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Anzeige wegen Sachbeschädigung!

Frage von ICHbrauchHilfe ICHbrauchHilfe

Hallo, habe vor kurzem eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhalten! Ich denke da will mich jemand ins Boxhorn jagen. Es geht im genauen um Grafitti. Was kann ich tun? Muss man bei sowas nich auf frischer tat ertappt werden? Sonnst könnte man ja jeden anzeigen. Ich soll bei der Polizei vorsprechen, muss ich dies tuen?

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Antworten (11)

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    Antwort von waterlilies waterlilies

    Einer Vorladung der Polizei sollte man nachkommen. Du kannst jedoch die Aussage zur Sache verweigern.

    Kommentar von MathiasMuench MathiasMuenchMathiasMuench

    Die Antwort ist falsch und ärgerlich.

    Wer ohne Verteidiger zur Polizei geht und eine Aussage macht, muss mit Bestrafung rechnen. Es gibt praktisch keinen denkbaren Fall, in dem das Erscheinen bei der Polizei sinnvoll ist.

    Kommentar von Romjia RomjiaRomjia

    Die Antwort ist falsch und ärgerlich. Man muss nicht zur Polizei das ist richtig aber man muss nicht mit Bestrafung rechnen wenn man nix gemacht hat. Wenn der Themenersteller zur Polizei geht und sagt er hat nix gemacht und war zur fraglichen Zeit mit Freund xy was weiß ich wo, dann hat die Polizei einen Ermittlungsansatz und die ganze Sache geht schneller über die Bühne.

  • 3
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Es ist tatsächlich so, dass man einer polizeilichen Vorladung n i c h t folgen muss! Da gibt es keinerlei Zwangsmittel in der Strafprozessordnung. Nur bei einer staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Vorladung muss man hingehen, kann aber als Beschuldigter trotzdem die Angaben zur Sache (nicht zur Person) verweigern. Ich würde der Polizei schriftlich mitteilen, dass ich mich durch einen Rechtsanwalt vertreten lasse - der soll vor einer evtl. Vernehmung Akteneinsicht nehmen. Dann weisst Du, woher die Anschuldigungen kommen, ob es Zeugen gibt pp. Das ist einfach eine Frage der Waffengleichheit im Strafverfahren. Man sollte sich da nicht ins Bockshorn jagen lassen - vor allen dann nicht, wenn man es wirklich nicht war...

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    Antwort von MathiasMuench MathiasMuench

    Richtiges Verhalten bei Strafanzeigen/Vorladungen:

    • auf Vorladung der Polizei mitteilen, dass man nicht erscheinen werde.

    • keine mündliche Aussage machen,

    • keine schriftliche Aussage machen,

    • auf Vorladung der Staatsanwaltschaft den Termin wahrnehmen, nur zur Person Angaben machen, aber nicht zur Sache

    • sollten erhebliche Konsequenzen drohen oder sollte Anklage erhoben werden, Strafverteidiger aufsuchen und in der ersten Beratung (ggf. Beratungshilfeschein mitnehmen) das weitere Vorgehen, Inhalt einer Schutzschrift, Pflichtverteidigung usw. klären.

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    Antwort von gardeducorps gardeducorps

    Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch! Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin bei der Polizei absagen, sich aber nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.

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    Antwort von Blondi Blondi

    Wenn Du von der Polizei eine Vorladung hast musst Du hingehen. Man sollte Dir aber erst mal beweisen, dass Du es warst.Wenn es keine eindeutigen zeugen gibt oder Du ein Alibi nachweisen kannst,brauchst Du nichts zu befürchten. Man muss Dir den Tatbestand erst mal nachweisen.

    Kommentar von MathiasMuench MathiasMuenchMathiasMuench

    Die Antwort ist falsch und ärgerlich, siehe oben.

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    Antwort von faecher faecher

    Zur Vorladung bei der Polizei: Das Erscheinen bei der Polizei ist keine Pflicht aber wenn man unschuldig ist, kann man die Sache richtig stellen. Auch ohne Anwalt ist dies möglich. Mein Tip, nimm den Termin wahr und stelle die Sache richtig. Die Polizei urteilt nicht über dich. Das nächste Wort hat dann der Staatsanwalt, den der bekommt zur weiteren Entscheidung das Verfahren.

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    Antwort von ICHbrauchHilfe ICHbrauchHilfe

    Ich danke allen die mir geholfen haben und hoffe ich komme heil aus der Sache raus! Danke

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    Antwort von Teddine Teddine

    Rolfe hat Recht: Bei einer polizeilichen Vorladung gibt es weder eine Pflicht zu erscheinen noch ein Mittel der Polzei das Erscheinen durchzusetzen. Allein bei einer gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Vorladung gibt es eine Pflicht zu erscheinen (Die holen dich dann auch mit der Polizei ab, wenn Du nicht kommst)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    einer Vorladung sollte man unbedingt Folge leisten, sonst kommt noch mehr Ärger hinterher, da das Nichterscheinen automatisch eine Weiterleitung zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft nach sich zieht

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    man wird dich wohl beobachtet haben hingehen mußt du es kann dich ja auch einer fotografiert haben außerdem wenn du nichts gemacht hast passiert dir ja auch nichts

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    Antwort von betrax betrax

    Wenn du eine Anzeige bekommen hast und du wurdest vorgeladen, mußt du auf alle Fälle dahin gehen. Wenn es Zeugen gibt, bist du genauso überführt, als wenn man dich auf frischer Tat ertappt hätte.

    Kommentar von Romjia RomjiaRomjia

    Man muss nicht bei der Polizei erscheinen bei Vorladung. Erst bei Staatsanwaltschaft und Gericht.

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