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Anzeige wegen Nötigung bzw. Morddrohung

Frage von skamali13 skamali13

Hallo Leute,

ich habe vor 1 Monat nen Telefonstreich gemacht, der in die Hose ging, da ich dummen Mist gelabert habe. Ich wollte die Person verarschen, mir fiel nix ein, da rutschte mir sowas blödes wie "wenn das geld bis morgen nicht da ist, ramm ich dirn messer in den bauch" -.- ich bereue das so sehr, da ich mitbekommen habe, dass es strafbar ist. Ich kann voll und ganz nachvollziehen dass der Vater des Mädchens (Mädchen ist 14, ich bin 15) mich angezeigt hat. Bevor das polizeiliche kam, hab ich mich per Telefon bei den Beteiligten entschuldigt und sie haben die entschuldigung angenommen, ich hab gesagt dass es dumm von mir war und ich nicht wusste was es für konsequenzen haben wird etc. habe halt meine Reue gezeigt. Aber der Vater meinte, dass die Anzeige trotzdem bleibt und ich auf dem Revier schon bekannt bin. Die hatten anscheinend schon oft mit mir zu tun, obwohl das überhaupt nicht stimmt. Ich bin noch nie aufgefallen, hatte noch nie Stress mit der Polizei oder so, ich hab noch nie mit einem Polizisten geredet! Und hab auch keine scheiße gebaut...Warum sagt der dann sowas? Naja auf jeden Fall hat er gesagt dass die Anzeige bestehen bleibt -.- Dann wurde ich in der Schule besucht von der KriPo. Die haben mich aus dem Unterricht rausgeholt und mich befragt, warum ich sowas gemacht habe, ich hab denen halt gesagt dass ich langeweile hatte und mir so eine scheiße rausgerutscht ist (saß mit ner Freundin am PC und wir hatten auf einmal die Idee Telefonstreiche zu machen). Meine Freundin wurde auch von der Polizei angesprochen aber der ist nichts passiert. Das war vor 3 Wochen, die haben gesagt, dass ich noch ne Aussage machen muss.

Vor 3 Tagen kam die Vorladung und ich muss übermorgen meine Aussage machen. Was soll ich sagen, damit die Anzeige evtl. zurückgezogen wird oder das Verfahren eingestellt wird oder keine Ahnung was, auf jeden Fall damit die Polizei sieht dass ich kein Verrückter bin und nicht so ein Assi dem sowas egal ist, egal wieviele Anzeigen er hat usw. Ich möchte später studieren gehen, und mit so einer Anzeige wo Nötigung drinsteht kriege ich auf gar keinen Fall nen guten Job, wenn ich Medizin oder so studieren will. Ich weiß, ich hätte es mir vorher überlegen sollen, aber naja dass passiert...und ich bereue es.

Leute bitte kommt mir nicht mit sowas wie "wie dumm kann man nur sein etc." ich weiß es war falsch und blöd aber ich kanns nicht mehr rückgängig machen auch wenn ich es so gerne tun würde. Nebenbei erwähnt, ich besuchte noch die 9.Klasse eines Gymnasiums und komme nun auf die Oberstufe (11.Klasse). Ist das eine Möglichkeit, der Polizei zu zeigen, dass ich kein Krimineller oder Assi bin? Bitte um Hilfe! Ich mache nie mehr Telefonstreiche!

Gruß

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Antworten (19)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kosy3 kosy3

    Also wenn ich das so lese, kriege ich von dir einen Eindruck, den die Polizisten auch kriegen sollten, und zwar, dass du im Grunde ein ganz vernünftiger Kerl bist, der Blödsinn gemacht hat und dem die Sache nun leid tut.

    Wenn ich dann noch weiß, dass du erst 15 bist und mir vorstellen kann, dass dein Fall, mit dem sich die Polizei nun beschäftigt, der wahrscheinlich unspektakulärste seit langem ist, dann wird spätestens der Richter, wenn nicht sogar schon der Staatsanwalt das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.

    Nur zur Info: Das Verfahren gegen einen durch die Polizei beim Einbruch in meinen Keller erwischter Täter wurde vom Richter wegen "Geringfügigkeit" und des "geringen öffentlichen Interesses" eingestellt. Ein weiteres Verfahren gegen einen Unfallflüchtigen, der mich auf dem Rad angefahren hat und liegen ließ, wurde ebenfalls wegen "Geringfügigkeit" eingestellt, da ich "nicht ernsthaft" (lediglich Schürfwunden) verletzt wurde.

    Mit diesem Hintergrund würde ich der Angelegenheit gelassen entgegensehen, bei der Polizei die Aussage machen und das so erzählen, wie du es hier geschrieben hast. Kannst ja noch einen Erwachsenen deines Vertrauens mitnehmen. Das macht sich immer gut.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Dumm - ja, vernünftig - nein!

    Er hatte je den "Streich" durchgezogen, weil er glaubte, ungeschoren davon zu kommen!

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Wie dem auch sei. Nach meinen Erfahrungen mit der deutschen Kuscheljustiz ("Hunde die bellen, beißen nicht.") wird die Angelegenheit harmlos verlaufen. Es wird ein großes "Du, Du!" mit erhobenem Zeigefinder geben und das war's.

  • 4
    Antwort von BTrunken BTrunken

    Einfach so aus prinzip.

    Wie dumm kann man nur sein etc.

  • 4
    Antwort von MacPhisto MacPhisto

    Manche Dinge muss man sich VORHER überlegen!

  • 2
    Antwort von Indy72 Indy72

    Das war kein "Dummejungenstreich" - zmindest nicht aus der Sicht der betroffenen Personen. Stell dir vor, jemand würde dich jetzt anrufen und sagen, du sollst zum Polizeipräsidium, Zimmer sowieso kommen und deine Aussage machen. Du wüsstest auch nicht, ob das "echt" ist oder nicht. Das wäre aber eine Verarsche, während du jemand tatsächlich bedroht hast. Ich finde, es ist schon recht so, dass die Betroffenen Personen die Anzeige nicht zurücknehmen, dann wirst du vielleicht etwas daraus gelernt haben. Denk doch ein schitt weiter: Wenn dich plötzlich ein 14-jähriger am Kragen packt und unverhofft vermöbelt, nur weil er sich straffrei denkt, wirst du das auch nicht lustig finden, auch wenn er dir nachher "Entschuldigung!" sagt. Auf Shakehands mit ihm würdest du auch wohl verzichten wollen!

    Was dein Scheinargument zur Sache beitragen sollte, dass du in die Oberstufe gehen möchtest, kann kein Mensch nachvollziehen. Selbst studierte Leute werden manchmal kriminell. Insofern wäre der Vorfall für die Schule ein Argument, dich rauszuschmeißen, anstatt zu versetzen. Denn damit hast du eine gesitige Unreife bewiesen. Komisch, dass die meisten Teenager nicht auf solche bescheuerten Ideen kommen!

    Was deinen Termin angeht, du hast das recht, deine Eltern mitunehmen und du wärest gut beraten, das Selbe auszusagen, was du gegenüber den Opfern deines unlustigen Streichs erzählt hattest. Bedenke jedoch, dass diese Menschen nicht darüber befinden, ob das Verfahren eingestellt würde oder nicht, denn ws du geleistet hast, ist ein Offizialdelikt.

    Ich vermute, dass dass Verfahren gegen eine geringe Auflage eingestelt wird oder es letztendlich auf eine geringe Jugendstrafe auslaufen durfte. Also große Angst musst du nicht haben und du wirst höchstwahrscheinlich auch nicht Vorbestraft werden. Eine Lektion sollte dir jedoch die Geschichte sein und auch der Staatsanwalt und Richter werden dir sicherlich was vorsingen.

  • 2
    Antwort von Steinbock123 Steinbock123

    Weißt du skamali13, da hast du wirklich etwas getan, was ich nicht nachvollziehen kann.

    Erstmal ist ein Streich immer etwas, wo hinterher alle drüber lachen können. Daher empfinde ich das nicht mehr als einen Streich.

    Du hast jemand damit gedroht, ihm ein Messer in den Bauch zu rammen (!!!) -auch wenn du das nicht ernst gemeint hast, ist das nicht einmal mit "Langeweile gehabt" zu rechtfertigen.

    Ich muss dir sagen, da habe ich kein Veständnis dafür, nicht mal anzatzweise.

    Deine Reue ist hoffentlich echt, und nicht nur aus Selbstmitleid entstanden.

    Wenn du nun Charakter zeigen willst, dann nimmst du deine Strafe an, die du vllt. bekommst (wirst ja nicht gleich im Knast landen).

    Und mache bitte in Zukunft keine Streiche mehr!

  • 2
    Antwort von DerHans DerHans

    Da dürftest du jetzt (hoffentlich) ein halbes Jahr lang jedes Wochenende im Altersheim aushelfen gehen. Sei froh, dass man dich nicht von der Schule schmeißt. Natürlich ist das kriminell Und zwar kriminell blöd

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ja, Hans, Ab ins Altersheim mit ihm, damit er dort den Allerwertesten gewaschen bekommt!

  • 2
    Antwort von Filu23 Filu23

    Es war echt dumm von dir weil das mädchen jezt höllische Angst vor dir hat . vielleicht ist sie jezt auch gestört oder K.A was sie nocht hat . 1. ruf das mädchen nochmal an und sag ihr das es dir vom ganzen Herzen leid tut und frag sie warum ihr vater die anzeige doch gestellt hat . und bei der polizei fragst du die bullen eben .. Der Vater hat die Anzeige nicht zurück gestellt weil es eine lehre für dich ist und das du so was nicht nochmal machen sollst du Hong :D
    viel glück noch ;)

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Bei Offizialdelikten wird das Verfahren nicht automatisch eingestellt, wenn das Opfer die Anzeige zurück zieht. Er hatte je den "Streich" durchgezogen, weil er glaubte, ungeschoren davon zu kommen!

  • 2
    Antwort von laurajane29 laurajane29

    Ich glaube die Reue, die du gezeigt hast, war nur aus Angst wegen der Anzeige. Ich finde es schon ganz richtig das der Vater die Anzeige weiterlaufen lässt, wär weiß was dir beim nächsten Mal eingefallen wäre. Mit Morddrohung spaßt man echt nicht!

    Bei der Vorladung bleibt dir nichts anderes übrig, als die Wahrheit zu sagen. Steh dazu das du was verbockt hast!

    Ich glaube, da dir hier noch keiner nach dem Mund geredet hat, wirst du keine hilfreichste Antwort vergeben, deshalb bekommen ALLE von mir ein DH!

    lg

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    DH für Dich!

  • 2
    Antwort von princessblog01 princessblog01

    das kann doch nicht sein.... die können ja net ein 15-jähriges mädchen wegen SOWAS anzeigen.ich meine,jeder baut mal scheiße und so ziemlich JEDER erwachsene hat in seiner kindehit oder jugend schonmal etwas gesetzwidriges gemacht. es hängt von deiner überzeugungskraft ab . sei selbstbewusst bei der aussage aber nicht so , dass sie denken dass du das wieder machst.und wenn der vater eine anzeige machen will... dann lass ihn doch . ist ja nicht so dass du dann direkt vorbestraft bis oder so. ich weiß dass ich dir keine professionelle hilfe bin aber mehr kann ich dir leider net auf den weg mitgeben. lg princessblubb01

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Und warum kann das nicht sein? Wieso ist es nicht kriminell Morddrohungen auszusprechen?

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Bin ganz deiner Meinung, Hans!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Man kann nicht nur jemand dafür anzeigen, sondern man sollte es auch, damit derjenige Scherzkeks lernt, dass das nicht witzitzig war, sondern ein schlimmes Verbrechen.

    Kommentar von princessblog01 princessblog01

    ehrlich gesagt finde ich das ziemlich dumm.es gehört doch zum gesunden menschenverstand dazu, zu wissen,dass ein junges mädchen, das vorher noch nie stress mit der polizei hatte eine kleinkriminelle ist...oder ?!

  • 2
    Antwort von Genclik27 Genclik27

    Sag das richtige und lüg nicht..Bitte um Verzeihung u.ä. .. Mehr kannst du nicht machen soweit ich weiß :/

    Dumm gelaufen..

    Viel Erfolg!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt!

  • 2
    Antwort von BlutKeks02 BlutKeks02

    Stimmt ja, Kriminelle und Asoziale sind ja nur in der Hauptschüler, du erhabener Gott und geistige Elite Deutschlands!

    Kommentar von St0rmbreaker St0rmbreakerSt0rmbreaker

    Bist du Hauptschüler oder warum schreibst du das jetzt .

    Zumindest denke ich das wegen deiner Rechtschreibung . (Asoziale sind ja nur in der Hauptschüler)

    Kommentar von BlutKeks02 BlutKeks02BlutKeks02

    Mein Kommentar wurde gelöscht. Nagut, dann auf ein Neues!

    Nur, weil ich ausversehen die beiden Sätzen: - "...Kriminelle und Asoziale sind ja nur Hauptschüler..." und -"...Kriminelle und Asoziale sind ja nur in Hauptschulen..."

    vermischt habe, sagt es wohl recht wenig über meinen Bildungsstand aus. Aber ich kann dich beruhigen, da ich kein Hauptschüler bin oder war.

    Kommentar von BTrunken BTrunkenBTrunken

    Daumen hoch für Blutkeks.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Aber gar nicht! Beide Daumen runter! für BlutKeks!

    Ob einer auf die Hauptschule oder aufs Gymnasium geht, hängt nicht vom Schüler ab, sondern von seinen Eltern und Lehrern. Was einer jedoch selber tut, dafür ist man auch selbst verantwortlich und sollte mit den Konsequenzen rechnen!

    Kommentar von BlutKeks02 BlutKeks02BlutKeks02

    Für dich gibt es kein Daumen runter, aber stattdesen was vom Erklärbären.

    Du lobst also Skamali13 dafür, dass er der Meinung ist, dass Menschen höheren Bildungsgrades nicht kriminell sind, sondern generell die untere Gesellschaftsschicht.

    So lobt es sich doch zu leben. Schubladendenken auf dem Vormarsch.

    Kommentar von BTrunken BTrunkenBTrunken

    Mein Gott seid ihr alle zu blöd die Ironie zu erkennen die hier schon aus allen Poren tropft?

    "ich besuchte noch die 9.Klasse eines Gymnasiums und komme nun auf die Oberstufe (11.Klasse). Ist das eine Möglichkeit, der Polizei zu zeigen, dass ich kein Krimineller oder Assi bin?"

    ...Wers jetzt immernoch nicht gecheckt hat, soll bitte einfach still sein.

  • 1
    Antwort von kosy3 kosy3

    Bis auf ein paar Einschränkungen, sehe ich das genauso, wie Snake30.

    1. Ich würde nicht mit der Bemerkung "jeder Mensch verdient eine Chance" wie mit einer Forderung auf den Vater zugehen, als wenn man sagen wollte: "Nun hab' dich mal nicht so." Das wäre unverschämt. Ob jemand eine Chance bekommt, obliegt einzig und allein demjenigen, der die Chance vergeben kann und nicht demjenigen, der gerade Schuld auf sich geladen hat.

    2. Ich würde auch nicht sagen, dass dir das Zurückziehen der Anzeige so wichtig ist, weil du noch studieren willst. Mal angenommen, der Vater der Kleinen tobt innerlich vor Wut und will es dir richtig zeigen. Dann würde er sich nur darin bestätigt fühlen, die Anzeige bestehen zu lassen, wohlwissend, dass er dir damit am meisten schaden kann.

    3. Dass du kein schlechter Mensch bist, würde ich auch nicht sagen. Man stellt über sich selbst (außer im Bewerbungsgespräch) kein belobigendes Zeugnis aus. Das obliegt nur dem Beurteilenden und das ist in diesem Fall nicht der, der Unrecht getan hat, sondern der, dem Unrecht widerfahren ist.

    Dir bleibt nur, die untertänig (evtl. nochmals) zu entschuldigen. Vielleicht noch mit einem Blumenstrauß und möglichst vielen Zeugen. Zeugen deswegen, damit sie, wenn du dann von der Bildfläche verschwunden bist, auf den Vater einreden können, damit er die Anzeige zurückzieht. "Sie mal! Das ist so ein netter Jung'. Der hat sich doch so nett entschuldigt. Dem tut's echt leid. Zieh' doch die Anzeige zurück!" <- so nach dem Motto.

  • 1
    Antwort von melle2 melle2

    nunja, das ist nun wirklich dumm gelaufen.... du kannst nur bei der Polizei deine Aussage machen, und zwar ohne Lügen und geheuchle... wenn du das was du schreibst, ehrlich meinst, dann mach das genauso bei der Polizei... biete freiwillig sozialstunden an, das hat schon vielen geholfen....

  • 1
    Antwort von Baque2888 Baque2888

    Ich war in einer ähnlichen Lage. Als ich 14 Jahre alt war, habe ich mit einem Stimmenverzerrer bei Leuten Telefonstreiche gemacht und wurde ebenfalls von einer Klassenkameradin angezeigt. Daraufhin kam die Kripo in die Schule und nahm mich aus dem Unterricht. Genau wie bei dir. Allerdings musste ich keine Aussage mehr machen, da ich denen erzählt hab, dass das nur ein Streich war und die mir auch geglaubt haben. Wenn du da übermorgen hin musst, würde ich denen einfach erzählen wie es war: " dir war langweilig, telefonstreich, du bereust es, es kommt nicht wieder vor blablabla..." Die werden dich schon nich als kriminellen oder "verrückten" ansehen. Die waren doch selbst auch mal Kinder^^. Außerdem hast du ja zugegeben dass du es warst. Lass es dir eine Lehre sein^^

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Du warst ja keine 15. Für das deutsche Strafrecht ist das schon ein großer Unterschied, ob ein Delquent 14 der 15 ist.

    Kommentar von BlutKeks02 BlutKeks02BlutKeks02

    Strafmündigkeit besteht ab dem 14. Lebensjahr. Somit ist er für seine Taten ebenso belangbar wie ein 15-jähriger.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ja aber er dachte, er wär's nicht!

    Strafmündig ist man erst ab dem 14. Geburtstag. Als 14-Jähriger gilt man schon ein Wenig früher.

    Kommentar von BlutKeks02 BlutKeks02BlutKeks02

    Genau, also würde theoretisch das Strafmaß gleich ausfallend sein.

    Kommentar von Baque2888 Baque2888Baque2888

    Ob 14 oder 15 macht in dem Fall keinen Unterschied, die Strafe würde gleich bleiben. Muss dazu sagen, dass ich natürlich noch einen Akteneintrag bekommen habe, der allerdings nach 5 Jahren gelöscht wurde.

  • 1
    Antwort von larry2010 larry2010

    erzähl ihnen einfach wie es war. das sie dir etwas den kopfwaschen, wird nicht ausbleiben.

    wenn du davor nciht aufgefallen bist udn verständlcih machen kannst, das du es bereust udn darasu gelernt hast, wird es schon nicht so schlimm.

    die polizisten geben ja auch ihr einschätzung ab, ob es angebracht ist, die anzeige weiterzuverfolgen und dich zu bestrafen

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    Antwort von FireGeneration FireGeneration

    Sag' die Wahrheit. Das ist alles.

  • 1
    Antwort von Taftxl Taftxl

    oh ja... der fall wäre im endeffekt egal gewesen wenn du noch unter 14 wärst biste leider nicht. das ändert das grundlegend. ich denke mal du wirst ein paar sozialstunden bekommen oder der fall wird doc hbeiseite gelegt und es wird auch definitiv in deinen akten stehen dass du sowas gemacht hast.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Es wäre nicht egal. Unter 14 wird der Deliquent zwar nicht direkt bestraft, aber man lässt ihm schon einigen Stress - durch Konfrontation mit dem Staatsapparat und ettliche Gespräche mit den Beamten - angedeihen.

    Kommentar von Taftxl TaftxlTaftxl

    natürlich ist es nicht egal aber die konsequenzen ab 14 sind wesentlich härter wie darunter.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Ob Entschuldigung angenommen oder nicht , die Anzeige bleibt bestehen und wird verfolgt ( Offizial- Delikt ) . Da kannst Du nur beim Richter kleine Brötchen backen !

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    Antwort von user759 user759

    **Wer hier einmal was blödes rein schreibt der kriegt mit mir ein beef !

    Dikka chill ma wegen eine anzeige wird nix Passieren jeder ist mal klein und macht Mist Chill einfach du hast mist gebaut du hast dich entschuldigt fertig ! was soll mann mehr machen entschuldige dich noch mal und sage einfach so

    Ja hallo Herr ... ich würde mich gerne noch mal entschuldigen ich weis ich habe mist gebaut aber ich finde jeder mensch verdinet eine Chance ! Es ist mir sehr sehr wichtig das die Anzeige zurück gezogen wird da ich Später bei .... Arbeiten will ( Also sage dein Job ) mir war nicht bewusst was ich da mache sie müssen verstehen ich hatte langeweile was mann ganz oft hat bei 30 ° Grad jedenfalls wollte ich mich wirklich von herzen entschuldigen es war nicht böse gemeint kann ich das irgend wie gut machen oder so ich bin kein schlechter Mensch irgend wie so sollte mann das sagen ich würdes auch so sagen :D ! Chill einfach bei eine Anzeige wird nix Passieren es ist dumm gelaufen fertig !** **

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Also deine Ansichten möchte ich hier keinsfalls gutheißen! Es stimmt zwar, dass er zwar nicht gerade Lebenslänglich kriegt, aber über sein Verhalten nachzudenken wäre besser, als zu chillen!

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