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Anzeige wegen Beleidigung

gefragt von blueEyes27blueEyes27 am 17.09.2008 um 22:10 Uhr

Hallo, ich habe vorhin jemanden als "arrogantes Ar...loch" beschimpft,ich weiß es war nicht ok,aber jetzt ist es passiert.

Er hat sich unser Autonummernschild aufgeschrieben,und gemeint ich würde schon noch sehen was ich davon habe.

Das ganze ereignte sich auf einem Baumarktparkplatz,wir waren auf dem Weg zum Auto.

Wenn der besagte Herr mich anzeigt was kommt dann auf mich zu??

Über Antworten wäre ich sehr dankbar....

blueEyes

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Recht x 35.306 anzeige x 749 beleidigung x 227

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. September 2008 22:14
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Normalerweise passiert gar nichts.

Ansonsten: Hast Du das wirklich gesagt? Hat er unabhängige Zeugen? Glaubwürdigkeit? Kann es sein, daß er Dich zuerst beleidigt hat?

Kommentar von 4a85ab10947ae03cde973cccce0004b2smallsiggischmidt am 17. September 2008 22:15

Traumhaft formuliert! DH!

Kommentar von Simple_avatar3smallblueEyes27 am 17. September 2008 22:19

Mein Mann war dabei,er hatte seine Frau dabei.. Er hat mich nicht verbal beleidigt,er hat mich vorher von oben bis unten angeguckt als wäre ich der letzte Dreck...da kam dann mein Temprament zum vorschein..

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 17. September 2008 22:21

DAnn sieht´s schlecht für Dich aus!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. September 2008 22:27

Ich will und darf Dich hier nicht zum Lügen und Deine Frau zu einer Falschaussage anstiften. (Auch wenn ich nicht glaube, daß das rauskommt.)

Ansonsten kann auch Körpersprache im Gesamtzusammenhang als Beleidigung gewertet werden.

Mach Dir aber nicht zu viele Gedanken. Normalerweise passiert nichts.

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 17. September 2008 22:32

mag sein, -aber man darf jemanden so arrrogant angucken, wie mann will und man darf auch denken was man will. -Nur sagen darf mann es nicht immer!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. September 2008 22:34

Sicher. Aber vielleicht beginnt er ja zu verstehen, wie er sich im Falle eines Falles verhalten sollte. Aber deutlicher kann ich nun wirklich nicht werden.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 17. September 2008 22:12
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Hmmm.... hast Du wenigstens gesagt: "Ich bin der Meinung, Sie sind ein arrogantes AxxxLxxx!" ?

Dann könntest Du Dich auf freie Meinungsäußerung herausreden....

Oder wart Ihr zu Zweit und er alleine?

LG

Wieselchen

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 17. September 2008 22:14

Sehr schön formuliert.:-))

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 17. September 2008 22:16

könnte man nicht

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 17. September 2008 22:28

Wie war das noch? "Mit Verlaub, sie sind ein A.....!"

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 17. September 2008 22:30

ist ganz klar eine Beleidigung. wird aber nur auf antrag verfolgt und damals hatte der herr präsident wohl keine anzeige erhoben


stefanpeter
beantwortet von stefanpeter am 17. September 2008 22:11
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vergiss dieses arrogante A..

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 17. September 2008 22:20

Solange du nicht zugibst, das gesagt zu haben kann er viel erzählen - vielleicht hast du ihn ja noch nicht einmal bemerkt?


angylau
beantwortet von angylau am 17. September 2008 22:22
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wie kam es zu dieser beleidigung aus welchem grund hast du ihn als ar+chloch bezeichnet??

in der regel wenn er zu polizei wegen so etwas geht wird die polizei mit grösster wahrscheinlichkeit nicht nach dir "suchen" es sei denn dir haben nix zu tun und der typ stochert solange bis die polizei nach gibt im schlimmsten falle bekommst du eine kleine geldstrafe mehr passiert nicht.desweiterem musst du dich ja auch noch zu dieser angelegenheit äussern.

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 17. September 2008 22:23

stimmt, mehr als Geldstrafe bis 90 Tagessätze kommt nicht bei rum. Aber ist es das wert?

Kommentar von Simple_avatar3smallblueEyes27 am 17. September 2008 22:32

natürlich ärgere ich mich jetzt über mein Verhalten,aber ich kann jetzt nichts mehr dran ändern..


anonym
beantwortet von BIeeder am 17. September 2008 22:12
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ca. 400 - 800Euro Strafe u.U Führerscheinentzug

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 17. September 2008 22:14

Wieso Führerscheinentzug?

Kommentar von BIeeder am 17. September 2008 22:16

ich sagte unter Umständen hängt vom Richter und seinem(nicht des Richters) Vorleben ab

Kommentar von Jodokus123 am 17. September 2008 22:14

Das glaubst ja wohl selber nicht, oder?

Kommentar von BIeeder am 17. September 2008 22:15

selbst erlebt

Kommentar von Bfc201846c2ea2c3a663b32270d02805smallangylau am 17. September 2008 22:23

so eine gequirlte sch..... was du da erzählst

Kommentar von BIeeder am 17. September 2008 22:24

jaja


anonym
beantwortet von pipapu am 19. September 2008 21:04
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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.


blueEyes27
beantwortet von blueEyes27 am 18. September 2008 11:15
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Danke Euch allen erstmal für die Antworten,ich werde jetzt mal abwarten. Was andrers bleibt mir jetzt eh nicht übrig..


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. September 2008 23:28
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die Beleidigung ist nicht so schlimm. Zumindest wenn du es unter normalen Umständen getan hättest. Imstraßenverkehr wird es aber stärker bestraft. Du kannst damit soagr deinen Führerschein verlieren

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 18. September 2008 01:16

das stimmt. aber ein baumarktparkplatz ist meist privatgrund (auch wenn immer das tolle schild "hier gilt die stvo" dort hängt)


Patron
beantwortet von Patron am 17. September 2008 23:06
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beleidigung ist "privat", da kann er allenfalls zivilrechtlich klagen, anzeige ist gegenstandslos. wenn er person des öffentlichen lebens ist, heißt es statt beleidigung verleumdung, und das ist was strafrechtliches, von staatsanwalt und polizei verfolgt bei anzeige.

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 18. September 2008 01:15

das ist total falsch. bitte wirf einen blick ins stgb

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 18. September 2008 22:28

hast recht, da hab ich was durcheinander bekommen, sorry.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. September 2008 22:30
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Naja, das hättest Du wirklich nicht sagen müssen. Und einen greifbaren Grund gab es eigentlich nicht - oder? Aber wenn er Dich anzeigt, gibt er Dir ein wenig Recht.

Kommentar von Simple_avatar3smallblueEyes27 am 17. September 2008 22:41

Ja ,ich weiß. Eigentlich nicht,habe über reagiert das weiß ich jetzt auch.Mal abwarten ob was kommt,wovon ich ausgehe.


anonym
beantwortet von teedame am 17. September 2008 22:19
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das muss der dir erst beweisen, hat er Zeugen??


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 17. September 2008 22:18
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p.s. vor Gericht darf man zwar die Aussage verweigern, --aber nicht lügen !


asmakoeln
beantwortet von asmakoeln am 17. September 2008 22:17
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Mach Dir keine Sorgen, unsere Staatsmacht hat überhaupt keine Zeit sich darum zu kümmern. Das ist allenfalls eine Sache für den Schiedsmann.

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 17. September 2008 22:19

nein, wenn anzeiger erstattet wird, so muß das auch verfolgt werden

Kommentar von Cc150d10bf5416c58686c62d0c8d0c02smallasmakoeln am 17. September 2008 22:22

Ja aber entweder werden die Ermittlungen eingestellt, oder es landet bei einem Schiedsmann.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 17. September 2008 22:14
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Also mit einer normalen Strafanzeige wird er wenig erfolg haben, weil vermutlich das öffentliche Interesse verneint werden wird.

Dann kann er es mit einer Privatklage versuchen. Wenn Du verurteilt wirst, dann zu einer kleinen Geldstrafe. Eher noch eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße.

Eine echte Vorstrafe, also mehr als 100 Tagessätze, wirst Du garantiert nciht bekommen.

Interessant wäre nöch die Szene, die überhaupt zu der Beschimpfung geführt hat.

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 17. September 2008 22:17

Öffentliches Interesse ist doch bei dieser Form völlig unerheblich


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 17. September 2008 22:12
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wenns kein anderer mitbekommen oder mitgehört hat, steht aussage gegen aussage, dann passiert dir nichts... wenn du es hier allerdings zugibtst und derjenige weiss zufällig wer du bist schauts schlecht aus, dann kommts zu einer verwarnung, öffentlichen entschuldigung ( zeitung) oder geldstrafe

Kommentar von Simple_avatar3smalldernettevonnebenan am 17. September 2008 22:15

also...cool bleiben


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