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Anzeige wegen eingeschlagener Scheibe

gefragt von Hausknecht am 16.04.2009 um 23:17 Uhr

An meinem Haus wurde vorsätzlich eine Fensterscheibe eingeschlagen. Der Täter wurde von Augenzeugen beobachtet und ist nun der Polizei namentlich bekannt. Ich möchte diesen Zeitgenossen wegen versuchtem Einbruch anzeigen, oder ist da nur eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch möglich ? Den Sachschaden muss er ja auf jeden Fall bezahlen. Aber ohne Strafe lernen solche Chaoten wohl nichts dazu.


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DasKaugummi
beantwortet von DasKaugummi am 16. April 2009 23:19
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War er IN der Wohnung/Haus oder hat er nur die Scheibe eingeschlagen?

Sollte er IN der Wohnung/Haus gewesen sein gilt das als Einbruch(-Einbruchsversuch).

Jeder andere Fall wird als Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung eingestuft, außer der Richter hat nen guten Tag ;)


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 16. April 2009 23:19
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Das hat doch automatisch strafrechtliche Folgen.


pb1791
beantwortet von pb1791 am 16. April 2009 23:18
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Sachbeschädigung....den Einbruch(sversuch) kannst du ja nicht nachweisen


ullagio
beantwortet von ullagio am 16. April 2009 23:19
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Kann Dir nur die Versicherung helfen


anonym
beantwortet von anjanni am 16. April 2009 23:19
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Sachbeschädigung kannst Du auf jeden Falle anzeigen.

Versuchten Einbruch würdest Du nicht nachweisen können - und es liefe dann eh auf Sachbeschädigung hinaus.


anonym
beantwortet von pekole am 16. April 2009 23:20
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Meinst du wirklich, dass er einbrechen wollte? Wenn du das nicht glaubst und ihn trotzdem wegen versuchten Einbruchs anzeigst, bist du auch kein angenehmer Zeitgenosse.

Kommentar von Hausknecht am 16. April 2009 23:22

Entschuldigung, dass ich mich als ähnlicher Zeitgenosse aufrege, wenn mir eine Fensterscheibe eingeschlagen wird. Mal ein Fenster einklopfen macht man ja nur mal so im vorbei gehen.

Kommentar von pekole am 16. April 2009 23:30

Dass du dich aufregst und ärgerst, ist ja ok. Aber du glaubst ja, er verdient eine größere Strafe als die Wiedergutmachung des materiellen Schadens. Dazu ist dir das Mittel recht, ihm zu unterstellen, er wollte einbrechen. Das finde ich nicht richtig.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 16. April 2009 23:20
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Geh zur Polizei und frage dort nach, was du noch anzeigen kannst, ausser dem von der Polizei schon bekannten und ob dies überhaupt einen Sinn hätte.


Strenwanderer
beantwortet von Strenwanderer am 16. April 2009 23:20
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Kannst Du es beweisen,das er bei dir einbrechen wolte. denn im haus war er nicht und im haus fehlt ja nicht. Aber am besten zur der polizei gehen und fragen.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. April 2009 23:21
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Du kannst ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen. Aber nicht wegen "versuchten Einbruch". Wie willst Du beweisen ob er es versucht hat ?


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