1

Anzeige wegen Beleidigung

Frage von blueEyes27 blueEyes27

Hallo, ich habe vorhin jemanden als "arrogantes Ar...loch" beschimpft,ich weiß es war nicht ok,aber jetzt ist es passiert.

Er hat sich unser Autonummernschild aufgeschrieben,und gemeint ich würde schon noch sehen was ich davon habe.

Das ganze ereignte sich auf einem Baumarktparkplatz,wir waren auf dem Weg zum Auto.

Wenn der besagte Herr mich anzeigt was kommt dann auf mich zu??

Über Antworten wäre ich sehr dankbar....

blueEyes

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 5
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Normalerweise passiert gar nichts.

    Ansonsten: Hast Du das wirklich gesagt? Hat er unabhängige Zeugen? Glaubwürdigkeit? Kann es sein, daß er Dich zuerst beleidigt hat?

    Kommentar von siggischmidt siggischmidtsiggischmidt

    Traumhaft formuliert! DH!

    Kommentar von blueEyes27 blueEyes27

    Mein Mann war dabei,er hatte seine Frau dabei.. Er hat mich nicht verbal beleidigt,er hat mich vorher von oben bis unten angeguckt als wäre ich der letzte Dreck...da kam dann mein Temprament zum vorschein..

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    DAnn sieht´s schlecht für Dich aus!

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Ich will und darf Dich hier nicht zum Lügen und Deine Frau zu einer Falschaussage anstiften. (Auch wenn ich nicht glaube, daß das rauskommt.)

    Ansonsten kann auch Körpersprache im Gesamtzusammenhang als Beleidigung gewertet werden.

    Mach Dir aber nicht zu viele Gedanken. Normalerweise passiert nichts.

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    mag sein, -aber man darf jemanden so arrrogant angucken, wie mann will und man darf auch denken was man will. -Nur sagen darf mann es nicht immer!

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Sicher. Aber vielleicht beginnt er ja zu verstehen, wie er sich im Falle eines Falles verhalten sollte. Aber deutlicher kann ich nun wirklich nicht werden.

  • 5
    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Hmmm.... hast Du wenigstens gesagt: "Ich bin der Meinung, Sie sind ein arrogantes AxxxLxxx!" ?

    Dann könntest Du Dich auf freie Meinungsäußerung herausreden....

    Oder wart Ihr zu Zweit und er alleine?

    LG

    Wieselchen

    Kommentar von dragon100 dragon100dragon100

    Sehr schön formuliert.:-))

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    könnte man nicht

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Wie war das noch? "Mit Verlaub, sie sind ein A.....!"

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    ist ganz klar eine Beleidigung. wird aber nur auf antrag verfolgt und damals hatte der herr präsident wohl keine anzeige erhoben

  • 5
    Antwort von stefanpeter stefanpeter

    vergiss dieses arrogante A..

    Kommentar von Kr4bat Kr4batKr4bat

    Solange du nicht zugibst, das gesagt zu haben kann er viel erzählen - vielleicht hast du ihn ja noch nicht einmal bemerkt?

  • 1
    Antwort von angylau angylau

    wie kam es zu dieser beleidigung aus welchem grund hast du ihn als ar+chloch bezeichnet??

    in der regel wenn er zu polizei wegen so etwas geht wird die polizei mit grösster wahrscheinlichkeit nicht nach dir "suchen" es sei denn dir haben nix zu tun und der typ stochert solange bis die polizei nach gibt im schlimmsten falle bekommst du eine kleine geldstrafe mehr passiert nicht.desweiterem musst du dich ja auch noch zu dieser angelegenheit äussern.

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    stimmt, mehr als Geldstrafe bis 90 Tagessätze kommt nicht bei rum. Aber ist es das wert?

    Kommentar von blueEyes27 blueEyes27

    natürlich ärgere ich mich jetzt über mein Verhalten,aber ich kann jetzt nichts mehr dran ändern..

  • 1
    Antwort von BIeeder BIeeder

    ca. 400 - 800Euro Strafe u.U Führerscheinentzug

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Wieso Führerscheinentzug?

    Kommentar von BIeeder BIeeder

    ich sagte unter Umständen hängt vom Richter und seinem(nicht des Richters) Vorleben ab

    Kommentar von Jodokus123 Jodokus123

    Das glaubst ja wohl selber nicht, oder?

    Kommentar von BIeeder BIeeder

    selbst erlebt

    Kommentar von angylau angylauangylau

    so eine gequirlte sch..... was du da erzählst

    Kommentar von BIeeder BIeeder

    jaja

  • 0
    Antwort von pipapu pipapu

    schau mal bei http://www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.

  • 0
    Antwort von blueEyes27 blueEyes27

    Danke Euch allen erstmal für die Antworten,ich werde jetzt mal abwarten. Was andrers bleibt mir jetzt eh nicht übrig..

  • 0
    Antwort von Mismid Mismid

    die Beleidigung ist nicht so schlimm. Zumindest wenn du es unter normalen Umständen getan hättest. Imstraßenverkehr wird es aber stärker bestraft. Du kannst damit soagr deinen Führerschein verlieren

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    das stimmt. aber ein baumarktparkplatz ist meist privatgrund (auch wenn immer das tolle schild "hier gilt die stvo" dort hängt)

  • 0
    Antwort von Patron Patron

    beleidigung ist "privat", da kann er allenfalls zivilrechtlich klagen, anzeige ist gegenstandslos. wenn er person des öffentlichen lebens ist, heißt es statt beleidigung verleumdung, und das ist was strafrechtliches, von staatsanwalt und polizei verfolgt bei anzeige.

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    das ist total falsch. bitte wirf einen blick ins stgb

    Kommentar von Patron PatronPatron

    hast recht, da hab ich was durcheinander bekommen, sorry.

  • 0
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Naja, das hättest Du wirklich nicht sagen müssen. Und einen greifbaren Grund gab es eigentlich nicht - oder? Aber wenn er Dich anzeigt, gibt er Dir ein wenig Recht.

    Kommentar von blueEyes27 blueEyes27

    Ja ,ich weiß. Eigentlich nicht,habe über reagiert das weiß ich jetzt auch.Mal abwarten ob was kommt,wovon ich ausgehe.

  • 0
    Antwort von teedame teedame

    das muss der dir erst beweisen, hat er Zeugen??

  • 0
    Antwort von HassovonBrenner HassovonBrenner

    p.s. vor Gericht darf man zwar die Aussage verweigern, --aber nicht lügen !

  • 0
    Antwort von asmakoeln asmakoeln

    Mach Dir keine Sorgen, unsere Staatsmacht hat überhaupt keine Zeit sich darum zu kümmern. Das ist allenfalls eine Sache für den Schiedsmann.

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    nein, wenn anzeiger erstattet wird, so muß das auch verfolgt werden

    Kommentar von asmakoeln asmakoelnasmakoeln

    Ja aber entweder werden die Ermittlungen eingestellt, oder es landet bei einem Schiedsmann.

  • 0
    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Also mit einer normalen Strafanzeige wird er wenig erfolg haben, weil vermutlich das öffentliche Interesse verneint werden wird.

    Dann kann er es mit einer Privatklage versuchen. Wenn Du verurteilt wirst, dann zu einer kleinen Geldstrafe. Eher noch eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße.

    Eine echte Vorstrafe, also mehr als 100 Tagessätze, wirst Du garantiert nciht bekommen.

    Interessant wäre nöch die Szene, die überhaupt zu der Beschimpfung geführt hat.

    Kommentar von HassovonBrenner HassovonBrennerHassovonBrenner

    Öffentliches Interesse ist doch bei dieser Form völlig unerheblich

  • 0
    Antwort von dernettevonnebenan dernettevonnebenan

    wenns kein anderer mitbekommen oder mitgehört hat, steht aussage gegen aussage, dann passiert dir nichts... wenn du es hier allerdings zugibtst und derjenige weiss zufällig wer du bist schauts schlecht aus, dann kommts zu einer verwarnung, öffentlichen entschuldigung ( zeitung) oder geldstrafe

    Kommentar von dernettevonnebenan dernettevonnebenandernettevonnebenan

    also...cool bleiben

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.