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Anzeige wegen falschen Angaben bei der Polizei. Was passiert jetzt?

Frage von Bob360 Bob360

Also, ich habe folgendes Problem. Vor ungefähr einen Monat ist mir ein Schaden an meinem Auto (schwarz) aufgefallen. Starke Delle und Kratzer am hinteren linken Radkasten dazu noch rote Lackspuren. Da ich nicht wusste woher er kam, bin ich davon ausgegangen, dass mir jemand während der Arbeit reingefahren ist (ich nehm mein Auto nicht zur Arbeit mit also war ich nicht annähernd in der nähe). Deshalb hab ich noch am selben Tag eine Anzeige erstattet. Es wurden Fotos vom Schaden gemacht, aber nicht Proben vom Lack. Zwei Tage später soll ich auf Wunsch der Polizei vorbeikommen. Der für denn Fall zuständige Polizist zeigt mir die Bilder und sagte dass der Wagen anhand der Kratzer im Reifen in rückwärts Bewegung war, und ich gestehen soll wo es war. Ich konnte mich mich aber nicht erinnern irgendwo auch nur einmal wo angestoßen zu sein, außerdem ist es ein Schaden den man hätte spüren müssen da der Radkasten mit einer Kante verstärkt ist. Daraufhin hat der Polizist erneut Bilder von meinen Wagen gemacht und diesmal etwas vom Lack abgekratzt. Jetzt hat mich der Polizist angerufen und erklärt dass der Schaden von einer unlackierten Metalstange kommt und hat mich darauf hingewiesen dass ich nun eine Anzeige wegen falscher Angaben bekommen werde und sich der Staatsanwalt sich noch bei mir melden wird. Was erwartet mich jetzt?

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Antworten (5)

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    Antwort von lorena55 lorena55

    Eine saftige Geldstrafe!

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    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Du kannst keine falschen Angaben machen, wenn Du nicht bewußt etwas falsch ausgesagt hast. Außerdem kannst Du gegen den Schädiger auch ermitteln lassen, wenn Du vermutest, dass auch durch Unfallflucht die Aufklärung verhindert wurde. Oder hat sich bei Dir jemand gemeldet? Stellst Du Dein Fahrzeug jedesmal während der Arbeitszeit an gleicher Stelle ab? Warum hat sich der Halter des anderen Fahrzeugs nicht gemeldet?

    Gegenüber der Polizei mußt Du keine Angaben machen, wenn Du als Beschuldigter giltst. Wegen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mußt Du Dich mit dem anderen Fahrzeughalter in Verbindung setzen. Die Staatsanwaltschaft wird Dir möglicherweise Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort unterstellen, dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Nicht schlecht , als Prolog zu einem Roman !

    Kommentar von BraunerBaer123 BraunerBaer123BraunerBaer123

    Ist er Ersttäter und wird er tatsächlich verurteilt? Wir wissen es nicht. Wenn er Ersttäter ist und verurteilt wird, dann vermute ich, dass er 3 Monate Fahrverbot bekommt und mit 90 Tagessätze a ?, gemessen an dem Verdienst, bestraft wird.

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    Antwort von Julischka Julischka

    wirst wohl mit einer geldstrafe davonkommen ....

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    Antwort von vanzka vanzka

    geldstrafe

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