Vor 2 monaten hatte ich eine auktion bei ebay erfolgreich gestartet. Der artikel wurde verkauft. Ich habe das Päckchen!!! nach zahlungseingang auf seinen weg geschickt. Leider ist es angeblich beim empfänger nie angekommen. Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei erhalten das der typ mich wegen betruges angezeigt hat, weil er diesen artikel nicht erhalten hat. Das päckchen ist bei mir nie zurück gekommen und nachforschungen kann man nur bei paketen anstellen soweit ich weiß, dies war allerings ein unversichertes päckchen, womit er auch vertraut war. in meine auktion habe ich rein geschreiben , keine gewährleistung für auf dem postweg verloren gegangene dinge. ist er im recht obwohl ich 100% das päckchen versendet habe. ich kann doch nichts dafür, das die post schludert oder das der kerl mir eventuell ne falsche adresse gibt. Ich vermute sogar das er das päckchen erhalten hat und eventuell nur schadensersatz rausholen will. Übrigends bei der war handelt es sich um einen betrag von 10 euro. Wer ist im recht?
Anzeige wegen eines nicht erhaltenen Artikels bei Ebay?
Antworten (7)
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Isa86cIsa86c
Da Du ja daraufhin gewießen hast das es unversichert ist, und Du Privatverkäufer bist kann Dir garnichts passieren...! Die Anzeige wegen Betrug wird sowieso fallen gelassen, weil der Warenwert einfach zu geringfügig ist! Ich selbst hab auch mal eine Anzeige wegen eines nicht erhaltenen Artikels gemacht, raus kam das gegen den Angezeigten nichts vorlag und die Anzeige wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird! Eine direkte Quittung bekommt man bei der Post nie, nur einen Beleg das man einen Brief oder ein Päckchen im Wert von so und soviel versendet hat! Wenn Du dein Paket versichert verschickst, hast Du natürlich den Nachweis es 100% verschickt zu haben, aber so kannst Du es nicht wirklich beweisen! Außerdem denke ich nicht das da noch mehr auf Dich zukommt (Anwalt etc) denn ein Warenwert bis 300,- Euro bedeutet das er beim Anwalt schon ca 50 Euro vorlegen muss wenn er weitere Schritte gegen Dich einleiten würde! Ich würde auch in keinem Fall die 10,- Euro zurück überweisen, denn Du hast eindeutig daraufhin gewießen das du keine Gewährleistung für auf dem postweg verloren gegangenen Artikel übernimmst! Er wusste das und hätte auch nach einem versichertem Versand fragen können!
MAch dir keine Sorgen - da passiert nichts! ;)
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3Antwort von
erweherweh
Schwer zu sagen. Grundsätzlich gilt, das der Versender haften muß, wenn er unversichert verschickt. Ob Du das mit Deiner Klausel ausschließen konntest weiß ich nicht.
Bei 10€ wird der Fall vermutlich niedergeschlagen, wg Nichtigkeit. Haften tust Du aber vermtl trotzdem. Überweis ihm die 10€ zurück, ist zwar ärgerlich, aber der einfachste Weg.
Und verschick in Zukunft mit Hermes, da ist immer versichert und die finden ihre Packete auch wieder.
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1Antwort von
sheela2011sheela2011
Du musst doch einen Beleg von der Post bekommen haben dass Du das Paket abgeschickt hat, ich hoffe Du hast den aufbewahrt, damit bist Du aus dem Schneider.
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1Antwort von
sunrise79sunrise79
hast du denn keine Quttung von der Post mehr? Mit der könntest du beweisen das du das Paket losgeschickt hast. Dann wäre es halt verloren gegangen, da aber unversicherter Versand, dann wärst du raus. Wegen 10€ ne Anzeige kann ich mir fast nicht vorstellen
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vitessavitessa
Bei Kauf von privat trägt immer der Käufer das Versandrisiko, von daher ist es Schwachsinn, eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
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0Antwort von
woherdenn Wie schon oben gesagt ist der Gefahrenübergang bei der Übergabe an die Post und der ist in der Regel nicht nachweisbar (habt Ihr schon mal versucht, bei der Post eine Quittung für ein Päckchen zu bekommen? Ich schon: geht nicht! Ihr bekommt eine Quittung für das Porto, aber an wen Ihr das Päckchen geschickt habt weiß ja keiner.)
Also steht Aussage gegen Aussage und wenn das vorher so ausgemacht war....
Inzwischen versende ich bei ebay nur noch als Paket, da habe ich einen Nachweis. Ob Du die 10 € zurückzahlst kommt auf Deine bisherigen Bewertungen und damit auf Deine Glaubwürdigkeit an.
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lennepanzerlennepanzer
Denke wenn Du nicht nachweisen kannst, den Artikel wirklich versendet zu haben, wirst du erstmal der Dumme sein.Hattest Du vielleicht Zeugen, ne Quittung oder ähnliches über die Aufgabe??in der Regel werden solche Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, allerdings ist die Staatsanwaltschaft sehr sensibel dies bezüglich geworden, weil leider sehr viel Schindluder im Net getrieben wird.Hast Du vielleicht die Möglichkeit den Empfänger zu entschädigen?? Zur Not würde ich die 10 € zurück überweisen, denke Du sparst Dir viel Nerven und evtl.auch Geld ;-)
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Falsch: Gefahrenübergang ist ab übergabe Post, Warenschulden sind Hol-Schulden ausser es wurde anders Vereinbart. Daher muss er eig. nachweisen das du es nicht Abgeschickt hast und nicht du (natürlich erleichtert eine Quittung die Sache ungemein).
Ich glaube Du irrst Dich. Lies mal bei eBay nach, auch da steht es irgendwo, Tipps für Verkäufer oder ähnlich.