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anzeige wegen körperverletzung in der bewährungszeit

Frage von thaiverin thaiverin

hallo und zwar hab ich folgendes problem ich wurde letztes jahr im april zu einer 2 jährigen bewärhungsstrafe verurteilt wegen gefährlicher körperverletzung und nun hab ich wieder eine anzeige bekommen wegen körperverletzung wobei ich dem opfer nur eine gegeben hab gegens auge und der nur ne leichte rötung hatte komm ich jetzt in den knast ??

lg

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Antworten (1)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das kommt nicht ganz unwesentlich darauf an, ob Du zum Zeitpunkt der Tat schon 21 oder älter warst. Wenn es hier um Jugendstrafe geht, dann wird es das für Dich aller Voraussicht nach gewesen sein. Bei Erwachsenenstrafrecht ist eine zweite Bewährung grundsätzlich denkbar, wenn Du Dich dafür anstrengst.

    Kommentar von thaiverin thaiverin

    achsoo okey vielen dank für die antwort : )

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