Ich hatte vor ein paar Wochen Eintrittskarten für ein Fussballspiel bei einem Privathändler bestellt, die aber erst ausgeliefert werden sollten, wenn ich die Vorkasse geleistet habe. Später entdeckte ich bei einem anderen Anbieter bessere Karten und nahm dann dieses Angebot wahr. Die Karten vom ersten Händler habe ich trotzdem zugeschickt bekommen, konnte diese aber nicht nutzen, weil ich ja schon zwei BEZAHLTE Karten von einem anderen Händler hatte. Heute bekam ich eine Vorladung der Polizei. Der erste Händler hat mich wegen Betrug angezeigt! Nun meine Frage: Ist das rechtens? Er hat mich sofort angezeigt ohne vorher eine Mahnung oder etwas ähnliches zu schicken. Was passiert jetzt?
Anzeige wegen Betrug
Antworten (12)
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4Antwort von
QetanQetan
Der Händler hat Recht. Er hat die Karten besorgt, in dem Glauben, dass Du sie kaufst. Er ist in Vorkasse gegangen. Du hättest die Karten abbestellen müssen.
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vollyhnvollyhn
Was Du gemacht hast,ist ganz klar eine Vertragsverletzung, die Dich zum Schadensersatz verpflichtet.
Ein Betrug dürfte es jedoch nicht sein. Du hattest bei der Bestellung noch die Absicht, die Karten zu bezahlen und zu nutzen. Damit lag zur Zeit des Kaufs noch keine Täuschung dahingehend vor, dass Du dem Käufer vorgespiegelt hättest, die Karten zu bezahlen, obwohl Du schon beim Kauf die Absicht hattest, nicht zu zahlen. Dass Du nachträglich andere Karten gekauft und genutzt hast, befreit Dich zwar nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises. Die ursprünglich ehrliche Bestellung wird dadurch aber nicht nachträglich zur betrügerischen Handlung. Ich gehe daher nicht von einer strafbaren Handlung aus. Moralisch anstößig war Dein Verhalten aber schon und die Karten wirst Du auf jeden Fall bezahlen müssen.
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xyungeloestxyungeloest
sorry, aber anständig von dir war das ja nun in keinster weise.
bei betrug gibt es keine mahnung, der ist geschehen.
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pippi60pippi60
Ich denke, der Händler hat Recht. Wenn ich mir irgendwo ein Produkt kaufe und später sehe ich es günstiger, dann kann ich auch nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. Du mußt Dich einfach vorher informieren, so bitter das jetzt für Dich ist! Vertrag ist Vertrag!
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KinderKinderKinderKinder
du mußt nicht angemahnt werden. der erste händler ist völlig im recht, wenn du nicht vom kaufvertrag zurück getreten bist, sofern dies bei fussballkarton überhaupt möglich war, wegen dem termin.
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DigitalDesaster Hier liegt absolut kein Betrug vor und der Verkäufer ist auch nicht Schadensersatzberechtigt. Der Kaufvertrag kommt hier "erst" bei Bezahlung der Karten auf Grund der Vorkasse zustande. Und nix anderes!!! Diverse Rechtsgrundlagen und Entscheidungen der Richter sind im Internet zu hauf zu finden! Wir bitten hier jedoch um Mitteilung über den Ausgang der Anzeige!
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holzdiener Der Verkäufer hat völlig recht. ANZEIGE !!! Wer kauft und nicht bezahlt. Genauso ist es auch, wer etwas verkauft, Geld kassiert und die Ware dann nicht verschickt. Wie Du-maggus1984. Du bist und bleibst ein Betrüger, und die gehören aus der Welt !!!
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collocollo
also eine Straftat sehe ich hier nicht. Der erste Verkäufer hat einen Schaden aus dem nicht erfüllten Kaufvertrag erlitten. Du hast aber von ihm keinen Vorteil erschlichen.
Betrug heißt in einfacher Form: Erschleichung eines geldwerten Vorteils unter Vorspielung falscher Tatsachen.
Dies liegt hier nicht vor, sondern lediglich die Nichterfüllung eines Kaufvertrages. Schildere den Vorgang bei der Polizei in voller Wahrheit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einem Verfahren kommt, denn das wird dadurch erst einmal geprüft.
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maggus1984 Ja wahrscheinlich werde ich die Karten bezahlen müssen. Aber warum gleich anzeigen und nicht vorher mahnen? Mich interessiert vor allem ob mir noch irgend eine Strafe droht und welche?
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maggus1984 Ja aber warum verschickt er die Karten obwohl keine Vorkasse geleistet wurde? Er musste sie ja nicht extra besorgen, sondern hatte eine große Stückzahl auf Lager.
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andreas48andreas48
Warum sollte er mahnen? Du hast eine Leistung in Anspruch genommen und sie bis dato nicht bezahlt...und mit dem Erhalt der Ware hast du stillschweigend einen Vertrag geschlossen..
Lt. geltendem Recht, muss und braucht nicht mehr gemahnt zu werden, Forderungen sind ab dem Tag sofort fällig und können eingeklagt werden..
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boriswulffboriswulff
Er hätte eigentlich zuerst Mahnen müssen.
Trotzdem handelst Du in betrügerischer Absicht wenn Du Karten bestellst und diese dann nicht bezahlst. Und auch nicht vom Vertrag zurücktrittst.
Du bist in jedem Fall verpflichtet die von Dir bestellten Karten zu bezahlen, auch wenn Du diese nicht genutzt hast.
man muss nicht mahnen, es reicht, wenn auf der rechnung ein zahlungsdatum vermerkt ist, ab da befindet sich der kunde im verzug.