1

anzeige wegen hundebiss

Frage von schmerle schmerle

Brauche dringend Euren Rat heute hat meine Tochter einen Brief vom Ordnungsamt bekommen in dem es heißt: Ihr Hund hat am... eine Frau gebissen. Diese Dame hat jetzt Anzeige erstattet . Das Ordnungsamt beabsichtigt den Hund auf seine Gefährlichkeit hin prüfen zu lassen,. Ausserdem brauche meine Tochter eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes und mit einem Busgeld wird auch gedroht?! Hierzu muß ich sagen das meine 16 Jährige Tochter gar keinen eigenen Hund hat und unser angemeldeter Familienhund (50 cm Schulterhöhe, Schnauzer Mix) zwar manchmal recht zickig ist, aber meines Wissens nach niemanden gebissen hat. Der Hund geht ja nicht alleine spazieren??? Wie soll ich reagieren. Muß mich morgen dort mal melden. Der Hund ist übrigens versichert, geschipt und gemeldet .

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 5
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Brigitta270755 Brigitta270755

    Wenn es euer Hund, eure Tochter nicht gewesen sein kann und das alles deiner Minung nach auch so wie es dir Tochter sagt, glaubwürdig erscheint, wäre als nächstes dran zu denken, ob es in eurem Bekanntenkreis/Nachbarschaft jemanden gibt, der euch wegen irgendwas anderem in die Suppe spucken möchte und sich diese Story ausgedacht hat, - einfach weil er weiß, dass die Behörden einer solchen Meldung nachgehen müssen und dass euch dadurch Unannehmlichkeiten entstehen.

    Um diese Vermutung zu erläutern: Wir haben 4 große Hunde und es gibt hier Nachbarn, die ebenfalls einen Hund haben, deren erwachsene Tochter sich die dollsten Geschichten aus den Fingern saugt. Z.B. hat sie mal eine Unterschriftensammlung in der Nachbarschaft machen wollen, weil unsere Hunde (angeblich!) Nachts immer draußen bellen und damit ihr Baby aufwecken würden. Da unsere Hunde aber um unsere Betten herum verteilt schlafen, wären wir die ersten, die ein nächtliches Gebell zu hören bekämen.

    Wir wussten allerdings, dass weiter die Straße hinauf ein Bauerhof mit ebenfalls mehreren großen Hunden ist, die draußen in Zwingern leben müssen und diese Hunde hörten wir nachts selbst gelegentlich. Als dann eines Tages ein Herr vom Ordnungsamt vor unserer Tür stand, ging es darum, dass ihnen mitgeteilt worden ist, wir hätten mehrere Hunde, die nicht gemeldet sind und für die wir keine Steuern bezahlen. Hach, was war ich froh, dem netten Herrn all unsere freundlichen Hunde einzeln vorstellen und deren Impfpässe mit Chipmarken vorweisen konnte! Er durfte uns natürlich nicht sagen, von wem der Hinweis gekommen war, ... aber das brauchte er auch nicht.

    Mach dich also nur nicht im Vorfeld schon verrückt. Ein Schnauzermix, der ordnungsgemäß gemeldet ist, braucht keine ordnungsbehördliche Erlaubnis, auch nicht, wenn die 16-jährige Tochter damit spazieren geht. Einen Sachkundenachweis muss man haben, es sei denn man hatte vor 2001 schon einen Hund dieser Größe oder hat den Nachweis schon im Zusammenhang mit einem anderen Hund gemacht.

    Wenn jemand gebissen wurde und Anzeige erstattet hat, muss ja ein ärztliches Attest vorliegen und zusammen mit dem Attest muss auch Ort, Uhrzeit und der Hergang des Beißvorfallles genannt sein. Und dann könnte es ja sein, dass ihr nachweisen könnt, dass es euer Hund garnicht gewesen sein kann.

  • 6
    RatgeberHelden Antwort von YarlungTsangpo YarlungTsangpo

    Zuerst ist ein Gespräch mit der Tochter notwendig.

    Auch wenn diese mit Deinem Hund gar nicht spazieren läuft, muss die von einem Hund gebissene Frau, die Anzeige erstattet hat ja irgendwie an Name und Adresse der Tochter, in Verbindung mit einem Beissunfall durch einen Hund gekommen sein!

    Weisst Du wo und mit wem deine Tochter derzeit - immer und jederzeit - unterwegs ist?

    Nach dem Gespräch mit der Tochter ist ein Gespräch mit der Behörde angezeigt.

  • 4
    Antwort von altermann58 altermann58

    aber meines Wissens nach niemanden gebissen hat.

    Dann unterhalte dich mal richtig mit deiner Tochter. Da deine Tochter nicht geschäftsfähig ist, musst du sowieso als Elternteil zunächst die Sache klären. Also erst einmal familienintern!

    Kommentar von schmerle schmerle

    Muß dazu sagen das meine Tochter seit Wochen nicht mit dem Hund spazieren war. Das ist leider, oder in diesem Fall Gott sei Dank , ausschließlich mein Job.

    Kommentar von karinnox karinnoxkarinnox

    nun ja aber WIESO hat das OA eure daten? es muss bei irgendeiner anzeige euer namen gefallen sein..

    Kommentar von schmerle schmerle

    Genau das wüste ich auch gerne. Würde mir eine schlaflose Nacht ersparen. Töchterchen weiß übrigens von nix Und ist auch glaubwürdig ;O)

  • 1
    Antwort von Lacus Lacus

    Gehe bitte umgehend zum Ordnungsamt. Wenn Deine Tochter von dem Hundebiss nichts weiss und wahrscheinlich mit dem Hund garnicht unterwegs war, muss das geklärt werden. Darüber hinaus muss die Frau, die Deine Tochter beim Ordnungsamt gemeldet hat, genau beschreiben, an welchem Tag, zu welcher Urzeit und wo Euer Hund sie gebissen hat. Das wäre auch durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen. Solange diese Fragen nicht korrekt beantwortet sind, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Es macht sogar keinen Sinn, es Deiner Versicherung mitzuteilen, da von dort auch die gleichen Fragen gestellt werden.

  • 1
    Antwort von BillyBoo BillyBoo

    Zum Ordnungsamt gehen und klarstellen das es nicht Euer Hund gewesen sein kann.Diese Frau muß den Hund beschreiben und wer mit ihm unterwegs war.Einfach einen Menschen beschuldigen geht auch in diesem Land nicht.Vielleicht hast Du dann für den Zeitpunkt auch Zeugen wo Du Dich aufgehalten hast.

  • 1
    Antwort von babye babye

    nehm dir ein anwahlt und rufe die dame an aber so wie du das geschrieben glaube ich es nicht das er gebissen hat und wenn doch lass dir die biss wunde zeigen und dan siechste ob es deiner war von der höhe her es gibt fälle wo die leute geld raus holen wollen okay sei bite mistrauhig das ist wichtig okay mfg babye

  • 1
    Antwort von sonne64 sonne64

    melden auf jeden fall

  • 0
    Antwort von anewbeginning anewbeginning

    Wenn es nicht der Hund der Tochter ist, verstehe ich nicht, warum sie die Anzeiege bekommen hat. Lasse ihn Prüfen um deine Unschuld zu erweißen, aber wenn er gefährlich ist, kann es sein, dass er eingeschläfert werden muss.

    Kommentar von schmerle schmerle

    Ich werde auf keinen Fall so ins blaue einen Test machen lassen. Was heißt denn hier einschläfern??? Muß die Dame nicht beweisen das es unser Hund war?

    Kommentar von inicio inicioinicio

    anwebeginning... der hund muss nicht geprueft werden, wenn er nicht gbissen hat.

    auch wenn er gebissen hat -wird geprueft -in welcher situation das war.

    vor dem einschlaefern gibt es andere mittel -leinen und maulkorbauflagen!

    Kommentar von inicio inicioinicio

    anwebeginning... der hund muss nicht geprueft werden, wenn er nicht gbissen hat.

    auch wenn er gebissen hat -wird geprueft -in welcher situation das war.

    vor dem einschlaefern gibt es andere mittel -leinen und maulkorbauflagen!

  • 0
    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Wenn deine Tochter nicht als Halter des Hundes gemeldet ist, muss sie auch für nichts aufkommen. Ich würde erst mal zum Ordnungsamt gehen und mich erkundigen, was da richtig los war. Vielleicht ist das alles nur ein Missverständnis.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.