Frage von StupidBunnySuit 18.09.2011

Anzeige wegen Stalking nur wegen unerwünschter Post möglich?

  • Hilfreichste Antwort von Angel74 18.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    leider gibt es bei Stalkern keine andere Möglichkeit, als sie anzuzeigen. Ignoriert man Stalker, stachelt es sie noch mehr an, weiter zu machen und sie machen schlimmeres. Gibt man nach, haben sie ihr Ziel erreicht und bleiben an einem kleben. Ich hab in Wien mal die Polizei dazu gefragt und laut ihrer Aussage, kannst Du die Leute wegen stalking anzeigen, wenn sie Dich ständig mit Emails, Brief usw. belästigen. Vorrausetzung hierfür: Du hast ihnen gesagt, dass Du keinen Kontakt wünscht.

    Hebe bitte alle Briefe usw. als Beweise auf. Schreib am besten eine Email an die Person, dass Du keinen weiteren Kontakt wünscht oder schreibe einen Brief. Hebe die Kopie auf. So kannste nachweisen, dass Du der Person gesagt hast, dass Du keinen weiteren Kontakt wünscht und die Person dies aber ignoriert.

    Angel74

  • Antwort von IlkaRuSti 18.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, dass ist zwar ärgerlich und auch nicht in Ordnung, hat aber mit Salking nichts zu tun.

    Stalking beinhaltet die Merkmale, das die Person bedroht und geschädigt wird.

    Die Nachbarin mag sich ärgern, über dauerndes Klingeln, und kann eventuell, wenn die ehemalige Bekannte sich immer wieder Zugang zum Treppenhaus verschaft, eim Vermieter ein Haus- und Geländeverbot erwirken, aber sonst hast Du da weniger zu befürchten, da Du als Mieter das ja nicht zu verantworten hast.

    Werfe die Briefe einfach weg, reagiere über haupt nicht auf die Aktionen deer Bekannten. auch nicht durch Wortbeiträge oder Blicke oder irgend etwas anderes, .... das ist wirklich alles, und auch das geschickteteste, was Du tun kannst. Solange die Person noch Erfolg sieht, weil du Nummern änderst, mit ihr sprichst, telefonierst oder die ehemalige Bekannte merkt, Du sprichst mit anderen darüber, Du reagierst in irgendeiner Weise, ... wird sie vermutlich nicht aufhören, denn sie hat dass was ihr Befriedigung verschafft.... das Du Dich noch mit ihr beschäftigst und sei es indem sie durch den gemeinsamen Freundeskreis erfährt, das es für Dich ein Thema ist.

  • Antwort von skyfly71 18.09.2011

    Es reicht nicht, daß man belästigt wird. Die Lebensführung muß schwerwiegend beeinträchtigt sein, damit es tatsächlich strafbar wird. Damit wird es eine Entscheidung des Einzelfalles. Hier kann man das nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

  • Antwort von Mondlachen 18.09.2011

    Natürlich kannst du sie schon wegen der Vorgeschichte wegen permanenter Belästigung anzeigen. Vielleicht versteht sie diese Sprache besser. Denn eine Anzeige ist schon eine ernsthafte Angelegenheit. Zumal sie sich bei der Polizei dazu äußern muss.

  • Antwort von titanic92 18.09.2011

    am besten du bewarst die post auf und dann kannst du zur polizei gehen und sie anzeigen

  • Antwort von actrosgun 18.09.2011

    Klar kannst du das , das ist belästigung.

    Das mit den "beweisen" kein problem , die anzeige kannst du trotzdem machen, erst später solltest du das mit den beweisen machen ;)

  • Antwort von crazykitty1990 18.09.2011

    Mal ganz im Ernst - ignoriere es einfach und gut ist. Wenn du nicht reagierst, wird es ihr irgendwann sowieso zu blöd. ;)

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