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Anzeige wegen eingeschlagener Scheibe

Frage von Hausknecht Hausknecht

An meinem Haus wurde vorsätzlich eine Fensterscheibe eingeschlagen. Der Täter wurde von Augenzeugen beobachtet und ist nun der Polizei namentlich bekannt. Ich möchte diesen Zeitgenossen wegen versuchtem Einbruch anzeigen, oder ist da nur eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch möglich ? Den Sachschaden muss er ja auf jeden Fall bezahlen. Aber ohne Strafe lernen solche Chaoten wohl nichts dazu.

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Antworten (9)

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    Antwort von DasKaugummi DasKaugummi

    War er IN der Wohnung/Haus oder hat er nur die Scheibe eingeschlagen?

    Sollte er IN der Wohnung/Haus gewesen sein gilt das als Einbruch(-Einbruchsversuch).

    Jeder andere Fall wird als Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung eingestuft, außer der Richter hat nen guten Tag ;)

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Das hat doch automatisch strafrechtliche Folgen.

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    Antwort von sunpoint sunpoint

    Du kannst ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen. Aber nicht wegen "versuchten Einbruch". Wie willst Du beweisen ob er es versucht hat ?

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    Antwort von Strenwanderer Strenwanderer

    Kannst Du es beweisen,das er bei dir einbrechen wolte. denn im haus war er nicht und im haus fehlt ja nicht. Aber am besten zur der polizei gehen und fragen.

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Geh zur Polizei und frage dort nach, was du noch anzeigen kannst, ausser dem von der Polizei schon bekannten und ob dies überhaupt einen Sinn hätte.

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    Antwort von pekole pekole

    Meinst du wirklich, dass er einbrechen wollte? Wenn du das nicht glaubst und ihn trotzdem wegen versuchten Einbruchs anzeigst, bist du auch kein angenehmer Zeitgenosse.

    Kommentar von Hausknecht Hausknecht

    Entschuldigung, dass ich mich als ähnlicher Zeitgenosse aufrege, wenn mir eine Fensterscheibe eingeschlagen wird. Mal ein Fenster einklopfen macht man ja nur mal so im vorbei gehen.

    Kommentar von pekole pekolepekole

    Dass du dich aufregst und ärgerst, ist ja ok. Aber du glaubst ja, er verdient eine größere Strafe als die Wiedergutmachung des materiellen Schadens. Dazu ist dir das Mittel recht, ihm zu unterstellen, er wollte einbrechen. Das finde ich nicht richtig.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Sachbeschädigung kannst Du auf jeden Falle anzeigen.

    Versuchten Einbruch würdest Du nicht nachweisen können - und es liefe dann eh auf Sachbeschädigung hinaus.

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    Antwort von ullagio ullagio

    Kann Dir nur die Versicherung helfen

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    Antwort von pb1791 pb1791

    Sachbeschädigung....den Einbruch(sversuch) kannst du ja nicht nachweisen

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