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Anzeige wegen illigalen Downloads?

Frage von Meerschnweinchen Meerschnweinchen

Habe eine frage zu Illigalen Downloads. Eben mit einem Kumpel diskutiert und da kam uns folgende Frage auf : Illigal downloaden ist ja eine Strafttat also kann man sie anzeigen. Aber bringt das eigentlich was? bzw. wenn jemand zur Polizei geht und sagt Person XY hat 500 gb illigal heruntergeladener sachen auf dem rechner , reicht das aus damit die die Polizei dann den Rechner von XY beschlagnahmt? Das könnte dann ja dazu führen das jemand einfach hingeht und sagt XY läd illigal runter obwohl es nicht stimmt , damit dessen PC beschlagnahmt wird. Und er einen Zeitraum seinen PC nicht zur verfügung hat weil Polizei den erst prüfen muss. Denke desshalb das es nicht so einfach geht. Daher meine Frage was passiert wenn jemand zur Polizei geht und das oben geschriebene behauptet?

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Antworten (3)

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    Antwort von muhkuh muhkuh

    so würd's in meinen augen sinn machen:

    da geht die polizei erstmal zum provider und wertet die auf vorrat gespeicherten traffic-daten der person aus. dann wird sie noch ne weile beobachtet und wenn genug beweise da sind, gibt's nen hübschen brief nach hause

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    Antwort von hillennium hillennium

    Ich kenne keinen Fall wo der Rechner beschlagnamt wurde beim "Austausch" von urheberrechtlich geschützten Material. Es schreibt nur immer die jeweilige Anwaltskanzlei. Die haben meißt eine Sicherheitskopie der angebotenen Lieder/Filme auf CD gebrannt, Screenshots gemacht und 2-3 Lieder als Beweis beim Herrn XY heruntergeladen. Aber mitnehmen wird den Rechner keiner. Es sei denn es wurden illegale Sachen darauf gespeichet.

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Das Downloaden für private Zwecke ist nicht verboten.

    Der Upload ist verboten!!

    Außerdem findest Du es wirklich gut, Bekannte zu verpfeifen? Das sagt doch einiges über Dich aus.

    Kommentar von Meerschnweinchen Meerschnweinchen

    ich verpfeife keine Bekannten. Habe nur eben mit jemandem drüber Diskutiert und da ist uns die Frage aufgekommen. Würde ich jemanden verpfeifen wollen , müsst ich einfach zur Polizei gehen und abwarten. Halte davon aber nichts , das gegenseitieg bespitzeln gabs schon einmal , brauchen wir nicht wieder ^.~

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Das liest sich aber so.

    Kommentar von Meerschnweinchen Meerschnweinchen

    habe extra drüber geschrieben das ich grade mit nem kumpel diskutiert habe ^^ , denk nunmal nach und da ist uns so die frage gekommen, ob das wirklich so einfach geht und was dann passiert^^ wie schon gesagt wenn ich das machen wollen würde , würd ich es einfach machen und warten was passiert ^^ dann müsst ich euch ned fragen :D

    Kommentar von hillennium hillennium

    Also: Wer zeigt das Meerschwein an???

    Kommentar von martinitorino martinitorinomartinitorino

    Ich würde ihn anzeigen wegen illegaler Verfälschung der PISA-Studie!

    Kommentar von muhkuh muhkuhmuhkuh

    doch, das downloaden für private zwecke (da du auf die art und weise auch eine unerlaubte vervielfältigung herstellst) ist mittlerweile genauso verboten, wie das uploaden jener entsprechenden dateien.

    Kommentar von Meerschnweinchen Meerschnweinchen

    meine das auch gelesen zu haben. ich meine letzes jahr war es noch so das nur das uploaden illigal war. Nur downloaden war eine grauzone , und man konnte einem quais nichts. Glaube das haben die aber Januar oder Februar geändert.

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