1

Anzeige wegen diebstahl(120euro)?

Frage von keksaufrollen keksaufrollen

Ich.muss,mich.erst.einmal,entstuldigen.weil.meine.leertaste.net.geht :D also.jetzt.meine.frage.meine,"freundin".hatt.sich.von.mir120.euro.ausgeliehen.und.jetzt.nach.einem.streit,verweigert.sie.mir.das.geld.mein.vater.will.sich,an,die,polizei,wenden,weil.er.meint,das.wäre,diebstahl.ist,das,echt.so?oder.was.kann.man.da.noch.machen?.um.das.geld.zubekommen?!.is.das.echt.der.beste.weg?.ich.brauche,dringend.hilfe!! danke.imvorraus :D

11 Abstimmungen
Abstimmungen
anzeige! 4
keine anzeige 7
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (18)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Burition Burition
    Abgestimmt für: keine anzeige

    nach 2 tagen habt ihr euch bestimmt vertragen...

    Kommentar von keksaufrollen keksaufrollen

    der.streit,geht.schon.über.3monate!!! ich.will.das,scheiß.geld.>.<

    Kommentar von Burition BuritionBurition

    ok dann geh zu ihren eltern

    Kommentar von keksaufrollen keksaufrollen

    ihre.eltern.blocken.ab.und.schmeißen.mich,und.meine.eltern.raus><

    Kommentar von DieAerzte DieAerzteDieAerzte

    Dann.Anzeige:!

    Kommentar von Romjia RomjiaRomjia

    Die nix bringt weil es eine Zivilrechtsangelegenheit ist.

  • 5
    Antwort von DieAerzte DieAerzte
    Abgestimmt für: anzeige!

    Und wie hast du die Überschrift hingekriegt :D ?

  • 4
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Die Leertaste hat in der Frage noch funktioniert!

    Kommentar von keksaufrollen keksaufrollen

    weil.die.leertaste,scheiße.is

  • 3
    Antwort von alex9922 alex9922

    Ich.muss,mich.erst.einmal,entstuldigen.weil.meine.leertaste.net.geht :D

    und was ist das zwischen geht und :D ??? oO

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von fastlink fastlink
    Abgestimmt für: keine anzeige

    Das ist schonmal kein Diebstahl, Sie hat es Dir nicht weggenommen, schon kein Diebstahl mehr, sondern Du hast es ihr gegeben. Grundlegendes Tatbestandsmerkmal eines Diebstahls ist die Wegnahme, der Gewahrsamsbruch. Den Gewahrsam über die Sache hast Du jedoch mit der Übergabe freiwillig aufgegeben.

    .

    Das ist gar nichts, "lediglich" eine privatrechtliche Forderung, welche Du mittels einer Mahnung beitreiben und bei Nichterfüllung einklagen musst.

    .

    Für Polizei/Staatsanwaltschaft ist das gar nichts.

  • 1
    Antwort von IceDogg IceDogg

    DIe Anzeige wird dir nix bringen, da du wahrscheinlich keine Beweise hast. Du kannst sie auch nicht wegen Diebstahl anzeigen, da sie es dir ja nicht gestohlen hat, du hast es ihr ja gegeben. Wenn du nichts schriftlich von ihr hast, musst du wohl darauf hoffen, dass sie vernünftig wird und dir das Geld wiedergibt. Naja, normal sollte sie das auch machen, weil ja sonst auch eure Freundschaft in den Bruch geht und ob das jemandem 120 Euro wert sind. Naja, aber in Zukunft lernste was. Man verleiht eben nicht mehr soviel Geld, sichert sich ab oder sucht sich andere Freunde.

    Die Frau kannste wohl abhaken.

  • 1
    Antwort von user287 user287

    Diebstahl ist es ja nicht, höchstens Unterschlagung. Wenn alle Stricke reissen und sie partout damit nicht rausrücken will, muss du sie halt anzeigen!

  • 0
    Antwort von jim83 jim83
    Abgestimmt für: keine anzeige

    bringt nichts, solange du nichts schriftlich über die verleihung des geldes hast

  • 0
    Antwort von Romjia Romjia
    Abgestimmt für: keine anzeige

    Damit hat die Polizei nix zu tun. Wenn du dein Geld wieder haben willst wirst du wohl zum Anwalt müssen. Das ist ne Zivilrechtssache.

  • 0
    Antwort von Lilranium Lilranium

    erstmal keine anzeige. versuch doch erstmal heraus zu finden warum deine Freundin dir das Geld nicht zurückgibt? Wenn sie nicht richtig mit dir redet probierst du es mal mit ihren Eltern, und wenn die nicht reagieren solltest du einen Erwachsenen fragen, ob er für dich mal nachfragt und versucht die Sache zu regeln. Wenn das alles nicht hilft kannst du sie ja immernoch anzeigen.

  • 0
    Antwort von nugget nugget
    Abgestimmt für: keine anzeige

    und wenn du dir das geld bei ihren eltern zurückholst?

  • 0
    Antwort von frugivore frugivore

    Ich kann meinen Monitor nicht umdrehen, denn die Frage geht bestimmt auf der Rückseite weiter ? Oder ?

  • 0
    Antwort von Bleifrei95Oktan Bleifrei95Oktan
    Abgestimmt für: anzeige!

    auf jeden fall!!!!

  • 0
    Antwort von Volker99 Volker99

    Das ist kein Diebstahl, weil du es ihr freiwillig gegeben hast. Hattet ihr einen Rückgabe Termin vereinbart ?

  • 0
    Antwort von cagalli cagalli
    Abgestimmt für: anzeige!
  • 0
    Antwort von Serdufix Serdufix
    Abgestimmt für: anzeige!

    auf jeden fall was sitt das denn für neine sich weigern geld raustzurücken was man sich geliehen hat

  • 0
    Antwort von issi55 issi55
    Abgestimmt für: keine anzeige
  • 0
    Antwort von Einfachmaaax Einfachmaaax
    Abgestimmt für: keine anzeige

    erstma in der nacht einsteigen und die bude ausräumen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.