Hallo @ all ich hatte streit mit meiner Freundin und es kam ungewollt zu einem schell, watschn. Sie hat die Polizei gerufen und Anzeige erstattet, Die Beamten nahmen meine Schlüssel mit, Hausverbot. Sie ging am nächsten Tag zum Arzt und hat ein Attest geholt. Ich hatte 3 Tage vorher 27.05.beim Vermieter und bei Ihr ein Brief abgegeben und für übernahme des Mietvertrages auf Sie zu 03.06. gebeten. da ich keine Schlüssel und Hausverbot hatte konnte ich meine Möbel (kpl. Mobiliar, nachweisbar) nicht bis zum 03.06. holen. Am 3.06 bekam ich die Schlüssel von der Polizei, mit nahelegung nichts zu holen, da sonst diebstahl droht. Wenn ich Ihr alles lasse nimmt anzeige zurück ! Was soll ich tun?
anzeige wegen körperverletzung
Antworten (15)
-
4Antwort von
MietnormadeMietnormade
Beim nächsten mal vorher nachdenken und keine gewalt ausüben. Nicht die feine Art ist es zunächst auf Ihr Angebot ein zu gehen. Wenn die Anzeige widerrufen wurde bleibt Dir immer noch das Recht auf herrausgabe Deiner Sachen zu klagen. Nicht schön aber möglich.
-
2Antwort von
PestopappaPestopappa
Ist doch alles so gelaufen, wie es euch beiden zusteht... Ohrfeige nicht ok... / Anzeige ok !!!!!!!!!!! / und ... Einfach mal Kerl sein... es durchleben und mal nen A._.- in der Hose und Bereuen !!! NUR so lernt jemand, der Frauen schlägt ! Abgesehen davon... Passiert doch eh nichts ;oo))
-
-
1Antwort von
bafti14bafti14
Wer einmal schlägt,schlägt wieder.Du solltes sie um Verzeihung bitten und deine Sachen als Wiedergutmachung da lassen.(Antiagressionstraining solltest du in Erwägung ziehen).Macht sich übrigens gut bei einer Verurteilung.
-
1Antwort von
boriswulffboriswulff
So sind sie die Frauen.
Meine Ex hat meinen Laptop und einige andere wertvolle Sachen damals als Entschädigung behalten, weil ich mich getrennt habe.
Da fasst man sich doch nur an den Kopf.
Mir war der weg zum Anwalt etc. viel zu aufwendig und so hab ich es darauf belassen.
Kommentar von
heligirlheligirl Mein Ex hat die Badmöbel behalten. Es geht also auch andersrum ;-)
-
1Antwort von
unsuesslichunsuesslich
Du sollst andere Menschen, insbesondere keine Kinder und Frauen schlagen. Nachdem Du das doch getan hast, sollst Du der Strafe hierfür ins Auge sehen und nicht anfangen mit stalken. Die Wohnung sollst Du auch nicht betreten und die Abholung Deiner Sachen nur in Abstimmung in deren Beisein oder auf ihren Wunsch per Zustellung an Dich in Empfang nehmen. Eine Strafanzeige kann sie nicht zurücknehmen, lediglich auf die Stellung eines Strafantrags verzichten.
-
1Antwort von
NiklausNiklaus
Zuerst einmal schlägt man sein Freundlin nicht, auch nicht ungewollt. Was ist den das für ein Schwachsinn ungewollt geschlagen????
Versuch dich gütlich mit ihr zu einigen. Was dein Freundin jetzt macht kommt einem Erpressungeversuch ziemlich nahe. Sag ihr das und nimm dir evt. einen Anwalt zur Hilfe.
Natürlich musst du abschätzen, ob sich dieser Aufwand lohnt im Vergleich zu den Möbel und Gegenständen in der Wohnung die dir gehören.
-
-
1Antwort von
TaraaTaraa
Das ist Erpressung!
Die "watschen" hätte nicht passieren dürfen, das weist Du selber aber ich frage mich, was Deine Möbel mit der Ohrfeige zu tuen hat? Ihr hattet euch ja offensichtlich schon getrennt. Hohl Deine Sachen aus der Wohnung (nur was tatsächlich Dir gehört) und geh zum Anwalt!
Kommentar von
MietnormadeMietnormade Aus sicht der Frau könnte das Mobilliar auch als Schmerzensgeld gewertet werden. Ich bin mir gar nicht sicher ob ich bei der Beratung der Frau nicht mehr spaß hätte.
Kommentar von
TaraaTaraa Erfahrungsgemäß, kostet (wenn es dazu überhaupt kommt) eine "watschn" weniger als eine kompl. Wohnungseinrichtung! ANWALT
Kommentar von
MietnormadeMietnormade Du bist Dir über die Strafrechtlichen konsequenzen scheinbar nicht im klaren. Das Schmerzensgeld ist das geringste Problem. Wenn eine Verurteilung nach §223 kommt könnte das bei Wiederholungstätern schon mal zu mittelfristigen Urlaub führen. Das hinzuziehen eines Rechtsbeistandes könnte durchaus eine positive Option sein. Obwohl die preislich günstigste Variante dürfte mein Beispiel sein.
Kommentar von
TaraaTaraa Wie Du schon sagst Mietnomade: wenn! Eine Ohrfeige wird sicher wegen geringfügigkeit unter den Tisch fallen. Wahrscheinlich eine Spende an irgendeinen Verein und gut ist´s. Da das "Spiel" mit Staatsanwälten aber mitt Lotto zu vergleichen ist, wird er besser mit einem Rechtsbeistand beraten sein.
Und noch was, wer garantiert Ihm, dass die Ex die Anzeige zurück zieht???
Kommentar von
MietnormadeMietnormade Eine Ohrfeige ist erstmal nur eine Körperverletzung. Wenn die Freundin nun aber zum Arzt geht und ein XXX (Schädel-Hirntrauma entfällt bei gehen) attestiert bekommen hat was meinst Du wie verhällt es sich mit dem kleinen Kapps dann? Oder Kieferbruch Hämatome ich weiß nicht genau was die Frau so beweisen kann. Ich kenne auch nicht die Vorgeschichte bei Gewalt gegen Frauen unterstelle ich mal das ist oft nicht das erste mal. Die Grundhemmschwelle halte ich persönlich schon für ziemlich hoch. Und vor Gericht und auf hoher See ist man oft ziemlich einsam. Ich denke die möglichen Konsequenzen bei Maximalbetrachtung 5 Jahre Freiheitsentzug auf der einen Seite gegen eine kooperation und eine 100% Chance auf Nichtzustellung eines Strafantrages. Da ist die erste Wahl immer die 100% Chance. Ich bin nicht sein Anwalt aber ich glaube einen besseren Deal als ich verzichte auf einen Teil meiner Möbel und komme ungestraft davon gibt es kaum. Auch wenn man das als Erpressung auslegen könnte wobei das deutlich schwerer zu beweisen ist als Körperverletzung. Ich muß jetzt zum Fußball schönen Tag noch!
-
0Antwort von
Arnel Nicht, dass ich Frauen schlagen gut heiße, natürlich nicht. Aber es gibt zich Fälle in denen Frauen lange vorher zugeschlagen haben und irgendwann Platz dem Mann der Kragen und wenn ein Mann zuschlägt hinterläßt das an der Frau natürlich mehr Spuren. Und dann sind natürlich die Männer die Übeltäter! Passiert ist Passiert. Du hast ihr geholfen als sie auf der Strasse war und das ist der Dank dafür. Ich hoffe, dass dir das eine Lehre für die Zukunft ist! Ansonsten würde ich entweder mit der Polizei zur Wohnung gehen und die Sachen holen, so kann IHR "nichts passieren" oder Anwalt einschalten. Ich seheh da nicht wirklich andere Alternativen. Natürlich kannst dir auch noch Rat bei Männerberatungsstellen holen! viel Glück!
-
0Antwort von
Hakan71 ..also, ich weiss das es nich gerade klug oder Ok war! aber leibe leute, ich hab doch bestimmt auch rechte oder ?! das ist erpressung sonst nichts, ich sollte sie deswegen anzeigen ! ..kann doch nicht im sinne des erfinders sein! sonst gehören doch auch immer zwei dazu, warum diesmal nicht ?! Sie hat es provuziert und auch wahrscheinlich ausgerechnet.
Kommentar von
support14support14 Liebe/r Hakan71,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Daniel vom gutefrage.net-Support
-
0Antwort von
miumiumiumiu
spätestens dann hätt ich ihr auch eine gewatscht. i würd zum anwalt gehen, des kann sie nicht tun, weil des erpressung ist und sie braucht sich gar net so anstellen. ja genau, die sachen da lassen, ich lach mich tot....
-
0Antwort von
Miri29Miri29
Tja das ist die gerechte Strafe für dein Watsch ! Das ist richtig mist was du da gemacht hast !! Ich hoffe du bereust es jetzt !
Kommentar von
Arnel er hat ihr geholfen und sie nutzt es voll aus! alles was er bezahlt hat gehört ihm! wegen einer ohrfeige kann sie sich alles erlauben oder was? unsinn!
Kommentar von
Hakan71 liebe leut, es kann nicht sein dass jemand soo auf ihre kosten kommt, sie soll dafür arbeiten gehen was sie ja macht und es selber kaufen, so wie ich es getan hab. wie kann ich das beweisen mit der erpressung, wird der Bulle der mir das mitangeboten hat es auch bezeugen ?! ..das ist mein problem !!
-
0Antwort von
Hakan71 Was für eine wiedergutmachung ?! Das ist erpressung sonst nichts. Ich bin ja nicht hin um Sie zu schlagen, es ist während dem streit passiert. Wenn’s im Gesicht brennt, ist nicht immer die Sonne schuld. Ich bin das Opfer und nicht der täter..
Kommentar von
simoneFNsimoneFN Du hast zugeschlagen und bist das Opfer? Ich darf gar nicht schreiben was ich davon halte......
Kommentar von
heligirlheligirl Jetzt geht mir doch noch die Galle hoch! Du bist das Opfer??? Hallo??? Ich kann mir zwar vorstellen, dass es Frauen gibt, die einen bis an den Rand des Wahnsinns treiben und dass es einem in der Hand zuckt, aber: Dann dreht man sich rum und geht! Keiner von uns war dabei, und sie mag eine Mitschuld haben, aber "ich bin das Opfer" ist ne Spur zu einfach. Trotzdem kann sie dir nicht die Sachen nehmen!
Kommentar von
BaianaBaiana Jemand der schlägt ist nicht Opfer, sondern Täter. Selbst, wenn Dir anschließend die Hand vom Schlag wehtut.
-
0Antwort von
heligirlheligirl
Nicht, dass ich gut heiße, dass du sie geschlagen hast und -wenn sie so heftig reagiert- wohl nicht das erste Mal, aber trotzdem hat sie nicht das Recht, dir deine Möbel zu nehmen. Habe ich es richtig verstanden, dass du nun den Schlüssel hast, aber deine Sachen nicht holen darfst, weil es nun Diebstahl wäre? Das verstehe ich überhaupt nicht. Mein Gefühl wäre, alle Kumpel zusammen trommeln, Wagen mieten und rein in die Wohnung. Aber frag vorsichtshalber bei einem Rechtsanwalt nach. Ihr Deal "alle Möbel, dann Anzeige zurück" ist Erpressung. Und dann scheint es ihr auch nicht um die Schläge zu gehen, sondern darum dich abzuzocken.
Kommentar von
Hakan71 Das ist leider soo, wir waren schoon mal zusammen 2 Jahre. Sie zog zum anderen. 2 Monate lang. Sie war obdachlos mit 5 Jährigem Kind, durch mich haben wir die Wohnung bekommen, ich habe Sie komplett eingerichtet mit der Auflage --> kein kontakt zum Ex, der Sie mit Kind im Bad 2 Std lang terrorisiert hatte bis Polizei kam und dann rausschmiss, weil alleiniger Mietvertrag! Sie hat Ihr Kind nach ca 2 Monaten zu ihm zum Babysitten und ich habe es rausbekommen --> Streit. Habe die gemeinsame Wohnung gekündigt und es hat eskaliert, weil ich natürlich alles mitnehme. Das war in erster linie eine zumutung für den kleinen. Habe die letzten 3 Mieten und Kaution selber bezahlt. So was sagt Ihr jetzt dazu. Schon allein der satz, " Was krieg ich dafür, wenn ich die Anzeige zurück nehme " !!
Kommentar von
heligirlheligirl Hm, so Auflagen finde ich immer schwierig. Da wird man ja quasi gezwungen unehrlich zu sein. Hab nicht ganz verstanden, aber das Kind ist offensichtlich weder von dir noch von ihm, oder? Wenn ich es recht verstehe, ist der Stand nun so, dass nicht mehr du der Mieter bist, sondern sie. Die Sachen sind aber nach wie vor von dir, also nimm dir Kumpel, räume die Bude aus und lass ihr nur die Kindersachen da. Die brauchst du wohl nicht, und dann hat der Kleine wenigstens noch ein Bett. Ich habe zu wenig Ahnung, was dir als Strafe für die Ohrfeige droht. Für ihren Erpressung hast du leider keinen Zeugen. Besprich es mit einem Anwalt und wäge vielleicht doch besser ab, bevor du -wie ich es wahrscheinlich tun würde- vorschnell emotional handelst. Die bringt ja selbst mich vor´m Notebook zur Weißglut.
-
0Antwort von
Helga80Helga80
ich würde das Mobiliar als einem winzigen Versuch der Widergutmachung betrachten....dafür daß du sie geschlagen hast.
Kommentar von
Arnel blödsinn! er soll sich holen was ihm gehört!
na sicher...schmerzensgeld sollte er ihr auch noch zahlen oder was?!....er holt sie von der strasse und das ist der dank?!