Hallo. Letzte Woche hat mein Exfreund in facebook veröffentlicht, er will Bilder von mir versteigern. Er hat mich auf's übelste Beileidigt & das öffentlich. Wegen welchen Dingen könnte ich ihn nun alles anklagen?
Anzeige wegen Rufmord & was noch?
Antworten (8)
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4Antwort von
EntdeckungEntdeckung
Das ist ja ein "tolles" Stück ... aber ganz so einfach kommt er, dein Ex, damit nicht durch.
Du alleine und ganz ohne Rechtsvertreter solltest nicht versuchen zu klagen. Geh mit all deinen Beweisen zu einem Rechtsanwalt und lasse dich beraten, gegen welche Paragraphen dein Ex verstoßen hat, und wie du (zusammen mit deinem Anwalt) in dieser Sache vorgehen sollst.
Und ... ein Rechtsanwalt kostet Geld, und Gerichtskosten fallen auch an, wenn du dich entschließen solltest zu klagen ... allerdings muß der Schuldige die Kosten - und zwar sämtliche - tragen.
Auch das wird dir ein RA ganz genau sagen ...
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4Antwort von
CornyxCornyx
Anzeige bei der Polizei, nimm genügend Beweise mit (Screenshot, etc.).
Beleidigung, Handel mit deinen Bildern - das könnte ganz schön übel werden für den.
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2Antwort von
pnickpnick
anklagen kannst du ihn garnicht, du kannst ihn höchstens anzeigen.
Beraten wirst du von deinem Rechtsanwalt oder direkt bei der Polizei.
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1Antwort von
rhapsodyinbluerhapsodyinblue
Nun, du kannst eines tun. Nämlich sämtliche Bilder auf Facebook löschen und deinen Ex den Zugang zu deinem Profil verweigern. Alles eine Frage der Einstellung.
Zudem finde ich, dass viel zu viel in Facebook veröffentlicht wird , das öffnet Mißbrauch Tür und Tor.
Haltet euch bedeckt, gebt nichts Privates preis. Erstaunlich, was für Bilder in Facebook zu sehen sind und dann jammert ihr rum, wenn jemand das anderweitig veröffentlichen möchte....
Kommentar von
pnickpnick ich nehme an, sie meinte erotische bilder die ihr ex von ihr wohl haben wird.
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1Antwort von
NussbecherNussbecher
Solange er nichts veröffentlicht hat, kannst du gar nichts unternehmen. Er hat dich beleidigt, ja sowas soll unter Menschen vorkommen. Mit einer Anklage deswegen machst du dich lächerlich. Ignoriere ihn und gut ist. Sollte er Bilder veröffentlichen, dann kannst du zur Polizei gehen, vorher nicht.
Kommentar von
BlackiBlacki Also würde sich Polizisten lächerlich machen, wenn sie gegen wen klagen, der sie beleidigt hat?
Was für eine verquere Logik.
Kommentar von
NussbecherNussbecher Darum geht es nicht, Beamtenbeleidigung ist eine ganz andere Nummer. Und ein ganz anderes Vergehen als ein Rumgemoser im privaten Bereich. Wenn jeder jeden anzeigen würde, der mal ein böses Wort sagt, dann kämen unsere Schiedsleute gar nicht mehr nach, da sollte man einfach mal auf dem Teppich bleiben.
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0Antwort von
guinanguinan
Du kannst ihn auffordern, die Bilder zu entfernen. Erst wenn er das nicht tut, kannst du auf Entfernung klagen. Sollte er Schimpfwörter benutzt haben, kannst du auf Beleidigung klagen. Am Sinnvollsten und schnellsten ist aber der Weg, vn Facebook die Sperrung seines Accounts zu verlangen.
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naja, nicht wirklich, er darf die bilder ja nur nicht verkaufen, wenn er keine rechte daran hat.
Erm, wenn jemand mit Bildern von einer anderen Person handelt und das noch zum Zwecke der Bloßstellung, dann ist das nicht nur übel, sondern dann wird das für denjenigen auch übel ausgehen.
Wenn es dann auch noch um sehr persönliche Bilder geht, dürfte eine ANzeige den jungen Herrn schon ziemlich in Bedrängnis bringen.
Aber das will die Fragestellerin ja wohl auch.