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Anzeige wegen folgender "Drohung" möglich?

Frage von HolyCrusader HolyCrusader

Ich werd dich morgen drankriegen du Sch.....!

Das ist doch kein Grund für eine Anzeige oder?

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Antworten (6)

  • 4
    Antwort von HolyCrusader HolyCrusader

    Nunja ich habe folgendes gelesen, deshalb wollt ich mal auf Nummer sicher gehen:D Aber vor so einer kleiner Nudeldrohung kann eh nichts werden.

    Das ist im Gesetz sogar eindeutig festgelegt. "Bedrohung" ist es laut Gesetz erst dann, wenn dir ein "Verbrechen" angedroht wird. Nicht zu verwechseln mit einem "Vergehen". Das unterscheidet sich dadurch, dass ein Verbrechen als Mindeststrafe 1 Jahr oder mehr hat. Ein Vergehen weniger als 1 Jahr Mindeststrafe.

    Das bedeutez.B.

    Wenn dir jemand droht mit "Ich hau dir in die Fresse" ist das keine Bedrohung, weil es eine "Körperverletzung" ist...also "nur" ein Vergehen.

    Auch "Ich schneid dich gleich mit meinem Messer" reicht noch nicht aus, da eine "gefährliche Körperverletzung" wieder nur ein Vergehen ist.

    Sollte er aber z.B. sagen "Ich schlag dich ins Koma ("schwere Körperverletzung") oder "Ich bring dich um" ("Todschlag") oder "Ich vergewaltige dich" ("Vergewaltigung"), handelt es sich bei den Androhungen um "Verbrechen" und sind somit auch eine "Bedrohung" nach dem Gesetz.

    "Ich bombe dir diesen Tisch gleich in die Fresse!" ist eine "gefährliche Körperverletzung" und nach Gesetz keine "Bedrohung"

    Kommentar von Geisterfahrer GeisterfahrerGeisterfahrer

    aha, eine körperverletzung ist also nur ein vergehen und keine straftat??? naja, dass ist ja mal was ganz neues...

    Kommentar von zilla002 zilla002zilla002

    es wird zwischen vergehen und verbrechen unterschieden. jemand schlägt mich. das ist selbstverständlich eine Straftat! tut es mir ein bisschen weh, so nennt man diese straftat vergehen. einfach kv. hat er dazu eine waffe (messer pistole) genutzt ist es eine gef kv (gefährliche körperverletzung) von der klassifizierung her auch ein so genanntes vergehen. hat er mir eine narbe beigebracht die mich ein leben lang entstellt so ist es eine schwere kv was ein verbrechen ist.

    steht auf eine straftat mehr als ein jahr gefängnis so spricht man von einem verbrechen.

    weniger als ein jahr ist ein vergehen

    hierbei geht es um die mindeststrafandrohung laut gesetz

    gruß

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    ach, wie beruhigend. dann kann ich ja morgen pöbelnd durch die strassen laufen ohne irgendwas zu befürchten. dann kannst du ja auch so weiter machen und bräuchtest ebenfalls nichts zu befürchten

  • 1
    Antwort von gertrude2 gertrude2

    das ist eine drohung. also, erst nachdenken, dann fluchen

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Was droht er denn mit "drankriegen" genau an ??

  • 0
    Antwort von DogtrainerK9 DogtrainerK9

    Also,

    1. Ist es keine Bedrohung, da nicht mit einem Verbrechen im Sinne des StGB (Strafandrohung mehr als ein Jahr)gedroht wird.

    2. Es könnte den Tatbestand der Nötigung gem. §240 StGB erfüllen - Drohen mit einem empfindlichen Übel...

    3. Die Beleidigung ist untergeordnet und in Tateinheit zu sehen - eine Anzeige - eine Bestrafung

    4. Wie ernst nimmst du die Sache? Wenn sehr ernst geh zu Polizei.

  • 0
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn wäre es nur, wenn mit der Ausführung eines Verbrechens gedroht wird. Einfache Körperverletzung ist zwar auch eine Straftat, aber eben kein Verbrechen, sondern "nur" ein Vergehen. Verbrechen sind alle Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

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    Antwort von Geisterfahrer Geisterfahrer

    das ist eine drohung und eine beleidigung, man könnte also 2 anzeigen ,machen...

    Kommentar von HolyCrusader HolyCrusader

    Ja aber wenn man keinen Namen genannt hat und es nur in einem öffentlichen Portal geschrieben hat, kann ja keiner dann sagen wer gemeint war.

    Kommentar von Geisterfahrer GeisterfahrerGeisterfahrer

    wenn du dich aber vorher in diesem öffentlichen portal mit jemandem sichtlich gezofft hast, dann weiß man genau wer gemeint ist wenn eine solche drohung und beliedigung ausgesprochen wird.

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Wenn ich jemanden bedrohe mit den Worten: Ich bringe dich um, dann wird das keinerlei Konsequenzen für mich haben. Für die Beleidigung allerdings wird sicherlich eine Geldstrafe fällig, vorausgesetzt es finden sich Zeugen, die das bestätigen können.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Warum denn nicht? Die Polizei hat ja sonst nichts zu tun!

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