1

Anzeige wegen drohung- lohnt es sich jemand anzuzeigen weil man bedroht wurde

Frage von AllesFroot AllesFroot

wenn man zb sagt "ich hau dich wenn du das nicht machst". Kann man dann die Person die das gesagt hat? Und was für eine Strafe bekommt die Person? Gibt auch eine Zeugin.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 3
    Antwort von Stan82 Stan82

    Ein solches Verhalten könnte allenfalls eine Nötigung (§ 240 StGB) darstellen. Selbstverständlich kann eine solche Tat angezeigt werden, die Ermittlungen würden aber, wenn es sich (wie ich aufgrund der Darstellung vermute) um eine Bagatelle handelt, aller Wahrscheinlichkeit eingestellt werden. Sollte dem nicht so sein, würde eine solche Tat laut Gesetz mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. Für eine weitere Eingrenzung einer möglichen Strafe mangelt es in der Fragestellung an den nötigen Informationen.

  • 3
    Antwort von tantehotti tantehotti

    anzeige kannst dus chon machen aber ich finde das ist kinderkram und die polizei hat besseres zutun,und es wird dabei auch nicht viel rum kommen denn sagen kann man viel.. der zeuge ist auch beeinflußbar:) klärt das doch erstmal unter euch in ruhe...

  • 2
    Antwort von Lene28 Lene28

    Du kannst es gerne Versuchen aber das wird nix bringen jemand wegen Beleidigung Anzuzeigen wird meist eingestellt!! Die Polizei hat auch wichtigers zu tun!!

    Kommentar von Stan82 Stan82Stan82

    Schade nur, dass es sich bei dem beschriebenen Verhalten um keine Beleidigung handelt.

  • 1
    Antwort von diroda diroda

    "ich hau dich wenn du das nicht machst" ist eine Nötigung.

  • 0
    Antwort von Realito Realito

    Das wird nichts nützen.

  • 0
    Antwort von kopyto kopyto

    soll mit der drohung eine handlung erzwungen werden, ist es dann wohl eher nötigung oder erpressung... anzeige würde ich nur machen wenns wirklich massiv und ernstgemeint ist...

  • 0
    Antwort von Dabbel Dabbel

    "ich hau dich wenn du das nicht machst"

    ist eine klare Nötigung und damit eine Straftat. Anzeigen kann man das durchaus bei jeder Polizeidienststelle. Wie alt ist denn der Täter?

  • 0
    Antwort von skl1313 skl1313

    Ich WÜRDE DAS ANZEIGEN. Denn wenn dann später wirklich etwas passiert, ist der Vorgang zumindest schon mal aktenkundig und du stehst besser da. Und pfeif drauf, ob die Polizei "bessereres" zu tun hat. Das "Bessere" ist ja eh meist nur "Blitzanlagen" aufstellen und Autofahrer nerven.

  • 0
    Antwort von Wenne Wenne

    Rein theoretisch könnte man da schon dagegen vorgehen. Praktisch sieht es aber so aus, dass eine solche Anzeige wohl 'unter den Tisch fällt', also nichts weiter unternommen wird.

    Da hätte unsere Polizei viel zu tun, wenn sie jeder Kleinigkeit nachgehen würde.

    Wie sonst auch üblich wird bei uns erst was unternommen, wenn 'das Kind schon im Brunnen liegt'.

    Sprich: Wenn bisher nur Worte gefallen sind, dann wird das nicht ernst genommen. Kam es dagegen schon zu Handgreiflichkeiten, dann schon eher. ;-)

  • 0
    Antwort von defragmentiert defragmentiert

    Wehre Dich erstmal wie ein Mann und konter in dem gleichen Ton, ich hau Dich wenn Du das nicht machst ist ja lächerlich. Sag ihm einfach, wenn Du das Echo verträgst dann trau Dich mal.. aber ich würds Dir nicht raten.

  • 0
    Antwort von DerLars88 DerLars88

    Da bekommt man keine Strafe. Bevor sich da jemand näher mit beschäftigt wird es fallen gelassen.

  • 0
    Antwort von amigo06 amigo06

    Wenn du Zeugen hast, könntest du es versuchen.

  • 0
    Antwort von schildi schildi

    keine Strafe , muss immer erst was passieren

    Kommentar von tantehotti tantehottitantehotti

    genau.. leider ist das so..

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.