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anzeige wegen beleidigung (kasperl)?

Frage von Fliingblonde Fliingblonde

hallo!

wir haben ein problem mit unseren nachbarn. seit mehreren wochen tyrannisiert uns der 7-jährige sohn der familie. er schmeisst grosse steine, sand und müll auf unsere terrasse. der katze droht er mit erschlagen wenn er sie erwischt und mit dem holzstock schlägt er auf unsere und auf die beetblumen der nachbarin. trotz mehrmaligem einreden auf den jungen hört er nicht damit auf. heute hab ich dann seinen eltern einen brief zukommen lassen, dass ihr sohn hausverbot hat und unsere terrasse nicht mehr betreten darf, ansonsten wird das ganze an die hausverwaltung weitergeleitet. videos und fotos als beweise sind vorhanden. kurz daraufhin kam der vater auf mich zugestürmt, zeriss den brief und meinte das sei lächerlich. darauf folgte eine hitzige diskussion, wobei mich der vater als blöde Österreicherin unter zeugen beschimpft hat. daraufhin habe ich ihn kasperlgenannt. nun meint er, dass er mich wegen kasperlanzeigen will. Kann er das, bzw was würdet ihr tun? kann man im weitesten sinne gegen das verhalten des sohnes rechtlich was unternehmen? vielleicht ist jemand unter euch der sich da etwas auskennt...

vielen dank!

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Antworten (11)

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    Antwort von MutterBeimer79 MutterBeimer79

    Gegen das Kind, kannst nix machen,... und gegen die Eltern anscheinend auch nicht :-) Redet mit der Hausverwaltung, sie soll sich drum kümmern... So wie die Eltern sind, stößt man da auf Grundeis.. der kleine lernt von denen ;-)

    Anzeigen wegen Kasperl,.. naja, denk die auf dem Revier freuen sich auch ein wenig was zum lachen zu haben...

    Also, einfach an die Hausverwaltung wenden.. fertig... zeige denen die Fotos erzähle von dem Brief und dem Vorfall... entweder bringen die das auf die Reihe,oder einer von euch, wird ausziehen, freiwillig.. das ist keine Nachbarschaft mehr..

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Wiso soll sie nichts gegen das Kind machen können? Es ist 7 und muss damit für Schäden die es verursacht haften.

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    schon mal was von Deliktunfähigkeit gehört?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Die endet mit 6 Jahren, also ab 7 ist man delikt fähig. Da man ihn mehrlams aufgeklärt hatte, ist ihm auch klar gewesen das man sowas nicht macht. Bitte nicht mit Schuldfähigkeit verwechseln, die liegt bei 14.

    Ich verweise mal auf §828 BGB.

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    kinder unter sieben sind deliktunfähig... von 7-18 Jahren eingeschränkt Dekliktunfähig, was auch aus Deinen § hervorgeht... d.h. Eingeschränkt deliktfähig, weil das Kind nicht unter ständiger Aufsicht stehen muss!!.. eine ermahnung, in diesem Vergehen, auszureichen hat.. Ist größerer Schaden entstanden so haftet nach § 829 BGB auch deliktunfähigem bis eingeschränkte... in diesem Falle ist weder großer schaden entstanden, noch ist es ein Haftpflichtschaden... ist leider so.... somit kann die Fragestellerin nur an die Vernunft der Eltern appelieren (was sich ja gleich als null herausstellte) oder an den Hauswart... Kinder anzeigen geht nie... ich habe selber drei Kinder.... ich habe eine haftpflicht für unter 7-jährige... es kann immer was passieren... man kann nur an die Vernunft appelieren.. normal sollten Kinder es verstehen... in dem Fall, sind es aber die Eltern und nicht das kind

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Da Kinder unter 7 nicht haften, brauchtman dafür doch keine Haftpflicht.

    Aber egal. Die größe des schadens ist doch nicht von bedeutung. Er muss den schaden erstezten.

    Das geht doch aus §828 Abs.1 hervor.

    Und natürlich kann man Kinder anzeigen. Die StPO sieht dafür irgends ein Mindesalter vor. Wäre auch ziemlich sinnlos, denn wenn ein Kind einen Mord begeht (Was ja nicht das erst mal wäre) und man den nicht anzeige könnte, wäre das nicht grade... gut. Das man das Kind nicht bestrafen kann, ist was anders.

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    Du würdest echt ein Kind anzeigen?? find ich eine Schande...

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Nein, eine schande ist das es da was anzuzeigen gibt. Eine Straftat anzuzeigen ist das recht (und auch irgendwie die (moralische)pflicht) eines jeden Bürgers.

    Kommentar von Fliingblonde Fliingblonde

    ohne mit der wimper zu zucken...! jugendamt hab ich auch schon angerufen....:-)

    Kommentar von Fliingblonde Fliingblonde

    das problem ist nur, dass der junge nix kaputt gemacht hat in dem sinne. die rattanmöbel werden durch sand nicht kaputt, und als er mit dem tischtennisschläger steine nach uns geworfen hat, hat er uns nicht getroffen. und der müll auf dem Boden ist ja auch keine sachbeschädigung. Leider! Ich dachte da eher an eine anzeige wegen Hausfriedensbruch und versuchte Körperverletzung. weisst, wenn der vater wenigstens einsichtig gewesen wäre, wär alles gut, aber mit seiner penetranten art, denke ich nicht dran mir alles gefallen zu lassen.

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Natürlich kann er dich anzeigen. Obs was bringt istn e adnere Frage...

    Du hast folgende Möglichkeiten:

    1. Ebenfalls anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstatten.

    2. Anzeige gegen den Sohn wegen Sachbeschädigung. (Bringt nicht viel, ist aber gut für die Beweisbarkeit).

    3. Den Sohn auf Schadensersatz verklagen, denn er hat ja Schäden verursacht. Schadensersatz muss man ab dem 7. Lebensjahr leisten, nicht erst ab 14. Wenn ihr beweisen könnt das die Eltern die Aufsichtspflicht verletz haben müssen die blechen.

    Das mit den Fotos solltest du besser lassen, außer ihr habt sie auf eurem Grundstück gemacht.

    Es wäre auch noch möglich anzeige wegen Hausfirdensbruch zu erstatten.

  • 1
    Antwort von nissaja nissaja

    Na, auf die Anzeige liesse ich es ankommen! Er macht sich lächerlich!

  • 1
    Antwort von fragant123 fragant123

    Kasperl?? Nö ehere das der Sohn euch alles kapput macht!! Und der Katze zu drohen?? Ich habe selber eine!! Kasperl ist harmlos in Gegensatz, was der Sohn bei euch macht.

  • 1
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten, dann kann man sie anzeigen und zur Kasse bitten.

    Auch das Jugendamt ist für sowas eine gute Adresse.

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    ein 7jähriger darf 2 Std ohne Aufsicht sein...das muss man beweisen als Gegenpartei, das er nicht grad kurz vorher mal zu Hause war

    Kommentar von Fliingblonde Fliingblonde

    dachte das jugendamt ist nur zuständig wenn die eltern nicht gut für das kind sind, es zb vernachlässigen oder so... was denkst du würde das jugendamt machen? lg

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das Jugendamt ist da wenig hilfreich.

    Der junge ist scheinbar bekannt dafür das er sofort mist baut, also kann man ihn nicht alleine lassen. Die Eltern wussten ja davon. DIe Aufsichtpflicht ist nur nur vom alter sondern auch von der Reife der Person abhänig.

    Man kann den Sohn auch anzeigen (Bringt natürlich nicht viel, hilft aber u.U. bei der Beweisbarkeit im Zivilprozess).

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das ist insgesamt ein Kasperltheater, ja...^^ Ein Verfahren wegen Beleidiung wird hier mit absoluter Sicherheit unter Hinweis auf den Privatklageweg eingestellt. Da wird nix bei rumkommen.

    Am Erfolgversprechendsten ist in der Tat, den Weg über die Hausverwaltung zu gehen, da die Eltern dafür sorgen müssen, daß das Kind mal ein büschen artiger wird. Und da wirkt eine Abmahnung ja manchmal Wunder.

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    Antwort von Dickerchen123 Dickerchen123

    Dieser Anzeige würde ich gelassen entgegen sehen.

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    Antwort von tbt97 tbt97

    ja, er darf dich deswegen anzeigen,denn jede beleidigung kann zur strafanzeige führen. Beleidigungen sind immer erniedrigungen. Kasperl ist eine Erniedrigung, also darf er dich anzeigen. Du musst mit einer eher geringen Staref rechnen ( Nicht viel Geld) wenn er dich wirklich anzeigt, kannst du dich genauso rächen ,indem du ihn wegen der "dummen österreicherin" anzeigst. österreicher ist keine erniedrigung( BEleidigung aber "dumm"ist eine. so verblüffend es auch klingen mag, man darf jeden anzeigen, de dich "dumm" nennt...

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    Antwort von thommi67 thommi67

    Der zeigt dich nicht an, da er weder Zeugen hat, und du sehr wohl, und da du Zeugen hast, die bezeugen können, dass er dich beleidigt hat.

    Falls er dich doch anzeigt, dann wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, und er muss berappen.

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    Antwort von pierrot pierrot

    Wende dich ans Jugendamt und wegen "Kasperl" kann er gar nichts machen. Das ist halt die Mentalität der Deutschen, gegen alles und jeden zu klagen!

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    Antwort von HammerUndSichel HammerUndSichel

    Ach mach dir da mal keine Sorgen ;)

    Die Beleidigung bringt der niemals durch.. Wir sind nich in den USA..

    Die Eltern stehen unter Aufsichtspflicht für den Jungen.. Wenn er Mist bauen müssen sie dafür gerade stehen. Somit is das rechtlich auf jedenfall was möglich

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