Hallo, ich habe vorhin jemanden als "arrogantes Ar...loch" beschimpft,ich weiß es war nicht ok,aber jetzt ist es passiert.
Er hat sich unser Autonummernschild aufgeschrieben,und gemeint ich würde schon noch sehen was ich davon habe.
Das ganze ereignte sich auf einem Baumarktparkplatz,wir waren auf dem Weg zum Auto.
Wenn der besagte Herr mich anzeigt was kommt dann auf mich zu??
Über Antworten wäre ich sehr dankbar....
blueEyes

Normalerweise passiert gar nichts.
Ansonsten: Hast Du das wirklich gesagt? Hat er unabhängige Zeugen? Glaubwürdigkeit? Kann es sein, daß er Dich zuerst beleidigt hat?

Hmmm.... hast Du wenigstens gesagt: "Ich bin der Meinung, Sie sind ein arrogantes AxxxLxxx!" ?
Dann könntest Du Dich auf freie Meinungsäußerung herausreden....
Oder wart Ihr zu Zweit und er alleine?
LG
Wieselchen
dragon100 am 17. September 2008 22:14 Sehr schön formuliert.:-))
könnte man nicht
Nachtflug am 17. September 2008 22:28 Wie war das noch? "Mit Verlaub, sie sind ein A.....!"
ist ganz klar eine Beleidigung. wird aber nur auf antrag verfolgt und damals hatte der herr präsident wohl keine anzeige erhoben

vergiss dieses arrogante A..
Kr4bat am 17. September 2008 22:20 Solange du nicht zugibst, das gesagt zu haben kann er viel erzählen - vielleicht hast du ihn ja noch nicht einmal bemerkt?

wie kam es zu dieser beleidigung aus welchem grund hast du ihn als ar+chloch bezeichnet??
in der regel wenn er zu polizei wegen so etwas geht wird die polizei mit grösster wahrscheinlichkeit nicht nach dir "suchen" es sei denn dir haben nix zu tun und der typ stochert solange bis die polizei nach gibt im schlimmsten falle bekommst du eine kleine geldstrafe mehr passiert nicht.desweiterem musst du dich ja auch noch zu dieser angelegenheit äussern.
stimmt, mehr als Geldstrafe bis 90 Tagessätze kommt nicht bei rum. Aber ist es das wert?
natürlich ärgere ich mich jetzt über mein Verhalten,aber ich kann jetzt nichts mehr dran ändern..
ca. 400 - 800Euro Strafe u.U Führerscheinentzug
kaesbrot am 17. September 2008 22:14 Wieso Führerscheinentzug?
ich sagte unter Umständen hängt vom Richter und seinem(nicht des Richters) Vorleben ab
Das glaubst ja wohl selber nicht, oder?
selbst erlebt
schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.
Danke Euch allen erstmal für die Antworten,ich werde jetzt mal abwarten. Was andrers bleibt mir jetzt eh nicht übrig..
die Beleidigung ist nicht so schlimm. Zumindest wenn du es unter normalen Umständen getan hättest. Imstraßenverkehr wird es aber stärker bestraft. Du kannst damit soagr deinen Führerschein verlieren
das stimmt. aber ein baumarktparkplatz ist meist privatgrund (auch wenn immer das tolle schild "hier gilt die stvo" dort hängt)

beleidigung ist "privat", da kann er allenfalls zivilrechtlich klagen, anzeige ist gegenstandslos. wenn er person des öffentlichen lebens ist, heißt es statt beleidigung verleumdung, und das ist was strafrechtliches, von staatsanwalt und polizei verfolgt bei anzeige.
das ist total falsch. bitte wirf einen blick ins stgb
Patron am 18. September 2008 22:28 hast recht, da hab ich was durcheinander bekommen, sorry.

Naja, das hättest Du wirklich nicht sagen müssen. Und einen greifbaren Grund gab es eigentlich nicht - oder? Aber wenn er Dich anzeigt, gibt er Dir ein wenig Recht.
Ja ,ich weiß. Eigentlich nicht,habe über reagiert das weiß ich jetzt auch.Mal abwarten ob was kommt,wovon ich ausgehe.
p.s. vor Gericht darf man zwar die Aussage verweigern, --aber nicht lügen !

Mach Dir keine Sorgen, unsere Staatsmacht hat überhaupt keine Zeit sich darum zu kümmern. Das ist allenfalls eine Sache für den Schiedsmann.
nein, wenn anzeiger erstattet wird, so muß das auch verfolgt werden
asmakoeln am 17. September 2008 22:22 Ja aber entweder werden die Ermittlungen eingestellt, oder es landet bei einem Schiedsmann.

Also mit einer normalen Strafanzeige wird er wenig erfolg haben, weil vermutlich das öffentliche Interesse verneint werden wird.
Dann kann er es mit einer Privatklage versuchen. Wenn Du verurteilt wirst, dann zu einer kleinen Geldstrafe. Eher noch eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße.
Eine echte Vorstrafe, also mehr als 100 Tagessätze, wirst Du garantiert nciht bekommen.
Interessant wäre nöch die Szene, die überhaupt zu der Beschimpfung geführt hat.
Öffentliches Interesse ist doch bei dieser Form völlig unerheblich
wenns kein anderer mitbekommen oder mitgehört hat, steht aussage gegen aussage, dann passiert dir nichts... wenn du es hier allerdings zugibtst und derjenige weiss zufällig wer du bist schauts schlecht aus, dann kommts zu einer verwarnung, öffentlichen entschuldigung ( zeitung) oder geldstrafe
also...cool bleiben
Traumhaft formuliert! DH!
Mein Mann war dabei,er hatte seine Frau dabei.. Er hat mich nicht verbal beleidigt,er hat mich vorher von oben bis unten angeguckt als wäre ich der letzte Dreck...da kam dann mein Temprament zum vorschein..
DAnn sieht´s schlecht für Dich aus!
Ich will und darf Dich hier nicht zum Lügen und Deine Frau zu einer Falschaussage anstiften. (Auch wenn ich nicht glaube, daß das rauskommt.)
Ansonsten kann auch Körpersprache im Gesamtzusammenhang als Beleidigung gewertet werden.
Mach Dir aber nicht zu viele Gedanken. Normalerweise passiert nichts.
mag sein, -aber man darf jemanden so arrrogant angucken, wie mann will und man darf auch denken was man will. -Nur sagen darf mann es nicht immer!
Sicher. Aber vielleicht beginnt er ja zu verstehen, wie er sich im Falle eines Falles verhalten sollte. Aber deutlicher kann ich nun wirklich nicht werden.