Hallo, habe bei Versandfrei-24.de am 22.10.09 ein Handy bestellt und auch per Visa bezahlt. Nach wochenlanger Vertröstung(Gerät z.Zt. nicht lieferbar) wegen nicht erfolgter Lieferung, habe ich den Auftrag am 24.11.09 storniert. Bis heute gab es trotz mehrfacher Mahnungen keine Rückzahlung. Wie lange sollte man mit einer Anzeige wegen Betrugs warten und wie erstattet man am besten Anzeige ? Es soll auch Online möglich sein ? Gibt es Erfahrungen bei Euch?
Anzeige von Onlineshop
Antworten (3)
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winfaqwinfaq
Ganz einfach, ruf bei deinem VISA Anbieter an und lass einen Charge Back von dem Betrag machen. Kannst fast kommentarlos eine Rückbuchung veranlassen. Dann hast dein Geld 100% wieder und keinen Schaden und sparst dir den ganzen Zenober it Anzeige etc. wo dein Geld dann ggf. nach 2 Jahren wiederbekommst. Alleine ein Charge Back sorgt beim Händler für massiven Ärger, denn der darf eine gewisse Quote nicht üerschreiten und VISA kündigt ihm dieses Mittel zum abrechnen weg, dann bescheissen die auch keinen weiteren mehr mangels Abrechnung per VISA.
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dietrichsesam Hallo, danke für die Antwort. Leider ist nach Auskunft des Kartenanbieters die Rückholfrist(4 Wochen) überschritten. Am 2.11.09 war Abrechnug des Kartensaldo.
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winfaqwinfaq Die Beweislast liegt IMMER beim abbuchenden Händler und NICHT beim VISA Kunden. Sage ich, ich weis nix davon, müssen die sogar nach 6 Monaten noch zurückbuchen... VISA hat das bestätigt, AGB's der Bank können sich nicht über die Regeln der BaFin hinwegsetzen. VISA anrufen, Charge Back machen lassen und fertig.
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ThomasBehThomasBeh
Warum denn sofort an eine Anzeige denken?! An Deiner Stelle würde ich erstaml die monatlichen Kreditkartenabrechnungen abwarten. Und mich vieleicht mal nach negativen Referenzen erkundigen. Bist du vielleicht der Einzige, dem übel mitgespielt wurde? Bleib fair. Man muß nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Manchmal hat es schon geholfen, einen RA dort anrufen zu lassen. Oder jemanden, der sich als solcher ausgibt... ;-)
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dietrichsesam Hallo, Leider gibt es noch einige mit ähnlich schlechten erfahrungen. Ich habe schon mehrfach gemahnt und jedesmal kommt E-mails (wurde der Buchhaltg. zu Prüfg. übergeben und so in der art) Meine Gedult ist langsam am Ende!
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ThomasBehThomasBeh Da kommt dann doch der RA ins Spiel. Such Dir einen, der zunächst für 50,-- EUR einen Brief schreibt.
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netzottonetzotto
Schriftlich eine Frist von 1 Woche zur Rückzahlung festsetzen und denen per Fax oder Einschreiben zustellen.Kannst mich ja dannach noch mal Fragen wie es weitergeht.
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Schon mal so Geld zurück bekommen, höre das zum ersten mal ? Oder selbst in einer Bank beschäftigt ? Antwort wäre nett ! Gruss
Mehrfach so mein Geld wiederbekommen und ich arbeite nicht in einer Bank... Wenn jemand etwas abbuchen tut, so habe ich 6 Monate lang das Recht unberechtigte Buhungen per Charge Back Verfahren zu stornieren. Das ist Fakt, es gibt keine 4 oder 6 Wochen Frist, sgt dir das jemand, dann sagt ihm du meldest das der BaFin und dann kannst mal sehen wie geschmeidig die werden.