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Anzeige wegen Schwarzfahren- Welche Konsequenzen drohen?

Frage von denyo denyo

Ich wurde wegen Schwarzfahrens angezeigt. Wie lange steht das in meiner Akte? Welche Konsequenzen drohen mir jetzt?

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Antworten (4)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Gemäß § 265a StGB Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr werden aber in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.)

    Bin jetzt zu faul, ins Zentralregistergesetz zu schauen: Ich schätze mal, es wird fünf Jahre gespeichert.

    Kommentar von angelela angelelaangelela

    Oh.. Doch so lange?? Damit hab ich jetzt nicht gerechnet.. erstauntschau

    Kommentar von pippi60 pippi60pippi60

    Echt? Ist das Vergehen so schlimm? Und wenn ich eine "schlechte" Kindheit hatte deswegen meine Großmutter umbringe und sie in der Tiefkühltruzhe aufbewahre, dann ist die Strafe doch auch nicht viel höher, oder?

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Das Vergehen ist dem Betrug verwandt.

    Wenn Du Deine Großmutter umbringst ist das, je nach Begehungsweise (auf die Kindheit kommt es - entgegen einem verbreiteten Irrglauben - insoweit nicht an) Totschlag mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren (in besonders schweren Fällen lebenslang) oder Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe.

    Lebenslang bedeutet, daß nach 15 Jahren überprüft wird, ob Du wieder in Freiheit entlassen werden kannst. Im Durchschnitt beträgt die Verbüßungszeit 17 bis 18 Jahre.

    Wird im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt, entscheidet das Vollstreckungsgericht nach diesen 15 Jahren über die Mindestverbüßungsdauer. Ich kenne Fälle, in denen diese 30 Jahre beträgt.

    In allen Fällen ist Voraussetzung für die Entlassung auf Bewährung, daß in der Person keine Gefährlichkeit mehr begründet ist. (Daran scheitert es bisweilen.)

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    Antwort von waldswinkel waldswinkel

    § 265a StGB kann für Schwarzfahren nicht angewendet werden. Es gibt kein Gesetz welches Freiheitsstrafe für Schwarzfahren vorsieht.

    Kommentar von waldswinkel waldswinkelwaldswinkel

    Damit habe ich Schwarzfahren mit KFZ gemeint. Es ist auch nicht üblich hierfür Freiheits- strafen zu verhängen

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Nein, vorbestraft bist Du jetzt nicht, Dein polizeiliches Führungszeugnis ist immer noch sauber. Doch bei Wiederholung wird es wirklich kritisch. Also: Nächstes Mal - Fahrkarte kaufen!!!!

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    Antwort von angelela angelela

    Auf jedenfall bekommst Du eine Strafe und die solltest Du zahlen. Ob das in Deiner Akte steht, wage ich zu bezweifeln..

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