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Anzeige wegen SMS-Beleidigung

gefragt von AlWid am 10.07.2009 um 10:36 Uhr

Nach der Trennung habe ich mehrmals meine EX per SMS beleidigt. Die SMS hat sie aufbewahrt, und hat mich wegen Beleidigung angezeigt. Sie selbst aber hat auf meine SMS selber mit Beleidugungen reagiert, und mich damit ebenso beleidigt.

Wie kann ich bestraft werden, wenn sie mich ja genauso schlimm wenn nicht schlimmer beleidigt hatte, und soll ich nicht lieber gleich eine Gegenanzeige erstatten?

Vielen Dank

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SMS x 1.258 Anzeige x 730 Beleidigung x 217

Lexa1
beantwortet von Lexa1 am 10. Juli 2009 10:37
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Kinderkram

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 10. Juli 2009 10:37

Du warst schneller ;-)

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 10. Juli 2009 10:37

allerdings!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 10. Juli 2009 10:37
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In meinen Augen ist das Kinderkram.
Ehrlich!


anonym
beantwortet von Simone01 am 10. Juli 2009 10:39
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wenn ihr groß seid, wisst ihr, dass man so etwas nicht macht :-)))


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 10. Juli 2009 10:37
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Du hast angefangen!


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 10. Juli 2009 10:38
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Da kommt nicht viel bei raus, denke ich. Ist zwar schade, aber heut zu Tage leider Normaler Umgang zwischen getrennten

Kommentar von Schwartenpaule am 10. Juli 2009 10:40

was für ein Quatsch......

Kommentar von 31217f908317770de5ac3822027c7c62smallShaper4u am 10. Juli 2009 10:46

Warum, schau dir doch die heutige Zeit an, da sind beleidigungen, pöpeleien usw an der Tagesordnung......


anonym
beantwortet von nexus77 am 10. Juli 2009 10:37
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kindergarten


anonym
beantwortet von Malustra am 10. Juli 2009 10:40
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Wenn Anzeige erstattet wurde, dann sollte man das nicht unter Ulk verbuchen. Versuche Dich mit der Ex zu einigen. Sie soll die Anzeige zurückziehen und Du läßt sie zufrieden.


datBienschen
beantwortet von datBienschen am 10. Juli 2009 10:39
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Und dann wundert man sich warum die Polizei und die Justiz mit dem bearbeiten von wirklich wichtigen Sachen nicht hinterher kommt. Da brauchen wir hundert Richter und Staatsanwälte mehr, weil solch schwachsinnige Dinge zur Anzeige kommen. Regelt das doch wie Erwachsene - alleine.

Kommentar von 31217f908317770de5ac3822027c7c62smallShaper4u am 10. Juli 2009 10:48

Da kann man nur recht geben


Skateboardgirl1
beantwortet von Skateboardgirl1 am 10. Juli 2009 10:39
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Voll idot selber schuld -.- kindergarten meld dich da mal an . für die schule bist du noch zu unreif -.-


gelbsucht1234
beantwortet von gelbsucht1234 am 10. Juli 2009 10:38
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wenn sie dich anzeigt machste einfach gegenanzeige fertig


anonym
beantwortet von Schwartenpaule am 10. Juli 2009 10:37
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Lern für die Zukunft, Dich vernünftig zu benehmen. Kindergarten!!!


laraleandra
beantwortet von laraleandra am 10. Juli 2009 10:37
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frösche. seid ihr!


anonym
beantwortet von blaueFee am 10. Juli 2009 10:37
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geschieht dir recht.


pandabaer1982
beantwortet von pandabaer1982 am 14. Juli 2009 16:54
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hm, ich denke mal, du kommst bis zum lebensende hinter gittern löööööööööööööööööööööööööööööl

Quatsch, sonst noch Sorgen?? Kindergarten!


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 10. Juli 2009 14:23
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Sonst noch Probleme?


anonym
beantwortet von AlWid am 10. Juli 2009 10:51
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Natürlich ist das kinderkram!!!!!

Aber wenn Sie Papier von der Polizei vor sich liegen haben, fragen Sie sich schon was da wohl weiter passieren kann!! Die EX geht nicht ans Telefon ran - ein Einigungsversuch kann daher nicht statt finden...

Danke


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 10. Juli 2009 10:45
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Alles Kinderkram bei dem weder bei dir noch bei deiner Ex etwas herauskommen wird....


Engelsherz
beantwortet von Engelsherz am 10. Juli 2009 10:45
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wie alt seid ihr bitte??das ist ja kindergarten niveau


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 10. Juli 2009 10:40
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geht doch in die Ecke und schämt euch,als Erwachsene zu belästigen!!


Nicoli
beantwortet von Nicoli am 10. Juli 2009 10:40
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habt ihr sonst keine probleme ? ich verstehe nicht, wenn man sich trennt, dass da immer noch ein rattenschwanz folgt, wo der eine den anderen immer wieder verletzten muss. wie hoch die strafe ausfällt ? hmm. schwer zu sagen. kommt denke ich, auf die beleidigung an ! aber wenn wird es sicherlich eine geldstrafe


anonym
beantwortet von CalleMalle am 10. Juli 2009 10:39
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was sich liebt das neckt sich. Ihr müsst echt verdammt viel Zeit haben, wenn ihr nichts besseres zu tun habt.


moonrox
beantwortet von moonrox am 10. Juli 2009 10:39
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sag doch, dass sie auf sowas steht, es zu eurem liebesleben gehörte und dir nicht klar wahr, dass die beziehung schon beendet war.


Mucki1524
beantwortet von Mucki1524 am 10. Juli 2009 10:39
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Das wird nicht viel bringen.. Du hast angefangen. Für die Polizei gilt immer nur das, was als erstes kam. und da das deine Sms war, wirst du mit ner Gegenklage kaum Chancen haben. Aber versuchen kannst du es natürlich trotzdem.


anonym
beantwortet von mig112 am 10. Juli 2009 10:38
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Du hast dich in der Vergangenheit verhalten wie ein IDIOT - mach es nicht noch schlimmer!!


moewie
beantwortet von moewie am 10. Juli 2009 10:38
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und, kannst Du das beweisen?


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