Ich.muss,mich.erst.einmal,entstuldigen.weil.meine.leertaste.net.geht :D also.jetzt.meine.frage.meine,"freundin".hatt.sich.von.mir120.euro.ausgeliehen.und.jetzt.nach.einem.streit,verweigert.sie.mir.das.geld.mein.vater.will.sich,an,die,polizei,wenden,weil.er.meint,das.wäre,diebstahl.ist,das,echt.so?oder.was.kann.man.da.noch.machen?.um.das.geld.zubekommen?!.is.das.echt.der.beste.weg?.ich.brauche,dringend.hilfe!! danke.imvorraus :D
Anzeige wegen diebstahl(120euro)?
| Abstimmungen | |
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| anzeige! | 4 |
| keine anzeige | 7 |
Antworten (18)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
BuritionBurition
Abgestimmt für: keine anzeigenach 2 tagen habt ihr euch bestimmt vertragen...
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5Antwort von
DieAerzteDieAerzte
Abgestimmt für: anzeige!Und wie hast du die Überschrift hingekriegt :D ?
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4Antwort von
Rudi2009Rudi2009
Die Leertaste hat in der Frage noch funktioniert!
Kommentar von
keksaufrollen weil.die.leertaste,scheiße.is
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3Antwort von
alex9922alex9922
Ich.muss,mich.erst.einmal,entstuldigen.weil.meine.leertaste.net.geht :D
und was ist das zwischen geht und :D ??? oO
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1Abgestimmt für: keine anzeige
Das ist schonmal kein Diebstahl, Sie hat es Dir nicht weggenommen, schon kein Diebstahl mehr, sondern Du hast es ihr gegeben. Grundlegendes Tatbestandsmerkmal eines Diebstahls ist die Wegnahme, der Gewahrsamsbruch. Den Gewahrsam über die Sache hast Du jedoch mit der Übergabe freiwillig aufgegeben.
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Das ist gar nichts, "lediglich" eine privatrechtliche Forderung, welche Du mittels einer Mahnung beitreiben und bei Nichterfüllung einklagen musst.
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Für Polizei/Staatsanwaltschaft ist das gar nichts.
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1Antwort von
IceDoggIceDogg
DIe Anzeige wird dir nix bringen, da du wahrscheinlich keine Beweise hast. Du kannst sie auch nicht wegen Diebstahl anzeigen, da sie es dir ja nicht gestohlen hat, du hast es ihr ja gegeben. Wenn du nichts schriftlich von ihr hast, musst du wohl darauf hoffen, dass sie vernünftig wird und dir das Geld wiedergibt. Naja, normal sollte sie das auch machen, weil ja sonst auch eure Freundschaft in den Bruch geht und ob das jemandem 120 Euro wert sind. Naja, aber in Zukunft lernste was. Man verleiht eben nicht mehr soviel Geld, sichert sich ab oder sucht sich andere Freunde.
Die Frau kannste wohl abhaken.
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1Antwort von
user287user287
Diebstahl ist es ja nicht, höchstens Unterschlagung. Wenn alle Stricke reissen und sie partout damit nicht rausrücken will, muss du sie halt anzeigen!
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0Antwort von
jim83jim83
Abgestimmt für: keine anzeigebringt nichts, solange du nichts schriftlich über die verleihung des geldes hast
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0Antwort von
RomjiaRomjia
Abgestimmt für: keine anzeigeDamit hat die Polizei nix zu tun. Wenn du dein Geld wieder haben willst wirst du wohl zum Anwalt müssen. Das ist ne Zivilrechtssache.
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0Antwort von
LilraniumLilranium
erstmal keine anzeige. versuch doch erstmal heraus zu finden warum deine Freundin dir das Geld nicht zurückgibt? Wenn sie nicht richtig mit dir redet probierst du es mal mit ihren Eltern, und wenn die nicht reagieren solltest du einen Erwachsenen fragen, ob er für dich mal nachfragt und versucht die Sache zu regeln. Wenn das alles nicht hilft kannst du sie ja immernoch anzeigen.
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0Antwort von
nuggetnugget
Abgestimmt für: keine anzeigeund wenn du dir das geld bei ihren eltern zurückholst?
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0Antwort von
frugivorefrugivore
Ich kann meinen Monitor nicht umdrehen, denn die Frage geht bestimmt auf der Rückseite weiter ? Oder ?
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0Antwort von
Volker99Volker99
Das ist kein Diebstahl, weil du es ihr freiwillig gegeben hast. Hattet ihr einen Rückgabe Termin vereinbart ?
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0Antwort von
SerdufixSerdufix
Abgestimmt für: anzeige!auf jeden fall was sitt das denn für neine sich weigern geld raustzurücken was man sich geliehen hat
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0Antwort von
EinfachmaaaxEinfachmaaax
Abgestimmt für: keine anzeigeerstma in der nacht einsteigen und die bude ausräumen
der.streit,geht.schon.über.3monate!!! ich.will.das,scheiß.geld.>.<
ok dann geh zu ihren eltern
ihre.eltern.blocken.ab.und.schmeißen.mich,und.meine.eltern.raus><
Dann.Anzeige:!
Die nix bringt weil es eine Zivilrechtsangelegenheit ist.