Hallo,
mein Mann wurde in der Stadt mit einem 50er Roller von der Polizei angehalten. Die hatten eine Sonderkontroller durchgeführt. Er ist nicht zu schnell gefahren , aber die haben mit so einem Messgerät überprüft , ob der Roller denn schneller als 50KMH fahren kann und das Messgerät hat knapp über 70 gezeigt ! Jetzt wurde dieser Roller gesperrt , dh. er darf ihn nicht mehr fahren bis ein Gutachter es überprüft hat und dann vom TÜV das Motor wieder runtergeschraubt wird. Wir haben an dem Roller nichts geschraubt . Den haben wir so vom Vorbesitzer gekauft und der Vorbesitzer (kenne ich persönl.) hat mir auch versichert , daß er nichts dran gemacht hat. Er hat den Roller vom Realmarkt gekauft. Meine Frage, auch wenn der Roller schneller als 50KMH fährt, können die uns das doch nicht beweisen, daß mein Mann mehr als 50KMH gefahren ist oder ? Theoretisch hätten wir das ja nicht "wissen" können, daß dieser Roller mehr fahren kann oder ?
Vielen Dank im Voraus noezcan
Diese Frage teilen