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Anzeige wegen Sachbeschädigung an 2 KFZ (nicht schlimm, kleine Beule, kleiner Kratzer) 1,6 promile

gefragt von Euqen am 27.09.2009 um 19:58 Uhr

Also ich weiß es war sehr dumm von mir, wurde mir schon oft genug gesagt aber ich möchte nur meine Frage beanwortet bekommen wäre sehr nett also:

War halt in der Disco betrunken 1,6 promille habe gegen 2 kfz getretten aber nicht shclimm sieht man fast gar nicht und wurde halt von der polizei angezeigt weil ein Mitarbeiter die Polizei gerufen hatte und morgne muss ich zur Aussage.

Bin 17Jahre und ich frage mich jetzt was passiert? Muss ich es bezahlen was ist wenn ich dies nicht kann?


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turalo
beantwortet von turalo am 27. September 2009 19:59
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Du wirst es bezahlen müssen. Wovon Du es zahlst, ist dem Kläger erstmal völlig egal. Irgendwann wirst Du verdienen.....


FreshS
beantwortet von FreshS am 27. September 2009 19:59
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Ab 14, bist du urteilsfähig, also kannst du zur rechenschaft gezogen werden, aber geringer als mit 18. Wenn du nicht zahlen kannst,naja, dann gibts da noch den sozialdienst =o

Kommentar von 3254030167a3cad585fd6b8e542ecc11smallcheezy am 27. September 2009 20:00

und wenn du nicht zahlen kannst, müssen deine Eltern dafür aufkommen, da du noch minderjährig bist. Oder du musst evtl. Sozialstunden leisten


anonym
beantwortet von rejo52 am 27. September 2009 19:59
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Berate dich v o r der Aussage bei der Polizei mit einem Rechtsanwalt.


anonym
beantwortet von mawan am 27. September 2009 19:59
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würde sagen, dumm gelaufen, aber stell dir doch mal vor, es wäre dein wagen gewesen


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 27. September 2009 19:59
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Du kannst eine evtl. Strafe auch abarbeiten, in einem Altenheim,etc den Leuten den Hintern abwischen.


crytak
beantwortet von crytak am 27. September 2009 20:00
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wie lol xD ^^ dann musst du sozialstunden machen also so 1€ jobber style


meleaga
beantwortet von meleaga am 27. September 2009 20:00
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Dann haften deine Eltern!! Weil du noch 17 bist


bulli66
beantwortet von bulli66 am 27. September 2009 20:00
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anzeige wegen sachbeschädigung wirst du bekommen. für den schaden der durch dich entstanden ist, wirst du aufkommen müssen. möglich ist auch, das du eine gewisse stundenzahl an sozialarbeit ableisten musst

Kommentar von Euqen am 27. September 2009 20:02

Ist es nicht möglich das ich sage, ich habe kein Geld deshalb möchte ich Sozialstunden machen um den Schaden abbezahlen zu können?


1sensenmann
beantwortet von 1sensenmann am 27. September 2009 20:01
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Gelobe Besserung schwöre dem Alkohl ab, zeige Reue bezahl den Schaden und ich hoffe du mußt Sozialstunden ableisten Wenn du nicht bezahlen kannst hast du dir die Zunkunkt versaut


anonym
beantwortet von tralalarifah am 27. September 2009 20:01
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ich dennke mal,da greift der Spruch Eltern haften für ihre Kinder..


anonym
beantwortet von AndiHamburg am 27. September 2009 20:02
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Du zahlst. Und wenn Du es nicht kannst hast Du halt Schulden, und zahlst dann wenn Du zu Geld gekommen bist. Oder Sie verpfänden Dein Eigentum (PC usw). Desweiteren musst Du aufpassen weil es ein Eingriff in den Straßenverkehr war. Und das unter Alkoholeinfluss. Wenn der Verdacht auf psychologische Mängel vorliegt kann es sein das die Fahrerlaubnisbehörde Dich nicht zur Erlangung einer Fahrerlaubnis berechtigt. Das heisst warten bis Du den Führerschein bekommst.

Selber schuld!


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 27. September 2009 20:03
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Wenn du das erste Mal Straffällig wirst, wird man dir wahrscheinlich die Strafe in Sozialstunden aufbrummen.. Aber den Schaden an den Autos, egal ob sichtbar oder nicht, musst du oder besser gesagt deine Eltern übernehmen.. Und gerade kleine Kratzer können verdammt teuer werden..


anonym
beantwortet von Euqen am 27. September 2009 20:07
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Also kann ich nicht sagen ja ich möchte sozialstunden machen um den Schaden abzuarbeiten? Sozialstunden bekomme ich eher als Straffe oben drauf und muss noch bezahlen oder wie ist das?


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