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Anzeige wegen Drohung, Erpressung, Beleidigung und Unterstellung sinnvoll?

Frage von Bublique Bublique

Es geht um meine Cousine. Anfang Juli hat sie meinen Mann und mich kurzfristig in den Urlaub nach Marokko eingeladen. Es kostete 1200,- für mich und meinen Schatz zusammen. Sie meinte aber, dass wir ihr das Geld dann zurückzahlen sollen, wenn unsere finanziele Situation es zulässt, 20-30 Euro im Monat (waren damals beide Azubis). Im Urlaub hatten wir einen risigen Streit, weil sie beim Rückflug nicht am Fenster sitzen durfte, sondern ich den Platz laut Ticket hatte. Danach hat sie mich 3 Stunden lang zusammengeschnautz und beleidigt. Ganz wichtig: ich war im 2,5 Monat schwanger, sie wusste es. In ein Paar Tagen, erfuhr ich von meiner Ärztin, dass das Embrio tot war, laut Arzt passierte es "vor ein Paar Tagen" - also "zufällig" am Tag des Streites. Zur Zeit bin ich auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, mein Schatz hat eine neue Ausbildung und durch die ganze Umstellung (ALG, Bafög, Kindergled) dauert es schon ziemlich lange mit dem Geld. Gestern kam eine lange SMS von ihr. Sie beleidigte mich mit schlimmsten Ausdrücken, unterstellte mir, ich würde über sie Lügen erzählen und dass ich Ende November, egal wie, 200,- Euro an sie überweisen muss, sonst schlägt sie mich für das alles genannt zusammen. Mein Mann meint, wir sollten eine Anzeige erstellen, damit sie sich ein wenig zurückhält. Ich fühle mich bedroht, denn ich kenne sie gut. Würde das ganze Sinn machen?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Die Bekannte hat sich vermutlich wegen Beleidigung und versuchter Nötigung strafbar gemacht. Eine Strafanzeige ist hier in jedem Fall sinnvoll und wird vermutlich auch nicht mit einer Einstellung, sondern mit einer Strafe durch das Gericht enden.

    Das mit dem Kind halte ich mit meinen medizinischen Laienkenntnissen sowieso für Zufall, würde aber im Strafrecht sowieso keine Rolle spielen, wenn keine direkte, physische Gewalteinwirkung stattgefunden hat.

    Der Tatbestand der Bedrohung ist hier übrigens nicht erfüllt (nur in Verbindung mit dem Geld ist es eine versuchte Nötigung), weil sie hierfür damit hätte drohen müssen, daß sie Dich umringt (Drohung mit einem Verbrechen, nicht mit einem Vergehen).

    Kommentar von Bublique Bublique

    Dass es Ihre schuld ist, habe ich ihr nie gesagt. Es ist auch nicht nachgewiesen (können ja viele Gründe sein). Und trotzdem glaube ich, dass der Streit mehr oder weniger einen Enfluss hatte. Mit der Fehlgeburt wollte ich nur ihre Einstellung beschreiben. Sie schreckt wirklich von nichts ab.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Wie dem auch sei - für eine Anzeige spielt es jedenfalls keine Rolle und das wolltest Du ja wissen.

    Kommentar von Bublique Bublique

    Ich, dass es keine Rolle spielen würde. Mit der Fehlgeburt wollte ich nur ihre Einstellung beschreiben. Sie schreckt wirklich von nichts ab.

  • 3
    Antwort von Bluetenblatt Bluetenblatt

    das embryo ist hundertpro nicht an den folgen der beleidigung gestorben .. wenn dann wahrscheinlich als folge des fluges insgesamt .. oder aber einfach so als fehlgeburt im ersten schwangerschaftsdrittel.. passiert ja öfter...es gibt nicht umsonst den rat der ärzte das man flugreisen im erststadium einer schwangerschaft unterlassen sollte ... eine anzeige bringt nichts .,. am ende wirst du nur gefragt " wieso flogen sie in den urlaub?"

    Kommentar von BabyShay BabyShayBabyShay

    sehr gute antwort!

    Kommentar von Bublique Bublique

    Natürlich sind die Beleidigungen keine Folge, aber der Stress, denn ich hatte. Ich habe eigentlich keine Probleme mit dem Schlaf, doch nach dem Streit konnte ich 2 Nächte lang kaum schlafen. Vor dem Urlaub hatte ich einen Gespräch mit meiner Ärztin, sie meinte, der Flug und das andere Klima ist kein Problem.

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    Antwort von michi89 michi89

    offensichtlich gibst du ihr die schuld an deiner fehlgeburt (vor ein paar tagen ist ein sehr dehbarer begriff) und mit dieser emotion auch nur irgendetwas zu tun finde ich mehr als bedenklich!!! mach dir erstmal klar das niemand etwas für deine fehlgeburt kann bevor du im eifer des gefechtes noch ihr die schuld dafür gibst, dann endet es richtig böse

    Kommentar von Bublique Bublique

    Der Streit war am Freitag, der Arztbesuch, gleich nächsten Montag (Juli 2010) - also eigentlich die Paar Tage (samstag und sonntag dazwischen)

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    ein paar tage heißt nicht automatisch 2, das kind kann genau so gut schon am mittwoch oder donnerstag, oder auch erst am sonntag verstorben sein, ihr die schuld in die schuhe zu schieben --- die denkbar schlechteste lösung

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    Antwort von fraise82 fraise82

    Hi,

    klar hat sie sich in eurem Urlaub nicht richtig verhalten, aber lastest du ihr etwa den Verlust deines Babys an?Vielleicht war es ja auch der Flug oder zuviel Aufregung wegen des Urlaubes. Es tut mir wirklich von Herzen Leid für dich, dass dir so etwas Schlimmes passiert ist, aber sie zu beschuldigen, find ich auch nicht gut.Dann könnte ich sogar ihre neuerliche Wut verstehen. Bitte nicht falsch verstehen;-)Lg

    Kommentar von Bublique Bublique

    Dass es Ihre schuld ist, habe ich ihr nie gesagt. Es ist auch nicht nachgewiesen (können ja viele Gründe sein). Und trotzdem glaube ich, dass der Streit mehr oder weniger einen Enfluss hatte. Mit der Fehlgeburt wollte ich nur ihre Einstellung beschreiben. Sie schreckt wirklich von nichts ab.

    Kommentar von fraise82 fraise82fraise82

    Dann habe ich dich falsch verstanden, das klang nämlich so. Ehrlich gesagt beschreibt es ihre Einstellung aber nicht besonders gut. Niemand plant ja, jemanden so zur Weißglut zu treiben, dass er das Kind verliert...? Finde diesbezüglich informativer, dass sie dir mit Schlägen droht. Das ist echt primitiv.

    Kommentar von Bublique Bublique

    Sie hat es vielleicht nicht geplant, aber sie hätte dran denken sollen. Da sie selbst nicht besonders glücklich ist (liebt ihren Mann nicht, hat sich aber an sein Geld gewöhnt - ihre eigenen Worte), kommt es mir manchmal vor, dass sie auch das Leben von anderen Menschen, die glücklich sind, zu zerstören versucht. Denn ich bin nicht die erste und auch nicht die letzte, mit der sie Probleme hat.

    Kommentar von fraise82 fraise82fraise82

    Möglich...Wenn sie sich bei ihren Problemen nicht helfen lassen will ist es wohl besser, nicht mehr allzu viel Kontakt zu ihr zu haben...

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    Antwort von soulsaver soulsaver

    Warum sitzt Ihr euch nicht einfach mal zusammen und redet darüber?

    Vielleicht könnt Ihr ja euch wieder vertragen.

    Kommentar von Bublique Bublique

    Sich mit ihr zusammensetzen hat keinen Sinn. Sie hat mir solche Sachen unterstellt, dass jemand, der mich nicht kennt, würde denken, ich bin die Täufels Tochter, im ernst. Sie veträgt keine Kritik. Entweder alles bejahen oder... Eine zweite Option gibt es nicht.

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    Antwort von Bublique Bublique

    Es geht jetzt gar nicht mehr um das Geld, aslo ich will mich davor nicht drücken. Das ist nicht meine Art. Das mit der Fehlgeburt - ich bin mir sicher, dass auch wenn es nicht der Auslöser war, aber dazu beigetragen hat.

    Sich mit ihr zusammensetzen hat keinen Sinn. Sie hat mir solche Sachen unterstellt, dass jemand, der mich nicht kennt, würde denken, ich bin die Täufels Tochter, im ernst. Sie veträgt keine Kritik. Entweder alles bejahen oder... Eine zweite Option gibt es nicht.

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    Antwort von thomasholger thomasholger

    Wenn Du die SMS noch hast, dann macht das sehr wohl Sinn, da man durch die Metadaten den Absender sehr leicht identifizieren kann. Geh damit zur Polizei und die macht den Rest. Allerdings weiß ich nicht, ob das nicht sogar den Staatsanwalt interessiert und der von sich aus eine Strafanzeige stellt. Dann hast Du nicht mehr in der Hand ob das Verfahren eingestellt oder fortgeführt wird. Mit anderen Worten überleg dir was Du tust. Wenn der Sachverhalt allerdings wirklich so ist, wie Du ihn schilderst, dann gibt es da allerdings nicht viel zu überlegen. Zeig sie an!

    Kommentar von Bublique Bublique

    Die SMS ist von gestern, ich habe sie noch.

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Vorliegend macht sowohl eine Anzeige als auch ggf. ein zivilrechtliches Vorgehen durchaus Sinn, Beweise sind ja vorhanden !

    Kommentar von Bublique Bublique

    Inwiefern sie aber relevant sind, kann ich nicht enschätzen...

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower

    Musst Du auch gar nicht, das ist Sache der Ermittlungsbehörden, gleiches gilt für die rechtliche Einordnung !

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    Antwort von WindowsNT WindowsNT

    ja, sonst könnte das alles noch schlimmer enden...

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    Antwort von jaundnu jaundnu

    nun,rechtlich gesehen ist die sms,in der sie dir droht,dich zusammenzuschlagen KEINE bedrohung. eine bedrohung findet statt,wenn kurz nach der aussage,die tat folgt. eine strafanzeige im eigentlichen sinn bringt da nichts,da kein öffentliches interesse besteht. die polizei wird zwar eine anzeige aufnehmen(wenn du glück hast),diese allerdings einstellen,aus den bereits genannten gründen(kein öffentliches intresse). die polizei wird dir raten,auf dem privatweg gegen dies person anzugehen,oder einen schiedsmann einzuschalten.

    Kommentar von thomasholger thomasholgerthomasholger

    Natürlich stellt die SMS eine Bedrohung dar.... auch im rechtlichen Sinne....

    Kommentar von thomasholger thomasholgerthomasholger

    Kommentar von jaundnu jaundnujaundnu

    @thomasholger:nein,es handelt sich nicht um den tatbestand der bedrohung. eine bedrohung lässt die tat unmittelbar danach geschehen. im fall der sms handelt es sich um eine drohung,welches rechtlich gesehen,ein völlig anderes ding ist. im volksmund auch nötigung genannt.

    Kommentar von jaundnu jaundnujaundnu

    zusatz:nicht expliziet formuliert:eine drohung ist eine drohung,wenn sie als ein mittel der nötigung eingesetzt wird und das war hier der fall.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

    § 241 Bedrohung.(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

    Da steht nix davon, daß eine Tat nach der Drohung zu folgen hätte. Nur, daß es sich um eine Drohung mit einem Verbrechen handeln muß.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Soooo ein Unsinn! Wenn man keine Ahnung hat, kann man doch einfach mal GAR nix schreiben^^

    Kommentar von thomasholger thomasholgerthomasholger

    Jawohl, Herr Professor der Rechtswissenschaften. Wie konnte ich nur an ihrer Allwissenheit zweifeln. Ich verneige mich ünterwürfigst vor ihrer Juresprodenz.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    @thomasholger: DICH meinte ich ja gar nicht^^ Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne is es aber trotzdem nicht ;-) Vgl. Vergehen / Verbrechen im Strafgesetzbuch.

    Kommentar von thomasholger thomasholgerthomasholger

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    Antwort von Faxer Faxer

    Also wenn Du meinst, sie könnte ihre Drohungen wirklich wahr machen, dann solltest Du schnellstens handeln. Aber die Sache mit dem Geld ist dann natürlich noch immer nicht vom Tisch.

    Kommentar von Bublique Bublique

    das würde sie machen, und wie.

    Kommentar von Faxer FaxerFaxer

    Ja, dann geh zur Polizei und schildere alles. Vermutlich werden sie nicht viel machen können, aber dokumentiert werden sollte es auf jeden Fall.

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    Antwort von fritzhund fritzhund

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    Antwort von Shany Shany

    SICHER UND WIEVIEL SINN DAS MACHT NIHT WARTEN HANDELN

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