Den meisten Antworten hier ist trotz eines wahren Teils dennoch zu widersprechen.
§111 OWi - Falsche Namensangabe.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
Im "Tag seiner Geburt" ist die Altersangabe mit eingeschlossen.
Macht bist zu 500 Euro Bußgeld.
Wahr ist, es gibt keine rechtliche Schranke, wie lange jemand draußen sein darf.
ABER:
Die Polizei handelt in pflichtgemäßen Ermessen, wenn sie annimmt, dass zu gewissen Uhrzeiten "normalerweise" Minderjährige sich nicht mehr mit Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten draußen herumtreiben sollten.
Also kann der Verdacht, dass der Knacht von Zuhause ausgebüchst ist, nicht ganz von der Hand gewiesen werden.
Also packt man den Jugendlichen ein und fährt ihn zu Mami/Papi und fragt die. Wenn das ok war, dann ist ja alles gut, dann war die Heimfahrt umsonst und bequem, zudem warm um diese Jahreszeit, wenn nicht, dann war die Maßnahme auch ok, in beiden Fällen geht die Polizei wieder und es passiert nichts weiter.
Mit einem 17 Jahre alten Mitbürger jedoch so ein Terz zu machen, ist schon fragwürdig, wenn nicht andere Gründe hinzukommen, dass der Knecht vor Ort nicht gut tut, zu laut war, angeheitert, etc.
Sowas macht man im Allgemeinen mit 12 bis 15-Jährigen, die man um diese nachtschlafende Zeit um die Häuser ziehend antrifft, was jedoch nichts mit der rechtmäßigkeit der Maßnahme zu tun hat, sondern eher mit Augenmaß.
Aber die falsche Altersangabe kann teuer werden.
Ich denke nicht, dass sich der Minderjährige in dem geschilderten Fall erfolgreich darauf berufen könnte, er habe fahrlässig nicht erkannt, dass die Polizisten zuständig seien. Deshalb ist mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro zu rechnen - allerdings wird es im vorliegenden Fall sicher nicht so hoch ausfallen, zumal der "Irrtum" ja noch korrigiert wurde ... :-)