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anzeige wegen arglistiger täuschung

Frage von gogoc gogoc

Guten Tag,

ich würde mich gerne selbstsändig machen im Handyreparatur bereich. bin auf diese idee gekommen nachdem ich letzte woche mein eigenes handy repariert haben lasse von meinem nachbarn. so und jetzt hat mein nachbar mitgekriegt das ich das gerne als selbstständiger machen würde, da er das im internet als privatanbieter angibt und es als hobby macht. ich würde es aber gerne auf gewerblicher basis machen. jetzt hat er mich angerufen und gesagt das er gegen mich wenn ich das machen würde eine anzeige wegen arglistiger täuschung machen würde?? kann er sowas machen?? Und wenn nein wie kann ich dagegen vorgehen??

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Antworten (9)

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    Antwort von KlausKlatsche KlausKlatsche

    Du "musst" dein Handy jemanden anderen geben um es reparieren zu lassen und willst das jetzt beruflich machen ? Verstehe ich nicht, wenn du schon dein eigenes nicht hast selbst reparieren können... ?

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Warum hast Du Deinen Schrott nicht selbst repariert !?

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    Antwort von gogoc gogoc

    hallo erstmal herzlichen dank für eure antworten. ich kann die handys schon reparieren hatte aber in dem moment kein ersatzteil da und mein nachbar hatte das ersatzteil und hab es halt bei ihm reparieren lassen. habe jetzt alle werkzeuge und messgeräte die ich brauche dafür. das mit dem tipp wegen dem ordnungsamt danke ;-) kenne mich halt aus mit elektronik und wollte halt dann mein hobby zum beruf machen.

    also hätte er keine chance wenn ich es gewerblich machen würde??!!

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Mit Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht denkbar, aber die Kunden eines hunderte Euro teuren smartphones werden sich sicher an die Vertragswerkstätten halten, die eine Hersteller-Gewährleistung übernehmen dürfen und ausgewieses Experten- und Fachwissen bieten, das weit über das "Auskennen mit Elekronik" hinausgehen dürfte :-O

    G imager761

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    Antwort von Bumperle Bumperle

    Wieso dass denn? Hat er Konkurrenz Ängste? Ich würde mich mal auf dem Arbeitsamt informieren, ob du da eine Schulung oder gar Umschulung machen musst um dir ein höheres wissen anzueignen, und auch mal nachfragen wie das dann mit der Garantie etc. Ist.

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    Antwort von siggibert siggibert

    Warum sollte er das machen können??? Was daran ist arglistige Täuschung???

    Laut Artikel 12 GG haben wir freie Berufwahl jeder darf jeden Beruf ausüben den er will!!

    Er könnte dir höchstens eine Art "Preisspionage" also einen Wettbewerbsverstoß vorwerfen! Um genau zu sein dazu gibt es einige Urteile siehe hier: http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr486.php

    Aber dass würde ich anstelle deines nachbarn nicht machen da er die ganze sache ja nebenbei also Schwarz macht!!!

    Wenn er dir nochmal mit sowas droht sag ihm das du zum Ordnungsamt gehst und seine Schwarzarbeit meldest.

    In meinen Augen machst du rein Rechtlich alles Richtig du meldest ein Gewerbe an um damit Geld zu verdienen. Es ist halt nur so ne moralische sache jemanden die Idee zu klauen ist nicht sehr nett.

    Aber nichts desto Trotz wünsche ich dir damit viel Glück ;)

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Woraus schliesst du, dass er das schwarz macht?

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Ganz einfach. Der hat kein Gewerbe angemeldet!

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Ich sehe immer noch nirgendwo einen Hinweis im Text, in dem drin steht, dass er keins angemeldet hat. Das Wort "Privatanbieter" lässt da doch keinen Schluss zu. Hinzu kommt, dass da auch nirgends drin steht, dass er Geld dafür verlangt. Er bietet es halt an.

    Kommentar von siggibert siggibert

    Er schreibt im Internet bietet sein nachbar es als Privatanbieter an ergo: ebay !!!

    Leistung gegen Geld = Gewerbetreibend Leistung ohne Geld = Nachbarschaftshile / Privatanbieter !!!

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Laut Artikel 12 GG haben wir freie Berufwahl jeder darf jeden Beruf ausüben den er will!!

    Falsch, er darf den Beruf ausüben, für den er ausgebildet wurde und in dem Gewerk die Prüfung erfolgreich abgelegt hat :-O

    Art. 12 GG beschreibt lediglich die freie Wahl eines Berufes :-O

    Du musst nicht Metzger wie dein Vater werden, darfst aber keine Wurst machen, weil du schon als Kind immer gerne Würste mochtest :-)

    G imager761

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Das stimmt so auch nicht. Klar gibt es Berufe, auf die das zutrifft, aber es gibt auch eine Menge Berufe, die man ausführen darf ohne jegliche Ausbildung nachzuweisen. Oft darf man halt dann nur nicht den entsprechenden Titel führen.

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    Antwort von diroda diroda

    Du darfst Handys reparieren, wenn du es kannst. Arglistige Täuschung ist totaler Unsinn.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Der Begriff arglististige Täuschung ist hier i. S. d. Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb durchaus richtig, wenn auch fachlich falsch verwendet.

    Wer etwas tun zu können behauptet und eine Werk- oder Dienstleistung anbietet, ohne die dafür erforderliche Qualifikation oder ein stehendes Gewerbe dafür zu besitzen, macht sich in der Tat strafbar und kann abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden.

    Nichts anderes wird die Innung betreiben, wenn sie einen unqualifizierten Anbieter das "Handwerk" legen möchte, um ihre Mitglieder zu schützen :-)

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    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Der weiß nicht mal was das ist. Zeig du ihn wegen Steuerhinterziehung an :) Wenn er das macht ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, macht er sich Strafbar.

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Jaja: immer schön unsere Juristen beschäftigen. Hauptsache, die verdienen was... Was versprichst du dir von deinem Rat? Gleiches mit Gleichem vergelten? Also gleich 2 unsinnige Anzeigen als ABM aufgeben?

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Nachbar das - wenn er es im Internet anbietet - nicht versteuert?

    Wird eh schon wegen jedem Rinderfurz vor Gericht gezogen, solche Streitereien braucht doch kein Mensch...

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Naja, ich würde mich sicher nicht von so einem Clown anzeigen lassen. Der weiß ja nicht mal was das ist, weswegen er ihn anzeigt. Klar ist sowas unnötig aber man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Wer weiß mit was der Typ als nächstes kommt.

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    Antwort von Bacchus1971 Bacchus1971

    Natürlich kann er das machen, eine Anzeige kann jeder aus welchem Grund auch immer machen. Ist halt nur die Frage, ob es sinnvoll ist und dabei auch was herauskommt.

    In was sieht er sich denn getäuscht? Wie sieht seine Begründung für die Anzeige aus? Bist du qualifiziert dazu, also hast eine passende Ausbildung im Elektronik-Bereich? Hast du die entsprechende Ausrüstung mit Messgeräten etc pp?

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    Antwort von loco11 loco11

    Der scheint keine Ahnung zu haben, was arglistige Täuschung ist...Soll er dir mal erklären =)

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Oder das UWG lesen, da steht es drin.

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