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Anzeige wegen Körperverletzung - Was heißt das

Frage von dontmiss dontmiss

ich war silvester in einer kneipe und habe dort mein bier auf einen tisch gestellt, kam nach dem tanzen zum tisch und ein typ neben mir hat das bier einfach weggenommen, es kam zum streit und türsteher gingen dazwischen. bin dann zum wirt, der gab mir ein neues und die sache war für mich erledigt.

tja für den typen nicht, der lauerte mir dann draußen direkt auf und ehe ich etwas sagen oder tun konnte, schlug er schon zu, ich brillenträger, konnte nichts mehr sehen und zu allem übel zog er mir die jacke über den kopf und schlug dann weiter auf mich ein. da ich gerade das neue bier in der hand hatte, habe ich ausversehen ihm wohl das bierglas an den kopf oder körper, weiß ich nicht genau geschlagen.

obwohl ich auf den bodenlag schlug er weiter auf mich ein. leute entfernten den typen dann und dann war auch schon die polizei da. die nahmen die einzelheiten auf und nun erzählt mir ein kumpel, dass ich wohl als täter dargestellt wurde. vermutlich da ich ihn das glas an den kopf ausversehen geschlagen habe. hat dieses sogar in der linkenhand und bin rechtshänder. tat das nicht mit absicht.

womit muss ich denn nun rechnen, eine anzeige wegen körperverletzung liegt nun vor. aber das nächste sind die sachen die kaputt gingen, wie brille, jacke usw.

danke für die antworten

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Antworten (4)

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    Antwort von MaranAlsdorf MaranAlsdorf

    Hast Du selbst auch Anzeige wegen Körperverletzung gegen deinen Angreifer gestellt? Hat dich die Polizei zum Tathergang befragt? Warst Du bei einem Arzt, der deine Verletzungen untersucht und protokolliert hat? Falls nein, hol das alles nach und leg der Polizei auch Brille, Kleidung etc. vor. Falls ja - abwarten und Tee trinken :-)

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    Antwort von nanny88 nanny88

    hahaha nicht witzig also erst mal gehste zum rechtsanwald zweitens suchste dir zeugen türsteher die leute die rumstanden und so dann kann dir niemand mehr was wenn de den prozess gewonnen hast kriegste die sachen von den typen der dir ene runtergehauen hat erstattet das weis aber jeder oder und ich bin 12 also?

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    Antwort von PhElias PhElias

    Naja bei einer Anzeige wirst du wohl von der Polizei gebeten Angaben zu dem Vorfall zu machen. Dabei kannst du ja aus deiner Sicht das Ganze schildern, wenn es so ist, wie du es beschreibst, nehme ich (als normaler Mensch ohne erweiterte Rechtskenntnisse) an, dass du nicht weiter etwas bzgl dieser Anzeige zu fürchten hast.

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    Antwort von turalo turalo

    Jajaja, wenn man volltrunken die Kontrolle verliert, kann man auch schon mal "rein aus Versehen natürlich" jemandem ein Bierglas auf den Kopf hauen.

    Du wirst Deinen Schaden selbst tragen dürfen.

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