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Anzeige wegen Beleidigung von Nachbarn

Frage von Pepino Pepino

Meine Nachbarin hat mich angezeigt,weil ich ihren Sohn als krimineller Bezeichnet habe,weil er vor wochen unser Skatbord aus unserem Garten vor den Augen meines Mannes und meines Sohnes geklaut hat. Nach dem mich die Nachbarin angezeigt hat, hat sie mich auch übel Beleidigt.Meine Freundin ist Zeuge. Nun meine Frage: Hat sie Erfolg mit ihrer Anzeige,dann würde ich gegenanzeige machen? Eigentlich wollte ichmich nicht auf ihr Niveau einlassen.Berät einen die Polzei wie man Ruhe verschafft?

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Antworten (7)

  • 6
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Es gibt sehr gute Polizisten; die beraten auch gut und lebensnah. Es gibt aber auch Polizisten, die mit Mühe ihr Metier beherrschen.

    Wenn Du tatsächlich nur in bezug auf den Diebstahl von "kriminell" gesprochen hast, sollte eine Anzeige (werforderlich ist hier Strafantrag) folgenlos bleiben. Ist aber Tatfrage. Meist kommt bei solchen Sachen jedoch ohnehin nichts weiter heraus.

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    "die mit Mühe ihr Metier beherrschen" - Wolf, Deine Ausdrucksweise ist göttlich gut! Zum Glück bin ich bisher nur an wirklich gute Helfer geraten, die tatsächlich versucht haben zu klären.

  • 5
    Antwort von kiralee kiralee

    Wenn du jetzt mit einer Gegenanzeige reagierst, wird sich etwas hochschaukeln, was du selbst nicht willst. Grundsätzlich wird jeder Anzeige nachgegangen - d.h. du wirst zu einer Gegenstellungnahme aufgefordert werden. Hier hast du dann die Möglichkeit deine Sichtweise zu beschreiben. Ob die Polizei mittlerweile so gut ausgebildet ist, dass die Mediationsausbildung haben, wage ich momentan noch bezweifeln.
    Grundsätzlich bin ich jedoch der Meinung, dass ein ruhiges sachliches Gespräch miteinander immer noch die beste Lösung ist. Wenn es überhaupt nicht gelingen mag, versuche dich so viel möglich zurück zu halten, auch wenn es immens schwer ist. Mach dir klar, was dein Ziel ist - und so wie ich es lese, magst du Ruhe und Frieden. D.h. du musst für dich einen Weg finden, wie du dieses Ziel am ehesten erreichen kannst,

    Kommentar von bengi912 bengi912bengi912

    ich seh das genauso, kira. DH dafür. aber: es kann der beste nicht in frieden leben,wenn es dem bösen nachbarn nicht gefällt.

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    das beste Mittel ist das, was auch hier gebraucht werden sollte, nämlich die Ignaration...

    oder hast du Lust einem Anwalt Unsummen an Geld in den Hals zu schieben und vor irgendeinem Gericht incl. Gerichtskosten, den ganzen Spaß nochmals auszuklabüsern?

    Die Polize macht gar nichts, sie nimmt die Anzeige entgegen und leitet sie weiter und der Staatsanwalt entscheidet ob öffentliches Interesse vorliegt...

    Ich würde das ganze negieren

  • 2
    Antwort von Juri23 Juri23

    Natürlich kann Dich Deine Nachbarin anzeigen, ebenso kannst Du Deine Nachbarin anzeigen. Was das Entwenden des Skatbord angeht, so ist zunächst erst einmal festzustellen, wie alt der Sohn Deiner Nachbarin ist. Handelt es sich um ein Kind, so ist es Strafunmündig. So wie ich das rauslese, ist der " Draht " zwischen Dir und Deiner Nachbarin nicht besonders gut, vermutlich sind hier schon seit längerem immer wieder Streitereien gewesen. Zwangsläufig stellt sich hier die Frage, was will Deine Nachbarin - und in Folge Du - mit einer Anzeige bewirken ? - Jeder denkt doch, dass der Andere dann mal richtig was auf den " Deckel " bekommt, wenn er vor Gericht steht. Zum einen ist es aber so, dass hier nicht einmal eine Verhandlung sein muss, sondern das Ganze mit einem Strafbefehl ( Busgeld ) abgetahn ist, oder es wird sogar eingestellt. Egal was kommt, glaubst Du im Ernst, dadurch wird es besser ? Du wirst sehen, dass sich dadurch die Agresivität von Dir und Deiner Nachbarin steigert, weil jeder auf den Anderen sauer ist. Und das wird immer so weiter gehen, bis irgendwann die Sache eskaliert, oder einer von Euch wegzieht. Eine schöne Vorstellung - oder ? Ich will hier wirklich nicht als Moralapostel auftreten und will Dir sicherlich nicht sagen, was Du zu tun hast, und was nicht. Dennoch rate ich Dir, versuche das Ganze ohne Polizei, Gericht usw. zu klären. Gehe auf Deine Nachbarin zu und versuche das normal zu klären. Wie alt seid ihr? - Sicher seid ihr keine Kinder mehr ! Auch wenn sie zunächt ablehnent reagiert - versuch es weiter oder schreib nen Brief wo Du vernünftig, ruhig, sachlich und nicht beleidigend deine Ansicht schilderst und darum bittest das Ganze in einem vernünftigen Gespräch zu regeln. Du wirst jetzt lachen, aber dadurch haben sich später sogar Freundschaften entwikelt - Und ich weis von was ich spreche. Viel Glück

  • 1
    Antwort von vollyhn vollyhn

    Derartige Beleidigungen im engen nachbarlichen Raum werden von der Staatsanwaltschaft regelmäßig nicht weiter verfolgt, wenn nicht ausnahmsweise ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen sollte, sondern auf den Privatklageweg verwiesen. Da kann dann der "Geschädigte" mit Hilfe eines Rechtsanwaltes (bei entsprechendem Kostenrisiko) in die Rolle der Staatsanwaltschaft schlüpfen und den Vorgang beim Strafrichter zur Anklage bringen. Das unternimmt dann praktisch kein Beleidigungsopfer mehr, so dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft der endgültigen Einstellung des Verfahrens gleichkommt.

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    Antwort von BELLA64 BELLA64

    Die Polizei wird deine Gegenanzeige aufnehmen und weiterleiten. Was dann raus kommt, ich denke die Sache wird als Bagatelle abgelegt!! Oder eben Nicht! Aber das entscheiden andere!! Ignoriere solche Menschen, sie sich die Beachtung nicht wert!!

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    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Es ist grundsätzlich unbehelflich, derartige Angelegenheiten emotional zu betrachten.

    Erfahrungsgemäß wollte die Nachbarin bzw. deren Sohn, vorliegend mit der Anzeige Beleidigung) einer Anzeige wgn. Diebstahls § 242 StGB des Skateboards zuvorkommen. In Abhängigkeit vom Wert des Skateboards könnte § 248a StGB näher liegen.

    Nachdem der Diebstahl aus dem Garten, idR also einem umfriedeten Gelände erfolgte, bleibt Tatfrage, welche Hindernisse überwunden werden mussten.

    Wurde z.B. nur ein Zaun überklettert, liegt idR noch kein Einbruch vor.

    Hausfriedensbruch läge auch noch vor, das Verhältnis zum Diebstahl spare ich aus.

    Erfahrungsgemäß werden Strafanzeigen nach §§ 185 ff. StGB - in der vorgestellten Art und Güte - eingestellt.

    Dasselbe Schicksal ereilte eine Strafanzeige nach § 248a StGB.

    Es kann aus taktischen, zukunftsorientierten Gründen ratsam sein, diese (Gegen-)Anzeige trotzdem zu erstatten.

    War das Diebesgut nicht nur geringwertig, § 242 StGB liegt vor, der Sohn ist im strafmündigen Alter, sollte Anzeige erstattet werden.

    Es hat nichts mit "Niveau" oder "Gutmenschentum" zu tun, sondern mit Aktion und ggfls. erforderlicher Reaktion, besonders im Hinblick auf die zumeist weitere Entwicklung und Steigerung derartiger Animositäten bei denen in Abhängigkeit von der jeweiligen Mentalität mangelnde Abwehr gerne auch als Schwäche und "Einladung" zu weiteren Aktionen mißinterpretiert wird.

    Insgesamt wird es sich beiderseits mutmaßlich um Privatklagedelikte handeln, deren Verfolgung viel zu teuer wäre und in keinerlei Verhältnis zum erzielbaren Erfolg stünde.

    Nichtsdestotrotz wird soetwas immer wieder durchgeführt. Dabei handelt es sich ume ine Frage der Geldmittel die man zur Verfügung hat und aufwenden möchte.

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