wie oben steht wurde jemand mit seinem fahrrad angehalten mußte pusten und hatte ein wert von 2,12 promille drin...meine frage was komm auf einen zu zudem derjenige nicht mal ein führerschein hat???
Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet.
Antworten (6)
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Die Polizei fertigt eine Strafanzeige wg. Trunkenheit im Straßenverkehr (§316 StGB). Der Tatbestand des §316 StGB wird durch einen Fahrradfahrer grds. ab 1,6 Promille verwirklicht.
Als Strafe droht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Geldstrafe richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen der beschuldigten Person.
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honeyboohoneyboo
Wer betrunken mit dem Fahrrad unterwegs ist kann eine Geldstrafe oder ggf. eine Freiheitsstrafe bekommen. Da er ja eine Gefärdung für denn Straßenverkehr dastellt.
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SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Ab 1,5 Promille ist das Radfahren untersagt und es gibt eine Anzeige, besitzt der Betroffene eine Fuehrerschein, ist dieser auch weg .
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peanuts00peanuts00
mich wunderts ja dass man mit 2,12 Promille überhaupt noch auf dem Radl hängt
hab hier was gefunden: Null-‰ -Regel als Fahranfänger nicht eingehalten Punkte 2 Strafe 250.- unter: http://www.bussgeldkatalog.de/alkohol.html Aber da ist halt die Frage ob das für 2 Promille noch zählt?? glaub eher weniger..
Kommentar von
peanuts00peanuts00 -
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TrueColorGbTrueColorGb
...der bald erstmal einen Führerschein hatte. Bemüh' mal google.
nein er hat kein führerschein...