Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.Bringt es was?
Meine beste Freundin(16) und ich(16) wurden gestern abend von einem ehemaligen Freund (20 )(stark alkoholisiert und Aggresiv) zu Boden gerissen, indem er erst mich an den Haaren auf den Boden runterzog und meinen Kopf mehrmals auf den Asphalt geschlagen hat und dann das selbe bei meiner Freundin machte. Wir haben geschriehen vor schmerz und sind als meine Freundin von ihm los kam abgehauen.
Als wir zu Hause ankamen waren wir total in Tränen aufgelöst, weil wir dachten unser Kopf platzt gleich(vor Schmerz)! Meine und ihre Eltern fuhren sofort mit uns ins Krankenhaus und dort wurden wir untersucht und haben für die Polizei, um eine Anzeige zu machen, einen Attest bekommen. Wir haben große beulen am Kopf und hatten Nasenbluten. Nach dem KH sind wir zur Polizei gefahren und haben Anzeige erstattet.
Er hatte bereits eine Anzeige wegen Körperverletzung, bekam allerdings nur AntiAggresions Training.
Meine Sorge ist das er jetzt ohne eine größere Strafe davon kommt oder gar ganz ohne Strafe?????:(
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Ich würde mal davon ausgehen, dass er bestraft wird. Vor allem, wenn es deswegen schon eimla auffällig wurde.
Eure Eltern haben genau das Richtige getan.
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Wenn er schon eine Anzeige wegen Körperverletzung hatte, kommt er dieses Mal hoffentlich nicht so einfach davon.
Ihr habt alles richtig gemacht - wie ein Richter urteilen wird, kann hier allerdings niemand voraussagen.
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ja das bringt etwas, wenn der mann schon polizei bekannt ist dann erst recht. ohne strafe wird er ganz sicher nicht davon kommen! und milde wird die strafe bei einem wiederholungstäter auch nicht ausfallen.
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Wenn man solche Taten nicht anzeigt, würde sich bei ihm nie was ändern! Das habt ihr richtig gemacht.
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Zwei Dinge musst du unterscheiden:
Strafrecht - die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, was mit dem Täter passiert. Darauf hast du keinerlei Einfluss.
Privatrecht - ihr könnt Schmerzensgeld/Schadenersatz verlagen. Darauf kannst du über einen Anwalt bestehen, wenn das nicht schon in der Verhandlung vor Gericht (s. o.) festgelegt wird.
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Kaum. Wiederholungstäter, da wird's dann im Allgemeinen schon etwas drastischer. Sollte er auch nur auf den Gedanken kommen, sich an euch zu rächen, gibt es richtig Ärger, dann hat er einen Vorsatz an der Backe. Würde ihn übrigens auch auf Schmerzensgeld verklagen, dass tut ihm vielleicht noch mehr weh.
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Antwort von chantal1506 10.12.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
beim 2 mal bekommt er Knast
Kommentar von fs112fs112 10.12.2011wie kommst du denn darauf?
Kommentar von altermann58altermann58 10.12.2011Das ist so allgemein nicht zu sagen! Bis 2 Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Alter ist auch noch entscheidend.
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Das Problem bei solchen Typen ist die Widerholungsgefahr.
Was Schnelligkeit, Aggression und möglicher Weise Kraft eines solchen Typen angeht ist es zum Beispiel eine Frage, ob ich "gegen ihn" aus "eben der Sicht" bei meinem Alter / Zustand :)) noch eine Chance hätte .............
Daher setzen wir in unserem Verein auf "die Taktik alter Mann", was bedeutet, daß wir die Kräfte des Gegners nutzen, um ihn "abfahren" zu lassen.
Das hat auch mit der Opferrolle zu tun. Angegriffen werden regelmäßig nur Personen, die sich als OPFER darstellen - denke mal an die U-Bahn-SChläger aus den Nachrichten ................
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Wenn er nicht auf Bewährung ist, wird ihm wahrscheinlich eine Geldbusse und Bewährung verurteilt. Falls er aber auf Bewährung ist, kann es sogar zu Freiheitsentzug kommen. (Kommt aber auch auf das Alter drauf an) Ein 16-Jähriger kommt wahrscheinlich nicht in den Knast dafür. Wie gesagt, wahrscheinlich nur Geldbusse und Bewährung.
Kommentar von fs112fs112 10.12.2011Bußgeld? Ein Heranwachsender? Na, wenn du meinst... Wenn in der Frage was von 20 Jahren steht, kann man wohl davon ausgehen, dass er 20 ist....
Kommentar von toonii45toonii45 10.12.2011ou hab das alter übersehen. ja dann kommt er sicherlich nicht nur mit ner busse und bewährung davon, wenn er schon vorbestraft ist.
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Natülich bringt das was jede Sache die jetzt wieder mit ihn in Verbindung gebracht wird , wird dafür sorgen das er härtere Strafen bekommt.
Ich denke mal er wird wieder soetwas machen müssen vlt. auch Sozial Stunden was ihr aber auch machen könnt ist schmerzensgeld verlangen.
Wenn er diesesmal nicht bestraft wird dann aber sicher das nächste aml wenn er dumm auffällt.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und denke dran jede Anzeige , egal ob sie nun die erhoffte Wirkung zeigt wird irgendwann zu seinen Nachteil ausfallen.
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Als Heranwachsender (bis 21 Jahre) kann es sein, dass er, bei mangelnder Reife, noch nach Jugendrecht behandelt wird. Aber eine Strafe wird er bekommen, bei Wiederholungstätern steigern sich die Strafen auch . Was er bekommen wird, weiß ich nicht, das liegt auch im Ermessen des Richters.
Kommentar von Rasputin6969Rasputin6969 30.12.2011**Es ist lange nicht klar, daß es zu einem neuen Verfahren kommt.
Nachrangige Verfahren dieser Art werden regelmäßig eingestellt, da der Täter schon in anderer Sache verurteilt ist. =========================================================**
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na klar bekommt er keine Strafe wenn du nichts unternimmst.
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kann ich mir nicht vorstellen...
alles richtig gemacht, abwarten
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wenn er mit sowas schon öfter aufgefallen ist, wird das spürbare konsequenzen haben für den alki!
kann ich bzw. meine Eltern einfach so Schmerzensgeld verlangen wenn wir "nur"Beulen am Kopf +große Schmerzen haben?gehört da nicht mehr zu, z. B eine offene Wunde oder zählt das Nasenbluten schon?