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Anzeige wegen Drohung und Beleidigung etc. ?

Frage von Nuadu Nuadu

Halli Hallo, 

 

ich 16 Jahre, wurde heute von einem Erwachsenen stark beschimpft: " Du Hu**nsohn, du kleiner Wichs*r, ich bring dich um, wenn ich dich das nächste mal sehe, mach ich dich kaputt"..


Nun ist meine Frage, ob ich diesen anzeigen darf/ kann ? 


MfG

Nuadu

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Abby0905 Abby0905

    Selbstverständlich kannst du ihn anzeigen. Die Beleidigung wird sogar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft laut § 185 StGB

     

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    Antwort von Sabazius25 Sabazius25
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    Antwort von Revial Revial

    das darfst du nicht nur anzeigen, das solltest du auch! das ist schwehre beleidigung und drohung! für jugendliche gelten schließlich die selben grundrechte wie erwachsene!

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    Antwort von Schpeidermann Schpeidermann

    Könntest du..Nur ist die Frage was es bringt?Ein Erwachsener der sich so verhält lernt eh nicht mehr dazu..Sehrwahrscheinlich juckt es ihn nicht mal

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    Antwort von flupsi flupsi

    natürlich! aber.. was hast du denn gemacht?

    Kommentar von Nuadu NuaduNuadu

    Lange Geschichte, 

    im Wendehammer in unserer Straße (Spielstraße) ist halt deren Wohnung. Davor ist so eine Mauer, wo ich und ein Freund mit dem Fußball gegengespielt haben. Dann kam deren Frau mit dem Auto in der Spieltraße, wo normal Schritttempo ist, mit ca. 60 angerast und hält 1 m. vor meinem Freund und hupt. Provokanter weise setzt diese dann das Auto genau vor die Mauer, wo noch nicht einmal ein Parkplatz ist. Dann bin ich zu denen Klingeln gegangen und hab gesagt .: Sie solle das Auto bitte wegsetzten. Sie ist mir dann Frech gekommen und ich bin natürlich auch frech geworden. Aber ich habe nie eine direkte Beleidigun benutz.

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    Antwort von andybc andybc

    Wozu?? Ich glaube du hast andere auch schon beleidigt und wurdest nicht angezeigt! In der Regel geht das natürlich schon aber Sinnvoller ist es der Person aus dem Weg zu gehen!

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    Antwort von holgerholger holgerholger

    Klar. Zeugen wären aber hilfreich.

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    Antwort von Jouten Jouten

    Natürlich darfst du das. Hast du Zeugen?

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    Antwort von ElNinjo70 ElNinjo70

    und was hattest du vorher gemacht daß er dich so beschimpfte?

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