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Anzeige wegen Kater

Frage von lalala16 lalala16

Mein Onkel hat einen Kater..also ein freigänger und die Nachbarin will ihn jetzt anzeigen weil der Kater immer auf den Gemüsebeeten von ihr liegt.. und fordert das der Kater nur an einer Leine mit einem gewissen Radius freilaufen soll,,

Wisst ihr ob sie ihn deswegen wirklich verklagen kann? und ob das gefordert werden kann?

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Antworten (15)

  • 9
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schmutzli Schmutzli

    Bewohner von Gebieten mit Einfamilienhäusern und Gärten müssen es hinnehmen, dass Nachbars Katze über ihr Grundstück streunt. Denn es liegt in der Natur von Hauskatzen mit Auslauf, dass sich diese auch auf fremdes Areal begeben. Die Richter begrenzten diesen Duldungsanspruch allerdings auf eine Katze. Mehr sei dem Grundstücksnachbar nicht zuzumuten. Landgericht Hildesheim, Az.: 1 S 48/03

    http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/nachbarschaft.html

    Kommentar von fritzhund fritzhundfritzhund

    D.h !!!

    DAS ist doch mal eine gute Antwort !!!

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Finde ich auch!

    Kommentar von crazykitty1990 crazykitty1990crazykitty1990

    Super @ Schmutzii. Genau das ist mir als allererstes in den Sinn gekommen, als ich grade den Text oben gelesen habe.^^

    vlg. :)

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Genau das selbe hätte ich nun auch gesagt, habe aber schon gelesen, dass der Nachbar 2 Katzen dulden muss.

    Kommentar von crazykitty1990 crazykitty1990crazykitty1990

    Genau, auch das ist richtig @ miniwo. :) Im Haus natürlich auch mehr Katzen, aber freilaufende nur 2 Stück pro Haushalt. :)

    vlg. :)

  • 5
    Antwort von BalaBalinga BalaBalinga

    Klagen kann sie viel.... Aber nur auf dem Privatklageweg, was wiederum mit sehr hohen Kosten und minimalen Erfolgschancen verbunden ist. ^^ Die soll ganz einfach ihr Grünzeug sichern: zB mit einem Obst- und Gemüsenetz. Schützt zudem nicht nur vor Katern, sondern auch vor Schnecken und anderem Getier. ;)

  • 4
    Antwort von Pet0ar Pet0ar

    Das kann nicht gefordert werden. Katzen sind freilaufende Tiere, was will man dagegen machen? An der leine halten wäre nicht Artgerecht. Wenn das wirklich durchgeht dreht Greenpeace durch.

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Da es auch Urteile gibt wonach Hähne nur zu bestimmten Uhrzeiten krähen dürfen, ....

    Kommentar von BalaBalinga BalaBalingaBalaBalinga

    Was wiederum andere Hintergründe hat... ^^

  • 3
    Antwort von veraeva12 veraeva12

    solange der kater nicht angreift, kann sie ihn höchstens verjagen.

    ihre forderung ist blödsinn, da kann dein onkel schön ruhig durchatmen.

    wetten, sie hat den mal gefüttert und deshalb ist er in ihrer nähe? an gemüse wird er keine gedanken verschwenden.

    Kommentar von BalaBalinga BalaBalingaBalaBalinga

    Ganz im Gegenteil: Als Jäger vertreibt er die Mäuse, die ihren Kohl anfressen... Also soll sie froh sein. ;)

    Kommentar von Annemaus85 Annemaus85Annemaus85

    Kommt drauf an, ob noch was von den Gartenkräutern übrig ist, wenn sich da ne fette Mietz draufknallt. ^^

    Kommentar von lalala16 lalala16lalala16

    Also es handelt sich um einen sehr schlanken und ängstlichen Kater XD

    Kommentar von BalaBalinga BalaBalingaBalaBalinga

    lol

  • 3
    Antwort von katti1980 katti1980

    die katze richtet keinen schaden an. und es sind auch nich 6000 sondern nur eine. sie hat keine chance. sie kann verpis s dich pflanzen oder son katzenfernhaltespray. das genügt meißt. die polizei würde sie nur auslachen. dein onkel muss keine angst vor einer anzeige haben. höchstenes vor einer attake auf die katze von der nachbarin.

    Kommentar von lalala16 lalala16lalala16

    Jaa das vermuten wir alle als nächstes, denn das hat die Nachbarin drauf dem Kater was anzutun.. aber ich hoffe es natürlich nicht :/

    Kommentar von katti1980 katti1980katti1980

    ich hoffe es auch nicht... aber bei solchen leuten weiste das ja nie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von swatkatten swatkattenswatkatten

    Wenn sie das macht, kann sie verklagt werden. Ob sie das Risiko eingehen wird?

  • 2
    Antwort von KetchupChaos KetchupChaos

    :D Die will ernsthaft eine einstweilige Verfügung UND auch noch einen KATER anzeigen? Einen KATER? xD Nein ich glaub nicht dass das geht^^ Ich mein sie verkauft ihr Gemüse ja bestimmt nicht, und mit dem ganzen EHEC Tummel sollte sie es vielleicht auch nicht essen ^^

  • 1
    Antwort von Koester Koester

    Haha - wenn der Kater erwachsen ist, muss sie das mit ihm selber aushandeln - vielleicht versteht er es ja und hält sich dran.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Ja die Nachbarin kann, aber die Vorgehensweise ist fantasielos. Es gibt für ca. 20 € Wasserspritzen, speziell für Kinder gedacht, welche wenn ggf. noch 10 € drauflegt, auf 15 -20 m weit noch nass machen. Spätesten am 3. Sonnentag kommt der Kater nicht mehr.

    Hätte ich den Fall als Richter zu "be"urteilen, ich würde einen Weg suchen, dass Die Klägerin auf ihren Kosten sitzen bleibt.

  • 1
    Antwort von Goodnight Goodnight

    Nein kann es nicht, dazu gibt es genügend Urteile.

  • 1
    Antwort von jobul jobul

    Die Frau verlangt mehr Respekt. Verklagen kann sie euch, nur nützen wird es nichts. Man wird sie auslachen. Die Probleme sind sicherlich andere. Bietet ihr an, den Kater auf ihre Kosten einschläfern zu lassen. Aber ein paar Tränen müsst ihr dabei schon fließen lassen, sonst fühlt sie sich verarscht, und alles wird nur schlimmer.

  • 1
    Antwort von Maikaefer92 Maikaefer92

    boah, keine ahnung. aber katzen dürfen doch normal auch frei draußen rumlaufen, oder ist das eigentlich auch nicht erlaubt? bei hunden ist es ja so, dass die nur an der leine draußen laufen dürfen oder auf dem eigenen grundstück. katzen sind ja auch nicht viel anders. aber hunde fallen ja menschen an und katzen nicht. also ich kenn das von so vielen, dass die katzen auch draußen rumlaufen.

    aber ob es rechte gibt, wenn die auf fremde grundstücke geht!? ka. ich meine, es könnte genauso ein kaninchen ihr feld abfressen oder ein vogel drin landen oder sonstwas.

    hast du im internet nichts dazu finden können?

  • 1
    Antwort von KiraBianca KiraBianca

    Wie bei jedem anderen Haustier auch kann der Halter für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das Haustier verursacht wurden. Jedoch ist die Nachbarin Deines Onkels beweispflichtig, dass es wirklich der Kater Deines Onkels war, der da was kaputt gemacht hat. Falls denn überhaupt was kaputt gemacht wurde und die Nachbarin nicht nur einfach die Anwesenheit des Katers überhaupt stört (was ganz alleine ihr Problem wäre).

    Und einen Kater an der Leine mit einem gewissen Radius laufen zu lassen ist Tierquälerei und wird mit Sicherheit von keinem Gericht in Deutschland so geurteilt. Im Gegenteil, wenn Dein Onkel es machen würde, würde er vor Gericht wegen Tierquälerei bestraft und müsste gegebenenfalls sogar den Kater abgeben.

  • 1
    Antwort von Bazillenhirn Bazillenhirn

    Die Katze sollte schon für 2-3 Jahre hinter Schwedische Gardinen.Das hielte ich für angemessen!

    Kommentar von lalala16 lalala16lalala16

    Die Nachbarin sicherlich auch xD

  • 1
    Antwort von FruityCutNoodle FruityCutNoodle

    Ich bin rechtlich nicht sehr informiert über solche Fälle, aber ich würd mal sagen, solang das Tier keinen Schaden anrichtet, darf es doch schon da hin. Andererseits ist es ihr Grundstück und dann muss man sehen wie weit die Rechtslage gegen Katzen durchgreift.

    Logisch würde ich sagen, das Tier wird da nichts zerstören, aber leider ist es Gesetztlich wahrscheinlich anders.

    Am besten, dein Onkel informiert sich bei seinem Anwalt oder jemand bekanntem der sich mit sowas schon befasst hat. Hoffentlich gibts noch antworten von Anwälten :)

    Viel Glück deinem Onkel!

    Grüße

    Kommentar von jockl jockljockl

    Naja, der Kater wird nichts mutwillig zerstören, aber auf "weichem" Gemüse liegt sich´s halt bequemer und das Fell wird nicht staubig o.ä.

  • 1
    Antwort von connor08 connor08

    weisst du was schlimm ist? die nachbarin wird RECHT bekommen. dein onkel sollte klagverhindernd den kater kurz- oder noch schlimmer drinnen halten.

    Kommentar von BalaBalinga BalaBalingaBalaBalinga

    Was für ein Unsinn... Du kennst wohl das Rechtssystem nicht... Zumal: Wogegen soll geklagt werden? Hausfriedensbruch durch Katze? lol

    Kommentar von connor08 connor08connor08

    zum thema rechtssystem. du wurm. ich bin seit über 20 jahren unternehmer. erzähle mir was von unserem rechtssystem...

    Kommentar von BalaBalinga BalaBalingaBalaBalinga

    Genau und als Unternehmer ist Deine Katze auch schon desöfteren in Nachbars Garten gewandert... Gähn... Keine Ahnung von der Sache haben -aber hauptsache irgendwelchen Schnurks gepostet -der Punkte wegen... ^^

    Kommentar von jockl jockljockl

    Die Nachbarin könnte den Onkel auf Schadensersatz wegen plattgelegenen Gemüsen, zumindest Bllatt-Gemüse durch den Kater, verklagen.

    Kommentar von FruityCutNoodle FruityCutNoodleFruityCutNoodle

    Schwachsinn. Die Dame kann nur scheitern. Das Tier richtet keinen Schaden an und wenn sie es behauptet muss sie auch Beweismaterial haben.

    Kommentar von connor08 connor08connor08

    danke euch für eure, ich nenne es mal hinweise, leider habe ich eine andere erfahrung gemacht. eine sehr teure noch dazu. aber da ihr das ja alle so toll wisst, macht sie doch selbst. much fun leute, ich schreibe sowas doch nicht aus spass

    Kommentar von BalaBalinga BalaBalingaBalaBalinga

    Och ja, Du armer welcher... Eine Runde Mitleid. ;) Ich muss mich aus beruflichen Gründen tagtäglich mit diesen unsinnigen Gesetzen auseinandersetzen -deswegen habe ich von dieser Materie weitaus mehr Erfahrung als Du -glaub mir das mal... ;)

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