Bin 17 Jahre, irgendsoein Typ meint ich hätte ihn im Chat zu hart beleidigt, naja, der Typ hat mich provoziert und da hab ich mich gehen lassen, will auf jedenfall ne Anzeige machen dies das, meint dass mein Vater deshalb Ärger bekommen würde und es ziemlich teuer für mich sein wird.
Im § 297 StGB steht Neben strafrechtlicher Verfolgung droht im Falle einer öffentlichen Ehrenbeleidigung auch eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzklage nach § 1330 ABGB, die sehr teuer werden kann. Voraussetzung: Durch die Ehrenbeleidigung muss ein finanzieller Schaden entstanden sein oder drohen (Kreditschädigungsklage).
Auch wenn die Beleidigung ihn persönlich verletzt hat, so is hier eigentlich kein wirklich finanzieller Schaden entstanden, oder nicht ?
lol
Wenn ich in der Situation von dem Typen wäre, hätte ich überhaupt keine Lust, auf den ganzen Kram mit dem Anzeigen. Den ganzen Aufwand um eine kleine Beleidigung? Das ist aber jetzt auch schwer zu beurteilen, da wir ja nicht wissen, was genau du gesagt hast, was ihn dazu veranlasst hat, das mit der Anzeige zu sagen.
denk mal das wird ihm sein anwalt auch erzählen, das da nix zu holen ist..