B kauft von A paar Nicknames für einen Chat-Community. B zahlt eine Summe von 20€ (in Paysafecard, kein Bargeld.) Aber Paysafecards sind ja wie Bargeld.
Da Nickverkauft streng Verboten ist was auch in den AGB's vom Chat steht. Trotzdem hat B Nicknamen gekauft.
Nun hat A nach Geldeingang, nach 3Tagen die Nicks über Admin zurückgenommen, und A hat dazu noch das Geld behalten und die Nicks wieder bei ihm.
B Droht nun mit einer Anzeige beim Anwalt, und sagt dass A eine Summe von ca. 2000Euro dann zahlen müsste.
Es besteht kein Vertrag o.ä., wurde im Chat geschrieben und über Chat verkauft (VERBOTEN!). Aber in den Chat-Nachrichten können ja die SystemAdmins nachschauen wenn der Polizei dies verlangt.
Nun, B hat keine Adresse oder ähnliches von A, nur den Nickname da.
Wenn B beim Anwalt ist, muss B ja auch Anwaltkosten usw. zahlen, würde sowas überhaupt gehen bei 20Euro? Ich meine, die Polizisten haben doch was besseres zutun anstatt einen Anzeige zu nehmen, wo Chatnicks verkauft wurden für 20Euro dann die ChatNicks nach Geldeingang zurückgenommen wurden.
Was kann nun auf A zukommen? Auch wenn die Anzeige angenommen wird und bearbeitet wird. A ist nicht volljährig, bzw. keine 18!
ich glaube die sollten beide aufpassen, das sie nicht dran kommen!!!!

ich würde die 20 euro als lehrgeld ansehen - und daraus lernen, so einen blödsinn nicht mehr zu machen.
wozu kauft man sich überhaupt einen nickname? (wenn dann macht das vielleicht in online-spielen einen sinn, weil der user dort schon ein hohes level hat, aber in einem chat?)
wie hat meine oma immer gesagt: dummheit schützt vor strafe nicht... ;-)
Ich versteh den Sinn von dir nicht. B hat ja schon 20€ bezahlt. Nun droht sie mit Anwalt + Polizei.
Aber A Ignoriert das ganze, und hat die Nicks wieder zurück genommen.