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Anzeige wegen Betrug - wie lange warten?

gefragt von QuestionMonkeyQuestionMonkey am 05.05.2008 um 21:29 Uhr

Angenommen ein Verkäufer stellt sich 2 Wochen nach bestätigtem Erhalt des Geldes tot. Wie lange muss man sich gedulden, bis man davon ausgehen darf das man betrogen wurde und seine Ware nicht erhalten wird?

(null Reaktion auf E-Mails, versicherter Versand, kein Post-Ident-Code mangels Kommunikation da null Lebenszeichen)


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 5. Mai 2008 21:32
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Wenn ich ihn eine Frist gesetzt hatte zur Lieferung und er dem nicht nachkommt, erstatte ich Anzeige wegen Betrugsversuch.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 5. Mai 2008 21:51

Frist heute nach ca. 1 Woche und 1 Tag gesetzt: Samstag, 15:00 Uhr. Danach kaufe ich es neu zum doppelten Preis und trete vom KV zurück, dann wieder Frist bis Sa, und Betrugsanzeige + erneute Zahlungsaufforderung, danach gerichtlicher Mahnbescheid falls möglich. Den eBay-Verkäufern muss man hart auf die Pelle rücken, hatte bisher mit 30% aller Auktionen großes Pech und das bei aller Vorsicht: 100% pos. Bewertung, vernünftige Beschreibung mit Originalfotos usw.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 5. Mai 2008 21:32
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3 Wochen ab Geldversand sind völlig ausreichend. Die Anzeige kannst Du stellen, aber Dein geld mußt Du zivilrechtlich wieder holen, das macht der StA oder die Polizei nicht.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 5. Mai 2008 21:37
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Naja, nach 2 Wochen wäre auch ich persönlich skeptisch.Auch wenn man großzügig einen Spielraum von 1 Woche einkalkuliert, den das Geld von Konto X auf Konto Y braucht.Allerdings gibt es Verkäufer, die sich wirklich alle Zeit der Welt nehmen, bis sie sich entschliessen, die Ware endlich zu versenden bzw. auf Emails zu reagieren. Nach 2 Wochen u. null Reaktion würde ich auf jeden Fall einen, wenn es sich um Ebay handelt, nichtbezahlten Artikel melden.Wenn du den Namen u. die Adresse des Verkäufers hast, könntest du noch versuchen, die Telefonnummer herauszufinden u. ihn anrufen.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 5. Mai 2008 21:47

Leider steht er nicht im Telefonbuch. Sein Profil und alles andere macht an sich einen seriösen Eindruck, auch die Geldeingangsbestätigung war freundlich und er sprach davon, am folgetag (ein Werktag kurz vor dem Feiertag) den Artikel zur Post zu bringen, bevor er am selben Tag noch in den Urlaub fährt.

Meine Befürchtung ist, das er (scheinbar Vater eines Sohnes) das Gerät (ein MP3-Player) mit in den Urlaub genommen hat, weil er es doch nicht mehr zur Post schaffte oder ihn der Sohn so lange bedudelt hat bis dieser nachgab um ihm wenigstens noch im Urlaub den MP3-Player zu überlassen.

Aber egal wie oder warum, nach Bezahlung ging das Gerät in mein Eigentum über, insofern hätte es ihm nicht im Traum einfallen dürfen es nochmal mit in den Urlaub zu nehmen, falls er es denn getan hat.

Für den ganzen Ärger hätte ich mir schon den Aufpreis eines Neugerätes gegönnt, hätte ich das im Voraus gewusst. Man sollte eben 3x nachdenken, bevor man sich bei eBay auf irgend etwas einlässt.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 6. Mai 2008 21:28

Das sind alles nur Vermutungen. Ich gehe mal davon aus, dass du letzte Woche den Feiertag meintest.Dann ist alles durchaus noch im Rahmen. Auch DHL oder ein anderer Paketdienst braucht schon mal etwas. Bei Hermes kann´s sogar schon mal bis zu einer Woche dauern u. bei DHL wenn es als Warensendung deklariert wurde, braucht´s auch schon etwas länger. Also noch etwas Geduld.Das ganze wird sich klären.Vielleicht hat er im Eifer des Gefechts doch vergessen, das Päckchen abzuschicken.

Kommentar von 338194 am 6. Juli 2008 10:51

Habe ich gerade entdeckt die Frage. Habe schon oft von solchen Dingen gehört, aber selber noch nie bei mir Unbekannten etwas bestellt, wie z.B. in diesem Fall. Könnte es nicht helfen, in der Zukunft sich vor Bezahlung erst alle Daten, Adressen des Verkäufers rauszusuchen, und egal wie billig ein Teil ist und egal wie die Bewertung ist, wenn etwas unklar ist mit den Daten oder nicht überprüfbar, dann eben verzichten? War es bei Ebay, müßte man doch von dort aus Hilfestellung bekommen können.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 5. Mai 2008 21:44
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war versichter versand ausgemacht? sonst kann der verkäufer behaupten, er hätte ein päckchen verschickt und das kann man dann nicht mehr nachweisen


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