Meine Freundin trägt nicht gerne Slips. Sie trug einen Rock und der flog kurz hoch, gerade, als eine Mutter mit Kind vorbei lief. Die maulte: Man sollte sie anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung. Das geht doch nicht wegen so einer Lapallie, oder?
Antworten (16)
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8Antwort von
MikeFFMMikeFFM
Das geht wegen der Aussichten unter einem Damenrock ohnehin nicht, zumal die Kindeswohlgefährdung kein Begriff aus dem Strafrecht, sondern aus dem Familienrecht ist. Darunter versteht der Gesetzgeber ganz andere Dinge. Mach Dich nicht verrückt über das blöde Gesabber von bildungsfreien Leuten, die ihr gesamtes juristisches Wissen aus Frauenzeitschriften oder der Bildzeitung beziehen!
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5Antwort von
crazyone1989crazyone1989
Anzeigen kann man jeden wegen einer Lappalie. Gerechtfertigt ist das hier jedoch nicht. Das Kind wird ja wohl schon mal eine Frau untenrum gesehen haben. Außerdem, wo bekommt das Kind da einen Schaden? Wegen einem weiblichen Geschlechtsteil? Die Mutter sollte mal ihre Erziehung überdenken!
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4Antwort von
maiki01maiki01
So lange sie den Rock nicht auch noch zu Hause läßt ist das schon ok. Es ist ja Sommer.
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3Antwort von
morefunhoneymorefunhoney
http://linkpin.de/dbsi5z
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Das Lustige ist der Richter, der entscheidet ob es zur Strafe kommt oder nicht. Da die Gerichte aber gut zu tun haben, wird das Verfahren sehr oft vorher schon eingestellt.
Bei öffentlicher Nacktheit kann aber auch lediglich von einer “Belästigung der Allgemeinheit” ausgegangen werden. Dabei handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz), also nicht um eine Straftat. Dies hängt von der rechtlichen Bewertung des Staatsanwaltes ab. -
3Antwort von
knutschzwiebelknutschzwiebel
Wartet doch einfach mal ab! Eine Anzeige kann jeder wegen fast allem machen. Ich kann meinen Nachbarn auch anzeigen, weil er seinen Rolladen so hoch dreht, daß ich seine Brustwarzen sehe. Ob so eine Anzeige dann erfolgreich ist, wird man sehen, wenn man vorgeladen wird. In deinem Fall wird das natürlich nicht passieren. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.
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2Antwort von
HarryBo0815HarryBo0815
hehe, ich stell mir das gerade vor. Ich glaub ich würde mich wegschmeissen wenn ich sowas sehen würde. Aber es wird schon keine Anzeige kommen. Weswegen denn auch? War doch keine Absicht. Und nen Schlüppi zu tragen ist doch keine Pflicht, oder?
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2Antwort von
RedFredRedFred
Über die Bekleidungsvorlieben deiner Freundin kann man sicher streiten, aber zu deiner Frage: Anzeigen kann sozusagen jede(r) alles, die Frage ist nur, ob die "Tat" auch verfolgt werden muss, bzw. verfolgt werden kann. Stichwort: Opportunitätsprinzip (Ordnungswidrigkeiten) bzw. Legalitätsprinzip (Straftaten)
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1Antwort von
NickitaNickita
Na da werden sich andere sicher darüber freuen.... Also mir wäre total unwohl unten ohne in einem Rock...
Sie hat es ja nicht absichtlich getan,was will man denn da Anzeigen, sie hat ja nicht den Rock hochgehoben!
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1Antwort von
PepsiMasterPepsiMaster
Bei Frauen ist es nicht strafbar. Exhibitionistische Handlungen sind gem. §183 StGB nur strafbar wenn ein Mann eine andere Person dadurch belästigt.
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goodboy21goodboy21 und warum darf eine frau das? weil sich dann alle freuen oder wieso? ;-D
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PepsiMasterPepsiMaster Da musst Du schon die Leute fragen, die diese Formulierung in das Gesetz aufgenommen haben. Vielleicht ist man damals davon ausgegangen, dass Frauen so etwas nie tun würden :-D
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1Antwort von
stefvolstefvol
also irgendwann wird das sich frü deine Freundin rächen, ebnet sie den Bakterien und Co direkt die Pforte. Ich finde es zwar ziemlich unhygienisch so durch die dreckigen Straßen herumzulaufen und sich womöglich noch die Hummel zu verkühlen, aber es ist ihre Entscheidung - und wenn sich so nen Muttchen daran stört ja meine Fresse dann solls halt einfach weggucken und ihrem vorlauten balg mal kurz die Hand vor den AUgen halten.
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JulianusJulianus
Die Gerichte sollten für anderen Kram ein offenes Ohr haben - lächerlich ...
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JulianusJulianus
In meinen Augen: Quatsch - manche Leute reagieren einfach "über" ... : - )
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goodboy21goodboy21
wenn es öfters passiert, kann man schon eine anzeige machen
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PepsiMasterPepsiMaster Anzeige wegen was ??
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RallerRaller
Schön ist es nicht, aber es gibt schlimmere Dinge. Aber man könnte schon deswegen angezeigt werden.
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moonileinmoonilein
Ich möchte auf der Straße nicht sehen,wie meine Mitmenschen untenrum aussehen,reicht schon tägl.in den Medien
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crazyone1989crazyone1989 Musst ja nicht hinschauen. Vor allem bei den Medien, da gibt es sogar einen Knopf zum abschalten :)
Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. §183a StGB ist es sicherlich nicht! Hierfür müssten nämlich öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden.
nein, da es keine genaue definition von sexueller Handlung gibt ist es Auslegungssache!