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Anzeige wegen Eier werfen?

gefragt von weldel2 am 31.10.2009 um 22:06 Uhr

Unser Nachbar wurde grad mit einem Ei beworfen. Kann man da eigentlich den Täter anzeigen?

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Eier x 594

augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 31. Oktober 2009 22:07
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Ja, Sachbeschädigung und Beleidigung. Das macht ein erzogener Mensch nicht.


mikrokosmos
beantwortet von mikrokosmos am 31. Oktober 2009 22:07
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Man kann schon wegen viel weniger Anzeige erstatten.

Kommentar von 31103e914b9960e4fe9d0fe2b8ec29c3smalliwanthelp am 31. Oktober 2009 22:07

wie meinst du das?

Kommentar von 6be3f6a35ebae1abfd4eeae612ccc564smallmikrokosmos am 31. Oktober 2009 22:08

Es reicht ja schon, wenn jemand einen als A...loch tituliert.


Realito
beantwortet von Realito am 31. Oktober 2009 22:23
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der Täter wird sicherlich nur verwarnt oder kriegt eine Bewährungsstrafe.


patateman
beantwortet von patateman am 31. Oktober 2009 22:15
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wieviel kostet ein ei in deutschland eigentlich?- es ist immerhin ein nahrungsmittel,das sich einige menschen -sogar in deutschland- nicht jeden tag leisten können, damit spielt man nicht, aber die verschwendung wird genauso wie das halloween ( auf amerikanisch )gerne aus den usa kopiert.


Kermit4S
beantwortet von Kermit4S am 31. Oktober 2009 22:13
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War es wenigstens ein faules Ei? grins

Kommentar von weldel2 am 31. Oktober 2009 22:13

Weiß nicht. Mein Nachbar war der Opfer^^


TomiToma
beantwortet von TomiToma am 31. Oktober 2009 22:11
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ja klar sachbeschädigung


anonym
beantwortet von weldel2 am 31. Oktober 2009 22:10
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Ich hab Angst. Habe keine Süssigkeiten. Ich muss die Türe absperren, ansonsten werde ich auch ein Ei Opfer


anonym
beantwortet von schlasah am 31. Oktober 2009 22:09
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Zieh Dich schon mal warm an.


koofenix
beantwortet von koofenix am 31. Oktober 2009 22:08
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sicher. ist eine tätlichkeit. wenn das ei bei einem treffer zerbricht, sind die klamotten reif für die reinigung. bleibt es ganz tut es weh. (sachbeschädigung / körperverletzung)


klarakarlson
beantwortet von klarakarlson am 31. Oktober 2009 22:08
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Wenn er wirklich wegen solch einem Kinderstreich zu Helloween,die deutschen Gerichte beschäftigen muß,bitte-schön...Warum hat er nix Süßes rausgerückt??


anonym
beantwortet von Lousyl am 31. Oktober 2009 22:07
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ja sicher kann man das ,nur ob es was bringt ,steht auf einem anderen blatt


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 31. Oktober 2009 22:07
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ja klar


iwanthelp
beantwortet von iwanthelp am 31. Oktober 2009 22:07
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Ja, ich glaube schon...


anonym
beantwortet von leaim am 31. Oktober 2009 22:06
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da es vermutlich kinder waren nicht

Kommentar von 6be3f6a35ebae1abfd4eeae612ccc564smallmikrokosmos am 31. Oktober 2009 22:07

doch, gegen die Eltern.


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