.

    Kommentar von mulms mulms

    ja aber doch nur wenn es vor gericht geht?

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Es könnte auch schon zu den Ermittlungen gehören. Genau kenne ich aber die Gesetze in Ösiland nicht. Um einen Verdächtigen zu überführen oder auszuschließen muß man ja manchmal solche Tests durchführen. Von den (unrelevanten) Fernsehserien nachmittags kenne ich das auch, dass die Verdächtigen gebeten werden, eine Speichelprobe abzugeben.

  • 1
    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Tja, die haben wahrscheinlich keinen weiteren Anhaltspunkt, also nehmen sie Dich so weit auseinander, wie sie eben können. Dieser Typ, der Dir Geld schuldet, muss echt ein A....äußerst unangenehmer Mensch sein... Aber wenn Du es nicht warst, dann warst Du es nicht, das können die beim besten Willen nicht ändern, da gibts dann ja nun mal keine Beweise dafür.

  • 0
    Antwort von Seiste Seiste

    das ist ja eine lange frage die du da gestellt hast

    Kommentar von bohooo bohooobohooo

    und ein saublöder kommentar deinerseits!

    halt dich an deinen ra und dann wird das schon

    Kommentar von mulms mulms

    danke dir ;-)

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