Unser Nachbar wurde grad mit einem Ei beworfen. Kann man da eigentlich den Täter anzeigen?

Ja, Sachbeschädigung und Beleidigung. Das macht ein erzogener Mensch nicht.

Man kann schon wegen viel weniger Anzeige erstatten.
iwanthelp am 31. Oktober 2009 22:07 wie meinst du das?
mikrokosmos am 31. Oktober 2009 22:08 Es reicht ja schon, wenn jemand einen als A...loch tituliert.

der Täter wird sicherlich nur verwarnt oder kriegt eine Bewährungsstrafe.

wieviel kostet ein ei in deutschland eigentlich?- es ist immerhin ein nahrungsmittel,das sich einige menschen -sogar in deutschland- nicht jeden tag leisten können, damit spielt man nicht, aber die verschwendung wird genauso wie das halloween ( auf amerikanisch )gerne aus den usa kopiert.

War es wenigstens ein faules Ei? grins
Weiß nicht. Mein Nachbar war der Opfer^^
Ich hab Angst. Habe keine Süssigkeiten. Ich muss die Türe absperren, ansonsten werde ich auch ein Ei Opfer

sicher. ist eine tätlichkeit. wenn das ei bei einem treffer zerbricht, sind die klamotten reif für die reinigung. bleibt es ganz tut es weh. (sachbeschädigung / körperverletzung)

Wenn er wirklich wegen solch einem Kinderstreich zu Helloween,die deutschen Gerichte beschäftigen muß,bitte-schön...Warum hat er nix Süßes rausgerückt??
ja sicher kann man das ,nur ob es was bringt ,steht auf einem anderen blatt
da es vermutlich kinder waren nicht
mikrokosmos am 31. Oktober 2009 22:07 doch, gegen die Eltern.