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Anzeige wegen einer Lüge? Ordnungswidrigkeit?Strafe?Bußgeld?

Frage von lerka lerka

Hallo, ich hätte da eine kleine Frage :). Wenn jemand wegen seiner Alters lügt, bekommt man dann sofort eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit, müsste da nicht zuerst eine Verwarnung kommen? Die Person war nach 12 Uhr draußen mit 17 Jahren, hat dann den Polizisten gesagt, sie seie schon 18 (hat damit dann ja gelogen und als es knapp wurde, gab sie zu sie ist 17).Sie wurde dann von den Polizisten nach Hause gefahren, weckte ihre Eltern und obwohl die Eltern wussten, dass sie draußen war(war ja in Begleitung eines Volljährigens), kommt dann trotzdem eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit? Allen erstens dass ist doch.....

Ach und dürfen die Polizisten einfach so ins Haus gehen, auch wenn es nur der Flur ist?Die Eltern müssen doch zuerst sagen, dass sie herein treten dürfen oder nicht?

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Antworten (10)

  • 2
    Antwort von fastlink fastlink

    Den meisten Antworten hier ist trotz eines wahren Teils dennoch zu widersprechen.

    §111 OWi - Falsche Namensangabe.

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

    Im "Tag seiner Geburt" ist die Altersangabe mit eingeschlossen.

    Macht bist zu 500 Euro Bußgeld.

    Wahr ist, es gibt keine rechtliche Schranke, wie lange jemand draußen sein darf.

    ABER:

    Die Polizei handelt in pflichtgemäßen Ermessen, wenn sie annimmt, dass zu gewissen Uhrzeiten "normalerweise" Minderjährige sich nicht mehr mit Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten draußen herumtreiben sollten.

    Also kann der Verdacht, dass der Knacht von Zuhause ausgebüchst ist, nicht ganz von der Hand gewiesen werden.

    Also packt man den Jugendlichen ein und fährt ihn zu Mami/Papi und fragt die. Wenn das ok war, dann ist ja alles gut, dann war die Heimfahrt umsonst und bequem, zudem warm um diese Jahreszeit, wenn nicht, dann war die Maßnahme auch ok, in beiden Fällen geht die Polizei wieder und es passiert nichts weiter.

    Mit einem 17 Jahre alten Mitbürger jedoch so ein Terz zu machen, ist schon fragwürdig, wenn nicht andere Gründe hinzukommen, dass der Knecht vor Ort nicht gut tut, zu laut war, angeheitert, etc.

    Sowas macht man im Allgemeinen mit 12 bis 15-Jährigen, die man um diese nachtschlafende Zeit um die Häuser ziehend antrifft, was jedoch nichts mit der rechtmäßigkeit der Maßnahme zu tun hat, sondern eher mit Augenmaß.

    Aber die falsche Altersangabe kann teuer werden.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Macht bist zu 500 Euro Bußgeld

    Ich denke nicht, dass sich der Minderjährige in dem geschilderten Fall erfolgreich darauf berufen könnte, er habe fahrlässig nicht erkannt, dass die Polizisten zuständig seien. Deshalb ist mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro zu rechnen - allerdings wird es im vorliegenden Fall sicher nicht so hoch ausfallen, zumal der "Irrtum" ja noch korrigiert wurde ... :-)

    Kommentar von lerka lerka

    Hallo

    Und danke für die Antwort. Nun liegt eine Vorladung gegen den Jugendlichen vor. Im Brief steht geschrieben:" Sehr geehrte Frau Mustername, gegen Ihr Musterkind **** wird ein Ermittlungsverfahren aus folgendem Grund geführt:

    §111 OWiG, Falsche Namensangabe Nach § 163a Strafprozessordnung ist die Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, die vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, zu Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen und zur Entlastung einzelne Beweiserhebung zu beantragen. Aus diesem Grund bitte ich Ihr Musterkind

    am ...... der oben genannten Dienststelle aufzusuchen

    So meine Frage nun lautet, wie soll man sich denn nun bei dieser Vorladung "verteidigen"?Man hat gelogen, es zu gegeben und dann?

    Der jugendliche hat unter Angst gelogen? Sollte man das unaufgeforderte Betreten der Beamten ins Haus erwähnen? Oder kommt das noch schlechter rüber?

    Danke für Eure Antworten :-)

  • 2
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Witzigerweise hat sich die Polizei in diesem Fall zuerst falsch verhalten! Denn kein einziges deutsches Gesetz regelt, wie lange ein Minderjähriger "draußen" sein darf! Aber diese Tatsache scheint nicht einmal jedem Polizeibeamten bekannt zu sein...

    Das verbale "Belügen" der Polizei ist in diesem Fall belanglos, schließlich hat die Polizei umfangreiche Möglichkeiten, das Alter zu überprüfen.

    Das unaufgeforderte Betreten einer Wohnung stellt ganz streng genommen sogar einen Hausfriedensbruch dar. Von "Gefahr im Verzug" konnte man in diesem Fall kaum ausgehen!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das verbale "Belügen" der Polizei ist in diesem Fall belanglos, schließlich hat die Polizei umfangreiche Möglichkeiten, das Alter zu überprüfen.

    Nein, siehe § 111 OWiG.

    Wer der Polizei die dort genannten Daten falsch oder gar nicht nennt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt bis zu 1000 Euro, wird aber bei einem Minderjährigen, wenn überhaupt, ganz sicher nicht so hoch angesetzt.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Naja, immerhin hat sich die Polizei auch nicht ganz korrekt verhalten, also soll sie nicht so einen Wind machen. Zumal sie das Wort "fast" wohl überhört haben muss... Ich gehe schlimmstenfalls von einer Verwarnung aus, wenn überhaupt etwas kommt.

  • 2
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Du darfst nachts so lange draußen bleiben, wie Deine Eltern es erlauben.

    Du bekommst keine Anzeige, aber hoffentlich von Deinen Eltern ein paar hinter die Löffel.

    Ach und dürfen die Polizisten einfach so ins Haus gehen, auch wenn es nur der Flur ist?Die Eltern müssen doch zuerst sagen, dass sie herein treten dürfen oder nicht?>

    Das ist eine lächerliche Frage.

    Kommentar von lerka lerka

    Es geht ja darum, ob man eine Anzeige kriegt, weil man wegen des Alters gelogen hat?

    Darf man mit 17 so lange draußen bleiben, wie es die Eltern erlauben?

    Da haben die Beamten aber was ganz anderes erzählt.

    Kommentar von lerka lerka

    Und danke für die Antwort :-)

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Was haben die Beamten denn erzählt?

    Kommentar von lerka lerka

    Die haben gesagt, dass man wegen der Lüge des Alters eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit kriegt.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Völliger Mumpitz ohne jede Rechtsgrundlage! Da müsste ja jeder angetrunkene Autofahrer deswegen eine zusätzliche Anzeige bekommen wenn er bei einer Kontrolle behauptet, keinen Alkohol getrunken zu haben. Ist aber nicht so...

  • 1
    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Es ist nicht Strafbar die Polizei an zu lügen.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    man muss ich nicht äußern, aber wenn man es tut, muss das der Wahrheit entsprechen.

    Kommentar von ToffeCaramel ToffeCaramelToffeCaramel

    Auch dann musst du bei der Polizei nicht die Wahrheit sagen. Das gilt erst bei Gericht

    Kommentar von Spenny448 Spenny448Spenny448

    Richtig!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Es ist nicht Strafbar die Polizei an zu lügen.

    Strafbar ist es nicht, aber ordnungswidrig kann es sein und daher kann eine Geldbuße festgesetzt werden.

    Über folgende Daten muss man gemäß § 111 OWiG einem zuständigen Amtsträger korrekte Angaben machen:

    • Vor-, Familien- oder Geburtsnamen,

    • Ort und Tag der Geburt,

    • Familienstand

    • Beruf

    • Wohnort, Wohnung

    • Staatsangehörigkeit

    Beim Rest darf man allerdings tatsächlich ungestraft und unbebußt die Unwahrheit sagen.

  • 0
    Antwort von JotEs JotEs

    Ich denke, dass da nichts nachkommen wird, denn:

    1 ) durftest du dich draußen aufhalten,

    2) hast du deinen "Irrtum" bzgl. deines Alters ja noch korrigiert.

    3) hat die Polizei wirklich besseres zu tun, als einen Minderjährigen wegen § 111 OWiG anzuzeigen, weil er zunächst ein falsches Alter genannt hat.

  • 0
    Antwort von kernstel kernstel

    Man sollte sich nicht gleich wegen so einer Kleinigkeit in die Hose machen.Die Polizisten sind nur auf den Flur gegangen um nicht noch mer Aufsehenzu machen.Wenn keine Trunkenheit im Spiel wahr ,ist alles in Ortnung.

  • 0
    Antwort von stinkenderFurz stinkenderFurz

    Also ich denke nicht das sie jetzt eine Anzeige bekommt das wäre ja lächerlich. Sie war ja auch nicht allein. Allerdings darf die Polizei nicht einfach in die Wohnung rein. Man muss niemanden in die Wohnung lassen auch nicht die Polizei, ausser sie haben einen "Durchsuchungsbefehl" oder es besteht "Gefahr in Verzug". Aber dann dürfen sie mit allen MItteln die Wohnung betreten. Die meisten Leute wissen sowas aber nicht... Vermutlich kommen die deswegen auch meistens gleich rein ohne zu fragen. Es traut sich eh keiner da rumzumotzen xD

  • 0
    Antwort von ToffeCaramel ToffeCaramel

    Du bekommst keine Anzeige auch nicht wegen der Lüge, nur deine Eltern können wegen Aufsichtssverletzung ärger bekommen.

    Da kann es passieren, dass die Polizei das Jugendamt informiert, wenn du ohne Sorgeberechtigten Nachts auf der Straße angetroffen wirst. Ein Volljähriger ist nicht automatisch Sorgeberechtigt.

    Und wegen des Betreten des Flures, wolltest du lieber, dass alles im Treppenhaus besprochen wird? Die Nachbarn freut soetwas immer sehr mitten in der Nacht

  • 0
    Antwort von alphonso alphonso

    du könntest dem Staatsanwalt einen Deal vorschlagen: Du verzichtest auf die Anklage gegen die Polizei wegen Hausfriedensbruch und dafür wird des Verfahren gegen dich wegen Polizistenbeschwindelung eingestellt.

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    Antwort von DonPaolo DonPaolo

    Eigentlich steht das unter Strafe soweit mir das bekannt ist.

    Zumindest, wenn man in eine Disco etc. will.

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