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Anzeige wegen Rufmord & was noch?

Frage von HawannaBunny HawannaBunny

Hallo. Letzte Woche hat mein Exfreund in facebook veröffentlicht, er will Bilder von mir versteigern. Er hat mich auf's übelste Beileidigt & das öffentlich. Wegen welchen Dingen könnte ich ihn nun alles anklagen?

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Antworten (8)

  • 4
    Antwort von Entdeckung Entdeckung

    Das ist ja ein "tolles" Stück ... aber ganz so einfach kommt er, dein Ex, damit nicht durch.

    Du alleine und ganz ohne Rechtsvertreter solltest nicht versuchen zu klagen. Geh mit all deinen Beweisen zu einem Rechtsanwalt und lasse dich beraten, gegen welche Paragraphen dein Ex verstoßen hat, und wie du (zusammen mit deinem Anwalt) in dieser Sache vorgehen sollst.

    Und ... ein Rechtsanwalt kostet Geld, und Gerichtskosten fallen auch an, wenn du dich entschließen solltest zu klagen ... allerdings muß der Schuldige die Kosten - und zwar sämtliche - tragen.

    Auch das wird dir ein RA ganz genau sagen ...

  • 4
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Anzeige bei der Polizei, nimm genügend Beweise mit (Screenshot, etc.).

    Beleidigung, Handel mit deinen Bildern - das könnte ganz schön übel werden für den.

    Kommentar von pnick pnickpnick

    naja, nicht wirklich, er darf die bilder ja nur nicht verkaufen, wenn er keine rechte daran hat.

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Erm, wenn jemand mit Bildern von einer anderen Person handelt und das noch zum Zwecke der Bloßstellung, dann ist das nicht nur übel, sondern dann wird das für denjenigen auch übel ausgehen.

    Wenn es dann auch noch um sehr persönliche Bilder geht, dürfte eine ANzeige den jungen Herrn schon ziemlich in Bedrängnis bringen.

    Aber das will die Fragestellerin ja wohl auch.

  • 3
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    ja, zeig ihn, an, die polizei hat ja sonst nix zu tun.

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    Antwort von pnick pnick

    anklagen kannst du ihn garnicht, du kannst ihn höchstens anzeigen.

    Beraten wirst du von deinem Rechtsanwalt oder direkt bei der Polizei.

  • 1
    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Nun, du kannst eines tun. Nämlich sämtliche Bilder auf Facebook löschen und deinen Ex den Zugang zu deinem Profil verweigern. Alles eine Frage der Einstellung.

    Zudem finde ich, dass viel zu viel in Facebook veröffentlicht wird , das öffnet Mißbrauch Tür und Tor.

    Haltet euch bedeckt, gebt nichts Privates preis. Erstaunlich, was für Bilder in Facebook zu sehen sind und dann jammert ihr rum, wenn jemand das anderweitig veröffentlichen möchte....

    Kommentar von pnick pnickpnick

    ich nehme an, sie meinte erotische bilder die ihr ex von ihr wohl haben wird.

  • 1
    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    Solange er nichts veröffentlicht hat, kannst du gar nichts unternehmen. Er hat dich beleidigt, ja sowas soll unter Menschen vorkommen. Mit einer Anklage deswegen machst du dich lächerlich. Ignoriere ihn und gut ist. Sollte er Bilder veröffentlichen, dann kannst du zur Polizei gehen, vorher nicht.

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Also würde sich Polizisten lächerlich machen, wenn sie gegen wen klagen, der sie beleidigt hat?

    Was für eine verquere Logik.

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    Darum geht es nicht, Beamtenbeleidigung ist eine ganz andere Nummer. Und ein ganz anderes Vergehen als ein Rumgemoser im privaten Bereich. Wenn jeder jeden anzeigen würde, der mal ein böses Wort sagt, dann kämen unsere Schiedsleute gar nicht mehr nach, da sollte man einfach mal auf dem Teppich bleiben.

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    Antwort von guinan guinan

    Du kannst ihn auffordern, die Bilder zu entfernen. Erst wenn er das nicht tut, kannst du auf Entfernung klagen. Sollte er Schimpfwörter benutzt haben, kannst du auf Beleidigung klagen. Am Sinnvollsten und schnellsten ist aber der Weg, vn Facebook die Sperrung seines Accounts zu verlangen.

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    Antwort von Feuerstellen Feuerstellen

    Wie heißt er

    kann er mir die bilder schicken

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