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Anzeige wegen Bedrohung zurücknehmbar ?

Frage von LadyInPink LadyInPink

Hey Leute,

ich würde gerne eine Anzeige wegen Bedrohung zurücknehmen die ich heute früh gestellt habe. Die Anzeige war weder unterschrieben noch vollständig, aber Beweise habe ich schon vorgelegt. Morgen früh müsste ich eigentlich nochmal hin, hatte aber vor diese dort zurückzuziehen. Mein Anwalt weiß nicht ob die Staatsanwalt sie trotzdem weiter verfolgen wird, da der Beschuldigte schon öfters deswegen angezeigt wurde und in U-Haft saß. Was meint ihr ? Wird die Anzeige trotz Zurückziehung weiter verfolgt oder wird sie vergessen ?

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Antworten (13)

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Das kommt auf das öffentliche Interesse an. Und jemand, der schon mehrmals diesbezüglich aufgefallen ist, sollte im öffentlichen Interesse zur Verantwortung gezogen werden.

    Laß mich raten - du hast einen Typen, der totaaal süß ist, nur leider immer wieder von anderen provoziert wird und in Schwierigkeiten gerät. Eigentlich ein Unschuldslamm.

    Jetzt hat er dich bedroht und du hast in angezeigt. Aber weil er sich zwischenzeitlich gaaanz lieb bei dir entschuldigt und geschworen hat, dass es nieeee wieder vorkommt, bist du weich geworden und willst ihn nicht noch mehr in Schwierigkeiten bringen.

    Ist es so? Wenn ja - lass es. Man muss für seine Taten gerade stehen.

    Oder wurdest du aufgrund der Anzeige nochmal bedroht? Dann zeig das morgen gleich noch mit an. Aber lass dich auf keinen Fall weichklopfen.

    Kommentar von Hunter01 Hunter01Hunter01

    Sehr schön und realistisch geschrieben. Hätte ich nicht besser formulieren können. :-)

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    Antwort von Chianti Chianti

    wie dein anwalt schon richtig bemerkte, entscheidet der staatsanwalt ob er diese straftat weiter verfolgen wird, denn du bist sowohl betroffene als auch zeugin dieser straftat. bejaht der staatsanwalt das sogenannte "öffentliche interesse", kannst du deine aussage nicht mehr zurückziehen und auch nicht verweigern! TJA, wohl vorschnell gehandelt!

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    Antwort von meisterheizer meisterheizer

    Mir stellt sich die Frage, warum du die Anzeige zurücknehmen möchtest (Angst?). Da ist offensichtlich eine Bedrohung vorgefallen, die du sehr ernst genommen hast. Alleine schon eine Bedrohung ist ein Straftatbestand. Ich denke, der Staatsanwalt wird die Sache weiterverfolgen, zumal der Betreffende deiner Aussage nach schon mehrfach aufgefallen ist und offensichtlich eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

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    Antwort von amdros amdros

    Das wird dann sicher die Staatsanwaltschaft entscheiden ob sie weiter ermitteln oder es einstellen

  • 1
    Antwort von MajaMacadamia MajaMacadamia

    Du kannst Deine Anzeige jederzeit zurückziehen, aber wenn es dem Allgemeinwohl dient, die Sache weiter zu verfolgen, wird die Staatsanwaltschaft aktiv werden - ob Du willst oder nicht.

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    Antwort von GestionAguilas GestionAguilas

    Kommt, wie dein Anwalt schon richtig angemerkt hat, davon ab, ob der Staatsanwalt ein Interesse daran sieht. Wenn dieses besteht, kannst Du soviel zurückziehen wie Du willst, dann wird es trotzdem weiter verfolgt.

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    Antwort von doris11 doris11

    eine Anzeige kann man nicht zurückziehen,...

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH! Man kann nur sagen das man selber keine Interesse mehr an der Strafverfolgung hat.

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    Antwort von skaten4fun skaten4fun

    ja möglichkeit besteht - allerdings kann das auch abgelehnt werden wenn der verdacht besteht das du ggf bedroht wurdest die anzeige zurück zu nehmen

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    Antwort von dragonheart1952 dragonheart1952

    Nee, da besteht öffentliches Interesse, bevor man jemanden anzeigt, sollte man eben nachdenken. Wenn er Dich bedroht hat, dann geschieht ihm das auch Recht.

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    Antwort von ersatzfahrer24 ersatzfahrer24

    Vergessen dürfen die die Anzeige gar nicht und wenn derjenige deswegen schon bekannt ist, erst recht nicht.

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    Antwort von Zombiejack767 Zombiejack767

    Man wird noch drüber reden

    Denn das ist der staat!

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    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Dein Anwalt weiß das nicht? Seltsam. Das ist ein Strattatbestand, da muss ermittelt werden, selbst wenn Du die Anzeige jetzt zurückziehst.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Der Anwalt kann nicht Wissen was der Staatsanawlat macht, der ist Anwalt kein Gedankenleser oder Hellseher :-)

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Der Anwalt hat Jura studiert und kennt den Unterschied zwischen Offizial- und Antragsdelikt.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Der weis aber nicht was der Staatsanwalt aus der Anzeige gemacht hat, der kann nämlich durchaus eine anderen Tatbestand sehen als derjenige der das zur Anzeige gebracht hat.

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Dann wird das Verfahren eingestellt. Aber das bringt jetzt hier nichts weiter. ;-) Hier zum Nachlesen: http://de.mimi.hu/recht/offizialdelikt.html

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    Antwort von BBaron BBaron

    Wenn du sie vor Anklage zurücknimmst, dann wird sie nicht weiter verfolgt.

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Das ist ein Offizialdelikt. Es wird weiter ermittelt.

    Kommentar von BBaron BBaronBBaron

    Opps stimmt, habe Beleidigung gelesen, sorry.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Nein das stimmt so nicht, es gibt Delikte die trotzdem weiter verfolgt werde.

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    wird vom staatsanwalt das öffentliche interesse bejaht, ist kann die betroffene zwar auf zivilrechtlichen schadensersatz (ggf schmerzensgeld) wirksam verzichten, nicht aber auf die aussage, denn sie ist zeitgleich betroffene und zeugin einer straftat

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