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Anzeige wegen fehlendem Slip?

Frage von Yvy74 Yvy74

Meine Freundin trägt nicht gerne Slips. Sie trug einen Rock und der flog kurz hoch, gerade, als eine Mutter mit Kind vorbei lief. Die maulte: Man sollte sie anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung. Das geht doch nicht wegen so einer Lapallie, oder?

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Antworten (16)

  • 8
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Das geht wegen der Aussichten unter einem Damenrock ohnehin nicht, zumal die Kindeswohlgefährdung kein Begriff aus dem Strafrecht, sondern aus dem Familienrecht ist. Darunter versteht der Gesetzgeber ganz andere Dinge. Mach Dich nicht verrückt über das blöde Gesabber von bildungsfreien Leuten, die ihr gesamtes juristisches Wissen aus Frauenzeitschriften oder der Bildzeitung beziehen!

  • 5
    Antwort von crazyone1989 crazyone1989

    Anzeigen kann man jeden wegen einer Lappalie. Gerechtfertigt ist das hier jedoch nicht. Das Kind wird ja wohl schon mal eine Frau untenrum gesehen haben. Außerdem, wo bekommt das Kind da einen Schaden? Wegen einem weiblichen Geschlechtsteil? Die Mutter sollte mal ihre Erziehung überdenken!

  • 4
    Antwort von maiki01 maiki01

    So lange sie den Rock nicht auch noch zu Hause läßt ist das schon ok. Es ist ja Sommer.

  • 3
    Antwort von morefunhoney morefunhoney

    http://linkpin.de/dbsi5z
    Erregung öffentlichen Ärgernisses
    Das Lustige ist der Richter, der entscheidet ob es zur Strafe kommt oder nicht. Da die Gerichte aber gut zu tun haben, wird das Verfahren sehr oft vorher schon eingestellt.
    Bei öffentlicher Nacktheit kann aber auch lediglich von einer “Belästigung der Allgemeinheit” ausgegangen werden. Dabei handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz), also nicht um eine Straftat. Dies hängt von der rechtlichen Bewertung des Staatsanwaltes ab.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. §183a StGB ist es sicherlich nicht! Hierfür müssten nämlich öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden.

    Kommentar von morefunhoney morefunhoneymorefunhoney

    nein, da es keine genaue definition von sexueller Handlung gibt ist es Auslegungssache!

  • 3
    Antwort von knutschzwiebel knutschzwiebel

    Wartet doch einfach mal ab! Eine Anzeige kann jeder wegen fast allem machen. Ich kann meinen Nachbarn auch anzeigen, weil er seinen Rolladen so hoch dreht, daß ich seine Brustwarzen sehe. Ob so eine Anzeige dann erfolgreich ist, wird man sehen, wenn man vorgeladen wird. In deinem Fall wird das natürlich nicht passieren. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

  • 2
    Antwort von HarryBo0815 HarryBo0815

    hehe, ich stell mir das gerade vor. Ich glaub ich würde mich wegschmeissen wenn ich sowas sehen würde. Aber es wird schon keine Anzeige kommen. Weswegen denn auch? War doch keine Absicht. Und nen Schlüppi zu tragen ist doch keine Pflicht, oder?

  • 2
    Antwort von RedFred RedFred

    Über die Bekleidungsvorlieben deiner Freundin kann man sicher streiten, aber zu deiner Frage: Anzeigen kann sozusagen jede(r) alles, die Frage ist nur, ob die "Tat" auch verfolgt werden muss, bzw. verfolgt werden kann. Stichwort: Opportunitätsprinzip (Ordnungswidrigkeiten) bzw. Legalitätsprinzip (Straftaten)

  • 1
    Antwort von Nickita Nickita

    Na da werden sich andere sicher darüber freuen.... Also mir wäre total unwohl unten ohne in einem Rock...

    Sie hat es ja nicht absichtlich getan,was will man denn da Anzeigen, sie hat ja nicht den Rock hochgehoben!

  • 1
    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Bei Frauen ist es nicht strafbar. Exhibitionistische Handlungen sind gem. §183 StGB nur strafbar wenn ein Mann eine andere Person dadurch belästigt.

    Kommentar von goodboy21 goodboy21goodboy21

    und warum darf eine frau das? weil sich dann alle freuen oder wieso? ;-D

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Da musst Du schon die Leute fragen, die diese Formulierung in das Gesetz aufgenommen haben. Vielleicht ist man damals davon ausgegangen, dass Frauen so etwas nie tun würden :-D

  • 1
    Antwort von stefvol stefvol

    also irgendwann wird das sich frü deine Freundin rächen, ebnet sie den Bakterien und Co direkt die Pforte. Ich finde es zwar ziemlich unhygienisch so durch die dreckigen Straßen herumzulaufen und sich womöglich noch die Hummel zu verkühlen, aber es ist ihre Entscheidung - und wenn sich so nen Muttchen daran stört ja meine Fresse dann solls halt einfach weggucken und ihrem vorlauten balg mal kurz die Hand vor den AUgen halten.

  • 1
    Antwort von Julianus Julianus

    Die Gerichte sollten für anderen Kram ein offenes Ohr haben - lächerlich ...

  • 1
    Antwort von Julianus Julianus

    In meinen Augen: Quatsch - manche Leute reagieren einfach "über" ... : - )

  • 0
    Antwort von goodboy21 goodboy21

    wenn es öfters passiert, kann man schon eine anzeige machen

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Anzeige wegen was ??

  • 0
    Antwort von Raller Raller

    Schön ist es nicht, aber es gibt schlimmere Dinge. Aber man könnte schon deswegen angezeigt werden.

  • 0
    Antwort von user33 user33

    Doch das geht :)

  • 0
    Antwort von moonilein moonilein

    Ich möchte auf der Straße nicht sehen,wie meine Mitmenschen untenrum aussehen,reicht schon tägl.in den Medien

    Kommentar von crazyone1989 crazyone1989crazyone1989

    Musst ja nicht hinschauen. Vor allem bei den Medien, da gibt es sogar einen Knopf zum abschalten :)

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