Ich war heute nicht in der Schule weil ich krank war,was in letzter Zeit leider häufger vorkam. Wie mir Mitschüler berichteten gab unsere Bio-Lehrerin heute ein Resumee über ihre Klasse gegeben und meinte sie habe die letzten Jahre mit allen gut herumbekommen,außer mit der Schülerin die heute fehlt(also mir). Außerdem behauptete sie ich würde im Abi durchfallen weil ich dauernd ihren Unterricht schwänze (obwohl ich immer Entschuldigungen vom Arzt habe) und ihr Unterricht wäre mir egal(weshalb sie mir auch schlechte Mitarbeit gegeben hat) und meinte ich wäre unverantwortlich. Darf sie sowas öffentlich behaupten und vorallem,wenn ich nicht da bin?
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SchwarzeBlumeSchwarzeBlume
Nein darf sie natürlich nicht. Sie könnte dadurch ihren Job verlieren, bzw sollte ihn verlieren, übel sowas. Du hast sogar genug Zeugen.
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chris678chris678
Ich würde deswegen keinen Strafantrag stellen. Im Endeffekt wird es von den Zeugenaussagen deiner Klassenkameraden abhängen und das würde ich persönlich von meinen Freunden kurz vor dem Abi nicht verlangen.
Übrigens wird der Lehrer vor dem Prozess aussagen, dass er gesagt hat: "Nach meiner Einschätzung schafft die besagte Schülerin das Abitur nicht weil sie dauernd krank ist (...)", und das dürfte somit schon aus dem strafrechtlichen Bereich herausfallen.
Lass es also besser gut sein mit der Anzeige und sprich lieber mal mit dem Lehrer persönlich, das sollte für deine schulische Zukunft die bessere Alternative sein als eine vorschnelle Strafanzeige.
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dreadkoppdreadkopp
nja... ab nem gewissen prozentsatz von fehlstunden kann sie dir 0 punkte eintragen fürs hj... egal ob krank oder geschwänzt... obe mit oder ohne entschuldigung.... und damit kriegste dann keine abizulassung mehr
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smaragdtesmaragdte
Also ich würde erstmal meinen Eltern davon berichten und die fragen, was sie für sinnvoll halten. Als Eltern, und auch als Jugendliche, würde ich ein Gespräch mit der Lehrerin selbst zuerst suchen und um eine Klarstellung und Entschuldigung bitten. Sollte das nichts bringen, ab zum Vertrauenslehrer oder zum Direktor. Anzeigen würde ich nur im aller letzten Fall.
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SchwarzeBlumeSchwarzeBlume Der Direktor sollte schon davon erfahren, denn wenn so etwas nochmal vorkommt, oder schon vorkam, weiss er woran er bei dieser Lehrerin ist.
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KrabbenkutterKrabbenkutter
...Mag ja sein, aber was wenn sie nun ein klein wenig Recht hat mit ihren behauptungen?
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MoriganeMorigane Trotzdem sollte sie nicht mit andern über MEIN Abitur usw reden
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KrabbenkutterKrabbenkutter Jo, is schon klar... Auf die Füße treten wollte ich Dir nicht. Solltest sie zur Rede stellen, aber vielleicht auch ein klein wenig drüber nachdenken, hm?
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artifexartifex
im prinzip könntest du sie deswegen auf rufmord verklagen.. wollte mal unser hausmeister bei mir, weil ich nen kommentar zu ihm und den putzfrauen abgegeben hab :X
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JinxValentineJinxValentine
Dass Lehrer ihre Schüler beurteilen müssen und dürfen, ist Teil ihrs Jobs. Wäre ja noch schöner, wenn die Schüler sie noch dafür anzeigen dürften. Kann es vielleicht eher sein, dass du ein Problem mit Kritik hast?
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MoriganeMorigane Mit Kritik nicht,aber mit Lügen in meiner Abwesenheit
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SchwarzeBlumeSchwarzeBlume Kritik? Der Lehrer hat klar die Schülerin vor den anderen schlecht gemacht, sowas macht man allgemein nicht und als Lehrer darf man es nicht.
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LarchikLarchik
Wird in der Praxis leider immer so gemacht, auch im Beruf... ÜÜÜÜBLE Nachrede
Ich weiß nicht,ob meine Mitschüler angespornt sind kurz vorm Abitur in so eine Sache mit hineingezogen zu werden...
Hmm..kann ich verstehen.