Es geht um folgendes: Miriam hat damals das Fahrrad ihrer Mutter bei Joel ihrem Freund stehen lassen. Und sich dann von ihm getrennt, die Handynummer gewechselt und sich erst nach 3 Monaten wieder gemeldet. Inzwischen hat Joel das Fahrrad an Sascha verliehen & dieser hat es irgendwo abgestellt. Seitdem ist es nicht mehr aufzutreiben. Miriam behauptet das Fahrrad sei registriert und erwartet, falls dieses nicht aufzutreiben ist einen Geldbetrag von ca. 400 €, da es damals 800 DM kostete. Nun kommt noch hinzu das sie durch eine Anzeige wegen Diebstahls zu ihrem Ziel gelanden möchte! Nun meine Frage: Geht das `? Kann man in so einem Fall eine (effektive) Anzeige wegen Diebstahls stellen? Mit was für Konsequenzen haben Joel & Sascha denn dann zu rechnen ? Danke
Anzeige wegen Diebstahls bei freiwillig ausgeliehenem Fahrrad ?
Antworten (10)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DabbelDabbel
Was ist passiert?
Jemand lässt ein Fahrrad bei einem anderen stehen und kümmert sich Monate nicht mehr darum und ist auch sonst nicht erreichbar.
Der -unfreiwillige - Besitzer verleiht das Fahrrad an einen Dritten. Dieser lässt es irgendwo stehen und das Fahrrad ist weg.
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- hat der Fahrradeigentümer vielleicht das Eigentum an der Sache aufgegeben? Die Vermutung liegt zumindest nahe. Das Fahrrad wurde in den Besitz einer anderen Person ohne dessen Zutun gegeben und sich nciht mehr darum gekümmert. Hat der neue Besitzer eine Aufbewahrungs- oder Sorgfaltspflicht dem Eigentümer gegenüber?
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Nein, das hat er nicht. Er muss sich nicht durch Dritte die Verantwortung für eine Sache ohne seine Zustimmung aufbürden lassen.
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- Hat der Fahrradbesitzer eine Sache weggenommen (Wegnahme ist Tatbestandsmerkmal des Diebstahls)?
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Nein, eine Wegnahme ist nicht erfolgt, da sie sich bereits im Gewahrsam des Besitzers befand.
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- Käme ggf. Unterschlagung in Betracht?
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Nein, denn die Unterschlagung erfordert eine rechtswidrige Zueignung. Die ist m.E. nach aber nicht geschehen, denn aus den Umständen kann zweifelhaft sein - zumindest für Joel - dass der Fahrradeigentümer immer noch Eigentumsansprüche geltend machen will. Das Eigentum wurde aufgegeben. Wenn es Joel eng gesehen hätte, hätte er das Fahrrad schon nach einer angemessenen Wartefrist einfach wegwerfen können.
Überlege doch mal, irgendjemand stellt sein Fahrrad ab, kümmert sich über Monate nicht mehr darum und ist auch nicht erreichbar. Wieso erwartest du dann, dass derjenige das Fahrrad hegt und pflegt und vor unberechtigen Zugriffen schützt? Wenn man dir ungefragt ein Paket mit einer Ware zusendet in der Hoffnung, du bezahlst sie, hegst und pflegst du sie und schmeisst sie dann nicht irgendwann mal weg, weil sie dir im Weg steht?
Sicher könnte man eine Anzeige erstatten und auch Schadensersatz fordern, allerdings sind die Erfolgsaussichten gleich Null.
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1Antwort von
Jana1983 Naja, ich sehe hier schon eine Unterschlagung denn durch das Verleihen des Rades suggeriert der Verleiher ja gerade, dass er dies darf - er soielt sich als Eigentümer auf. Dann wären wir schon im Bereich eines strafrechtlichen Diebstahls.
Viel interessanter ist allerdings wie es zivilrechtlich aussieht. Denn man muss bedenken, dass das Rad, wenn es noch in DM-Zeiten wie augenscheinlich gekauft wurde garantiert keinen Zeitwert mehr von 400 € hat; ich tippe eher auf 50 €. Und bei einem solchen Betrag ist ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht mehr gegebn und man müste den Privatklageweg beschreiten. Was der Dame ja aber auch nicht hilft, denn sie möchte ja einen Schadensersatz geltend mach. Also: Zivilrecht!
Tja, und hier käme schon ein ANspruch gem. §§ 989, 990 BGB in Betracht, denn ihr Exfreund wusste ja, dass das Rad nicht ihm gehört und die Dame gegen ihn einen ANspruch auf Herausgabe des Besitzes aufgrund ihrer Eigentümerstellung gem. 985 BGB hat. DUrch das Verleihen und der damit einhergehende Verlust hat sie nunmehr einen ANspruch auf Schadensersatz iH des Zeitwertes. Interessant wäre es noch zu wissen, ob der Entleiher vo dem Eigentum der Dame wusste.
Um die Frage zu beantworten: mit der Anzeige kommt sie nicht weit. Mit dem zivilrechtlichen Schadensersatz eigentlich auch nicht, wenn der Exfreund nicht zahlen wird. Denn dann müsste sie entweder per Mahnbescheid (lohnt sich aber nicht, enn er par tout nicht zahlen will) oder per Klage gegen ihn vorgehen. Allerdings beträgt bis zu einem Streitwert vo 300 € die einfache Gerichtsgebühr 25 € und vor Gericht ist zunächst immer die dreifache Gebühr in einem solchen Verfahren angesetzt. Also 75 €...
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1Antwort von
Fragant007Fragant007
Wenn Miriam so blöde war und das Fahrrad dort vergessen hat und rumgezickt hat, weil Schluss war, dann sind Joel und Sascha doch nicht schuld für Miriams Blödheit!
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Diebstahl scheidet hier aus, da hierfür eine Wegnahme erforderlich ist. Miriam hat das Fahrrad aber stehen lassen, es wurde ihr nicht weggenommen. Möglich wäre hier alledings eine Unterschlagung, wenn Joel vor hatte, das Fahrrad für sich oder Sascha zu behalten. Ich würde hier eine Strafbarkeit durchaus bejahen, denn Joel hatte keine Berechtigung, das Fahrrad weiter zu geben.
Sascha und Joel hätten dann mit einem Strafverfahren zu rechnen. Bei der Schadenshöhe ist es gut möglich, daß es auch ohne vorherige strafrechtliche Auffälligkeiten zu einer Gerichtsverhandlung und der Verhängung von einige Sozialstunden kommt (wenn noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist).
In jedem Fall hat Miriam einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Joel auf Herausgabe des Fahrrades oder Schadenersatz. Daß das Fahrrad bei Sascha gelandet ist, braucht Miriam dabei nicht zu interessieren. Joel hätte eben nur widerrum einen Herausgabe- bzw. Schadenersatzanspruch gegen Sascha.
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1Antwort von
Phoenix29Phoenix29
Sie ist selber schuld wenn sie das Fahrrad ihrer Mutter dort hat stehen lassen und sich nicht mehr meldet.
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1Antwort von
ZyogenZyogen
Da Miriam sich das Rad von ihrer Mutter, also der Besitzerin, ausgeliehen hat, ist sie auch in vollem Umfang dafür verantwortlich. Eine Strafanzeige innerhalb der Familie halte ich für keine besonders gute Idee, Mutter und Tochter sollten das unter sich ausmachen.
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1Antwort von
SchuhuSchuhu
Nein, Diebstahl ist es wohl nicht, denn das Fahrrad ist ja nicht gestohlen worden. Möglicherweise kann eine Anzeige wegen Unterschlagung in Erwäfgung gezogen werden. Aber ob das was bringt? Miriam sollte das Ganze vergessen und bei der nächsten Trennung ihre Wertsachen nicht einfach zurücklassen.
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kugelgunde wird vermutlich schwer das alles zu beweisen. aber joel hätte nicht sachen die ihm nicht gehören einfach so verleihen können.
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1Antwort von
benn83benn83
denke schon das man sie wwegen diebstahl anzeigen kann und die strafe dafür würde sich je nach deren alter richten
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1Antwort von
ShanyShany
SICHER kann sie dass
Kommentar von
Claire06 aber sie hat es doch freiwillig dort gelassen? Und danach war es auch nciht möglich, sie zu kontaktieren.
Kommentar von
ZyogenZyogen Aber die Mutter als Eigentümerin des Rades hätte ihre Tochter problemlos kontaktieren können. Miriam hat das Rad verschlampt und soll nun zusehen, wie sie den entstandenen Schaden reguliert.
Achso, und da es gar nicht ihr Fahrrad ist könnte sie gar nicht ANzeige erstatten, das müsste ihre Mutter machen