Hallo, also meine Freundin und ich hatten mal kein Dach über dem Kopf und waren obdachlos! Meine Freundin hat dann bei Hotels angerufen und Ein Zimmer gemietet mir aber immer gesagt dass sie alles bezahlt hätte weil sie genug Geld auf dem Sparbuch hat! Also wusste ich nichts davon bis eines Tages die Polizei dastand und sagte wir machen hier gewerblichen betrug! Sie hat mir dann alles erklärt und jetzt weiß ich auch warum der da war! Nun Habich eine Ladung bekommen wegen Verhandlung des gewerblichen betruges! Nur ich wusste ja nichts davon unddass hat sie auch gesagt und wird es auch vor gerichtsagen, was wird mir nun passieren?
Anzeige wegen Gewerbblichen betrug
Antworten (7)
-
4Antwort von
Virginia47Virginia47
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Rein von der Logik her, käme ich stark ins Grübeln, wenn jemand obdachlos ist, also sich keine Wohnung leisten kann, aber angeblich Geld für ein Hotel haben will...
-
1Antwort von
Holgi0567Holgi0567
Gewerblicher Betrug ist eine Straftat und da gibt es bei "Beihilfe" keine "Fahrlässigkeit", also kein "Versehen".
Das bedeutet: Du HÄTTEST unter normalen Umständen wissen MÜSSEN, dass Deine Freundin Dich belügt. Das ergibt schon die Logik der Situation. Wer ist wohl so blauaügig, zu glauben, der Partner könne sich zwar keine Wohnung leisten, habe aber genug Geld für Hotels auf dem Konto?
Ich fürchte, dass das für Dich "dumm gelaufen" ist. Du kannst zwar VERSUCHEN,. den Unwissenden und Naiven zu spielen, das hilft Die VIELLEICHT - wahrscheinlich aber nicht.
-
-
1Antwort von
derregenmacherderregenmacher
Du wirst befragt werden und dann kannst du selber auch fragen.
-
0Antwort von
ApolloneaApollonea
Ich versteh deinen letzten Satz nicht.
Wenn sie die Schuld auf sich nimmt, dann bist du als Zeuge geladen und musst aussagen. Wahrheitsgemäß. Bist du als Täter geladen, auch aussagen. Wahrheitsgemäß und bekommst dann wohl eine Bewährungsstrafe (je nach Höhe des Schadens) und gemeinnützige Arbeit.
Kommentar von
DjChrisLeGrand Ich bin als Angeklagter geladen! Und dass verstehe ich eben nicht warum!
-
Ups, es heißt natürlich "gewerbsmäßiger Betrug", nicht "gewerblicher Betrug"