Heute habe ich im Briefkasten eine Vorladung der Polizei wegen des oben angeführten Satzes vorgefunden,darin steht das ich sämtliche Kontoauszüge von letztes Jahr Mai bis jetzt vorlegen soll. Es geht dabei um eine Rechnung die ich nicht gleich bezahlen konnte und noch Private Probleme dazukamen so kam das ganze in Vergessenheit. Natürlich werd ich ich die Rechnung noch bezahlen. Nun meine Frage:Kann die Polizei wirklich einsicht in meine gesamten Kontoauszüge des letzten Jahres verlangen?Dies ist mir völlig neu,ich weiß das man diese Vorlegen muß wenn man Harzt IV usw.beantragt aber bei so etwas??? Ich habe auch schon einige ähnliche Beiträge gelesen,worin steht das ich gar nichts Vorlegen nur Angaben zu meiner Person machen muß. Zudem muß ich gestehen das ich meine Kontoauszüge immer nur für 3 Monate aufhebe,da nichts weltbewegendes auf meinem Konto passiert außer das Kinder&Wohngeld daraufkommt alles andere wird über das Konto meines Mannes gemacht. Was ist nun richtig? Ich habe am Montag den Termin... Danke für Eure Hilfe
Antworten (4)
-
8Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DrDralleDrDralle
Verlangen können sie was immer sie wollen, ob sie's bekommen ist eine andere Geschichte. Der Sinn dahinter ist, festzustellen ob du überhaupt über Einkommen verfügtest, und nicht schon in Betrugsabsicht (also in der Absicht, nicht zu bezahlen) den Tierarzt konsultiertest. Ich würde dir raten noch schnell 50 Euro auf das Konto des Tierarztes einzuzahlen um deinen Zahlungswillen zu dokumentieren. Betrugsabsicht ist nicht leicht nachweisbar, eine diesbezügliche Anklage stünde auf tönernen Beinen.
-
0Antwort von
LaredoLaredo
Wenn du diese der Polizei nicht vorlegst, dann wird Anklage von der Staatswanwaltschaft auch ohne diese Nachweise wegen Leistungserschleichung bzw. Betrug erhoben werden. Dies kann natürlich auch der Fall sein, wenn sich aus deinen Kontoauszügen ergibt, dass du die Leistung des Tierarztes in Ansoruch genommen hast, obwohl dir bekannt war, das du diese nicht bezahlen kannst (Schulden, Konto überzogen) und den Tierarzt vor Inanspruchnahme der Leistung darüber nicht informiert hast. Selbstverständlich kannst du nur Angaben zu deiner Person machen und erklären, dass du keine Aussage machst. Dann wird die Sache von der Staatsanwaltschaft entweder eingestellt oder Anklage erhoben. Für diesen Fall empfehle ich dir dann die Inanspruchnahme eines Anwalts - der kostet aber auch Geld!
Kommentar von
mama9704mama9704 Ich habe beim TA gefragt ob ich per Rechnung bezahlen kann und man sagte ja,denn normalerweise habe ich sämtliche Rechnungen immer gleich BAR dort bezahlt.Ich hatte an dem Tag nicht mal meine EC-Karte dabei,dann die Probleme dazu und wie gesagt ist es dann in Vergessenheit geraten.
Kommentar von
LaredoLaredo Dann sehe ich kein Problem für dich - aber gestatte mir die Frage, hat der dich nie angemahnt?
Kommentar von
mama9704mama9704 Wohl schon,habe es aber immer irgendwie überflogen,meine Mutter wurde Schwerkrank und mein Mann hat sich immer um die Post gekümmert.
-
0Antwort von
derBeobachterderBeobachter
Hmm. Ich glaube nicht, dass du die Kontoauszüge vorlegen musst. Ich weiß nichts von einer Aufbewahrungspflicht für Privatleute (bei Gewerbetreibenden ist das anders). Und wenn du dort reumütig eingestehst, dass du es vergessen hast und dich zahlungsbereit gibst, sollte das auch gar kein Thema sein. Wenn du das Geld hast, ist es vermutlich sinnvoll, den Betrag noch vor der Vorladung einzuzahlen und den Beleg vorzuweisen.
Andernfalls: deine Bank kann dir eine Kontoaufstellung drucken, oder wenn du Webbanking hast, kannst du es auch selbst.
Kommentar von
mama9704mama9704 Natürlich werde ich den Betrag sofort nach der Vorladung bezahlen
-
-
0Antwort von
kittykatze90kittykatze90
Du musst sie vorlegen wenn es um eine Straftat geht (bzw dann muss das Kreditinstitut sie vorlegen). In einem Zivilfall musst du gar nichts von deinen finanziellen Umsätzen darlegen --> es kann sich natürlich zu deinen Lasten auswirken (wg. Beweispflicht etc pp) Also sie können das nicht verlangen. Ob das jetzt schon als Straftat zählt kann ich nicht genau sagen. Wie siehts denn aus - hast du schon einmal mit dem Tierarzt wegen der Rechnung gesprochen?
Und Kontoauszüge nur 3 Monate aufbewahren: SEHR dumm. Kontoauszüge nachbestellen: SEHR SEHR Teuer (je nach Bank kostet das 10 € pro Auszug!) gesetzliche Aufbewahrungspflicht ist 10 Jahre. ich würde sie mindestens 3 Jahre aufheben bevor ich sie mit gutem Gewissen wegwerfen würde
Kommentar von
mama9704mama9704 Ich bin ja Privat-Person also handelt es sich hierbei um einen Zivilfall,somit müsste ich nichts vorlegen...
Nie und nimmer hatte ich Betrugsabsichten meine Güte,mein Kater ist mein Ein&Alles und sämtliche Rechnungen wurden seither wie unten schon erwähnt BAR bezahlt,denn nur Bares ist wahres.