ich weis das es strafbar ist und das mann das anzeigen kann wollte wissen wie hoch das strafmaß ist bei einer verurteilung!
anzeige wegen häulichergewalt und gezwungen zu abtreibung
Antworten (5)
-
2Antwort von
funnypookyfunnypooky
Das kommt auf das Ausmaß der häuslichen Gewalt an, wie die Folgen sind, ob z.B. Drogen im Spiel waren. Dann natürlich auch, ob es überhaupt Beweise gibt, was das Opfer aussagt. Da ist von Freispruch bis zu 20 Jahre ggf. wegen versuchten Mordes alles drin. Das mit gezwungen zur Abtreibung wird nur zur Anzeige gebracht, wenn er die Frau im wörtlichen Sinne hingeschleppt hat. Wenn er psychisch auf sie Druck ausgeübt hat, gilt es vor Gericht leider als freiwillig. In einer akuten Situation hat Waldfrosch dir schon einige Anlaufstellen aufgeschrieben, geh bitte hin!
-
1Antwort von
annemarie37annemarie37
gemäss deinen anderen Fragen meinst du Gewalt der Eltern gegen das Mädchen. Kindsmisshandlung ist eine Straftat. Wenn das Jugendamt das nicht als gravierend beurteilt, solltet ihr vielleicht zu einer anderen Jugendberatung oder Pro Familia oder zu einem Jugendarzt, der das bestätigen könnte.
Betr. "Zwang" zur Abtreibung. So etwas ist kaum denkbar, ausser zu Nazi-Zeiten. Starker Druck, Drohungen und Psychoterror seitens von Eltern oder dem "Freund", ja das gibt es wohl. Aber nicht wirklich Zwang - das müsste ja der Arzt merken und sich weigern, den Abbruch vorzunehmen.
Allerdings finde ich einen gewissen elterlichen Druck bei einer 14-Jährigen verständlich... Falls du der "Schwängerer" bist, na, dann bist du ja auch nicht unschuldig an dem Schlamassel. Mit 20 Jahren ...
-
1Antwort von
waldfroschwaldfrosch
**** - Menschenkind ,es erschüttert ...mich was ich hier lese !
Ich kann diese Frage nicht beantworten aber ich rate dir inständig suche jetzt die Nummer des örtlichen Frauenhauses aus dem internet heraus .
Rufe dort an ,und schildere deine Situation
- bitte um Aufnahme ,(wird immer gewährt ),
dann nimm deine Kinder wenn du hast ,und deine Papiere und gehe noch heut dort hin .
Die Adresse des Frauenhauses ist Anonym und kein Angehöriger kann sie herausfinden du wirst an einem Treffpunkt abgeholt .
- Dort wirst du Hilfe und vor allem eine Zuckunft finden .
-** Es wird Zeit, weniger an diesen Mann und etwas mehr an dich zu denken .**
-
-
0Antwort von
KayahiKayahi
Wenn ich das richtig sehe, bist du ein Mann, oder?
Fragst du weil eine Freundin von dir betroffen ist, oder hast du selbst Scheiße gebaut und möchtest nun wissen was dir blüht?
Sollte eine Freundin von dir betroffen sein, sollte sie sich nicht allzu große Hoffnungen machen, dass ein Urteil tatsächlich fair wäre. Leider werden in Deutschland häufig die Täter besser geschützt als die Opfer.
Bist du selbst der Täter, hoffe ich, dass du auch ohne hohes Strafmaß irgendwann bereuen wirst.
-
0Antwort von
GermanGirl2011GermanGirl2011
Nicht hoch genug.
Kommentar von
Toni112 das heißt im klartext?
Ich hab mir jetzt auch mal deine anderen Fragen durchgelesen.
Du bist also nicht der Täter, ich hoffe daher, dass dich meine Vermutung nicht verletzt hat.
Weiterhin gilt aber, dass ein gerechtes Urteil eher unwahrscheinlich wäre.
Wenn deine Freundin von ihren Eltern massiv unter Druck gesetzt wurde, die Schwangerschaft zu beenden, dann kann sie dies aber erwähnen wenn es darum geht beim Jugendamt eine Inobhutnahme durchzusetzen.
(siehe mein Kommentar zu deiner Frage "ab wann darf ich zuhause ausziehen")